Datenweitergabe an Facebook: Verbraucherschutz verklagt WhatsApp

Veröffentlicht: 30.01.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 31.01.2017

Die Klage wurde schon im Oktober 2016 angekündigt, nun ist es so weit: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Berlin Klage geben WhatsApp eingereicht. Grund ist die Weitergabe von Daten an die WhatsApp-Mutter Facebook.

 Whatsapp mobile application on screen of Samsung S5 in hand.

dennizn / Shutterstock.com

Beim Streit zwischen WhatsApp und dem Verbraucherschutz wurde die nächste Runde eingeläutet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Damit machen die Verbrauchschützer ihre Drohung aus dem Oktober 2016 wahr.

Hintergrund des mittlerweile halbjährigen Streits sind die geänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Aus Sicht der Verbraucherschützer – so heise.de – sammle und speichere Whatsapp von Verbrauchern teils widerrechtlich Daten und gebe diese an Facebook weiter. Das Ziel von Facebook war es, die Daten zur besseren Personalisierung von Werbung zu nutzen.

„Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen“, erklärte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. „Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten.“

Vorläufiger Stopp durch Abmahnung

Seit November 2016 werden soweit bekannt keine Daten von europäischen Nutzern an Facebook weiter gegeben. Dies erreichte der VZBV durch eine Abmahnung. Durch den vorläufigen Stopp sollten sämtliche Parteien die Möglichkeit haben, auf die gegenseitigen Ansprüche zu reagieren. Eines der größten Probleme für die Verbraucherschützer: Auch Nummern von Verbrauchern, die weder Facebook noch WhatsApp nutzen und nur im Telefonbuch von WhatsApp-Nutzern gespeichert sind, sollen ebenfalls an Facebook gehen.

Entsprechend ist das Ziel der Verbraucherschützer-Klage, dass sämtliche weitergeleitete Daten gelöscht werden. Zudem soll WhatsApp es unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Eine dieser Klauseln beinhaltet beispielsweise, dass sich WhatsApp das Recht vorbehält, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

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