Gericht verurteilt Freundefinder von Facebook

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Nach der Abmahnung des Cyber Monday von Amazon durch das Berliner Landgericht kann der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einen weiteren Sieg für sich verzeichnen: Der Freundefinder von Facebook wurde als rechtswidrig eingestuft. Gerd Billen, Vorstandsvorsitzender der vzbv, spricht von einem „Meilenstein“.

 

„Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.“, gibt das Gericht mit einer Pressemitteilung bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über den Freundefinder werden Kontaktanfragen an Bekannte versendet, ohne dass die Adressaten je in solche Werbung eingewilligt haben. Für Facebook-Nutzer ist außerdem nirgendwo eindeutig ersichtlich, dass sie bei einer Kontaktanfrage ihr gesamtes Adressbuch (inklusive Namen und Adressen von Nicht-Facebook-Nutzern) weitergeben. Dass müsste Facebook nach dem aktuellen Urteil ändern. Zwar hatte Facebook bereits nach der Abmahnung im letzten Jahr seinen Freundefinder etwas modifiziert – trotzdem sind die Konsequenzen immer noch nicht klar ersichtlich. Ob Facebook den Freundefinder überhaupt 100% rechtlich absichern könne, bleibt fraglich, denn auch außenstehende Dritte, deren Daten in der Praxis zu Facebook wandern, müssten ausreichend informiert werden. Weiterhin heißt es in einer Pressemitteilung des vzbv: „Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter außerdem die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Und: Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen.“

Für Facebook-Mitglieder berichtet Stiftung Warentest auf ihrer Facebook-Seite kritisch über Facebook. Zahlreiche Informationen über die Rechte von Internetnutzern bietet der vzbv unter: https://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/.

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