Bei WhatsApp-Übernahme gelogen: Facebook muss 110 Millionen Euro Strafe zahlen

Veröffentlicht: 18.05.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 18.05.2017

Die EU-Kommission geht gegen Facebook vor: Das Unternehmen muss eine Strafe im dreistelligen Millionenbereich zahlen, weil es bei der Übernahme von WhatsApp falsche Angaben gemacht habe. Die Strafe soll abschreckend wirken.

Facebook- und WhatsApp-Apps

© quka / Shutterstock.com

Die EU-Kommission hat Facebook mit einer Geldstrafe von 110 Millionen Dollar belegt. Wie Reuters berichtet, geht es dabei um irreführende Angaben im Rahmen der WhatsApp-Übernahme im Jahr 2014. „Die Kommission hat herausgefunden, dass die technische Möglichkeit der automatischen Abgleichung von Nutzeridentitäten im Gegensatz zu Facebooks Angaben im Zuge des Übernahmeprozesses im Jahr 2014 bereits zu diesem Zeitpunkt existierten“, erklärt die EU-Kommission Reuters zufolge. Die Mitarbeiter von Facebook seien sich dieser Möglichkeit auch bewusst gewesen.

Facebook habe erklärt, dass die 2014 gemachten Fehler unbeabsichtigt gewesen seien. Die Kommission habe zudem bestätigt, dass die Erkenntnisse nicht den Ausgang der Übernahme beeinflusst hätten. Die Geldstrafe bringe die Angelegenheit laut Facebook zu einem Abschluss. Trotzdem muss sich Facebook noch immer mit den Ermittlungen bezüglich möglicher Datenschutzverstöße auseinandersetzen – diese sind von der Geldstrafe nicht berührt.

Zweite Geldstrafe in einer Woche

Mit der Strafe kommt das Unternehmen aber auch noch relativ glimpflich davon: Die EU-Kommission hätte eine Geldstrafe in Höhe von einem Prozent der Unternehmensumsätze ansetzen können. Das wären an den Umsätzen im Jahr 2016 gemessen rund 248 Millionen Euro gewesen. Strafmildernd habe allerdings die Kooperationsbereitschaft von Facebook gewirkt. Zudem habe das Unternehmen seine Verfehlungen eingesehen und gestanden.

Es ist die zweite Geldstrafe innerhalb einer Woche, die Facebook zahlen muss: In Frankreich musste das Unternehmen 150.000 Euro zahlen, weil es gegen französische Datenschutzvorschriften verstoßen hatte (wir berichteten). Facebook soll Nutzerdaten an Werbetreibende weitergegeben haben, obwohl es nicht die dafür nötige Zustimmung der Nutzer eingeholt hatte.

Auch in Deutschland fiel ein Urteil gegen die Datenweitergabe zwischen Facebook und WhatsApp. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte Ende April entschieden, dass Facebook nicht auf die Daten zugreifen dürfe, die WhatsApp von seinen Nutzern sammelt. Bisher muss das Unternehmen allerdings nicht die Daten löschen, die vor diesem Urteil ausgetauscht wurden – die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezieht sich bislang nur auf den künftigen Austausch von Daten.

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