Urheberrechtsverstöße: Google hat bisher mehr als 1,75 Milliarden URLs entfernt

Veröffentlicht: 13.09.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 13.09.2016

1,75 Milliarden URLs von mehr als 880.000 Webseiten hat Google bis dato aufgrund von Urheberrechtsverstößen entfernt. Die meisten davon stammten von der British Recorded Music Industry, die bisher stolze 232 Millionen URLs löschen ließ.

Copyright-Tastatur

Google hat mittlerweile mehr als 1,75 Milliarden URLs aufgrund von Urheberrechtsverstößen entfernt. Diese gigantische Zahl ist diesem Tool von Google selbst zu entnehmen, was auch von TheNextWeb aufgegriffen wurde, und das interessante Einblicke in den Bereich „Löschungsersuche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen“ preisgibt. Insgesamt waren bisher rund 888.000 Webseiten davon betroffen.  

Dabei ist es durch das Tool beispielsweise auch möglich, sich anzeigen zu lassen, welcher Urheberrechtsinhaber bisher am meisten löschen ließ. Hier befindet sich mit deutlichem Abstand die BPI (British Recorded Music Industry) LTD Member Companies auf Platz eins mit 232 Millionen URLs, um deren Erlöschung ersucht wurde.

Google: Vier-Stufen-Prozess nach Deaktivierungsanfrage

Bei jeder Anfrage führt Google einen Vier-Stufen-Prozess durch:

  • Zunächst sendet ein Urheberrechtsinhaber eine Deaktivierungsaufforderung, die von Google auf Vollständigkeit überprüft wird.
  • Wenn diese vollständig ist und auch sonst keine anderen Probleme festgestellt werden konnten, löscht Google die URL aus den Ergebnissen und informiert den Administrator der betroffenen Webseite.
  • Der Webmaster kann dann eine Gegendarstellung einreichen.
  • Wenn dies vollzogen wird, entscheidet Google, „ob das Material wiederhergestellt wird.“ Dabei betont Google jedoch gleichzeitig, nicht als Vermittler zu fungieren: „Wenn der Urheberrechtsinhaber weiterhin der Ansicht ist, dass die Inhalte illegal sind, kann er eine Klage vor Gericht einreichen.“

Mit dem Hintergrundwissen, welcher Ablauf hinter jeder Überprüfung steckt, wirkt die Zahl an bisher gelöschten URLs noch weitaus beeindruckender.

Wir hatten erst vor ein paar Tagen über ein aktuelles Urteil des EuGH zum Thema Urheberrechtsverletzungen bei Verlinkungen berichtet. Dieses besagt, dass grundlegend und unter bestimmten Umständen eine Verlinkung als Urheberrechtsverletzung durchgehen kann.

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