Google Search Console: Wie man die „Blackbox“ Google entschlüsselt und seine Website verbessert

Veröffentlicht: 23.08.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 23.08.2017

Die Google Search Console – früher als Google Webmaster Tools bekannt – hilft Website-Betreibern, die eigene Website zu verbessern. Wir erklären, wie man die Search Console für seine Website einrichtet und welche ersten Schritte man auf dem Weg zur optimalen Website durchführen kann.

Google auf Smartphone und Laptop

© Alexey Boldin / Shutterstock.com

Die Google Search Console gewährt zwar keinen vollkommenen Blick in das Herz der Suchmaschine, doch das Tool bietet Website-Betreibern einige nützliche Funktionen, um die eigene Seite auf Fehler zu untersuchen und zu verbessern. Auf der Startseite der Search Console heißt es bereits: „Hier finden Sie die Daten, Tools und Diagnosefunktionen, die Sie benötigen, um für Google optimierte Websites und mobile Apps zu erstellen und zu verwalten.“

Das bedeutet auch, dass man mit der Search Console seine Seite nicht allgemeingültig verbessern kann. Der Algorithmus von Bing etwa funktioniert anders. Google ist aber die wichtigste allgemeine, informationsorientierte Suchmaschine im Netz. Im Jahr 2016 wurden 3,29 Billionen Suchanfragen weltweit über Google durchgeführt. In Deutschland betrug der Marktanteil des Unternehmens am Suchmaschinenmarkt im selben Jahr 94,52 Prozent. Und auch wenn viele Nutzer die Suche nach Produkten inzwischen direkt bei Amazon starten, gilt: Wer im Netz gefunden werden will, kommt um Google also nicht herum.

Die erste Einrichtung einer Website

Ruft man zum ersten Mal die Google Search Console auf, erwartet einen eine einfach gestaltete Seite. Neben einer kurzen Erklärung des Tools und einem Video gibt es lediglich die Maske „Property hinzufügen“, in der man eine Website oder eine Android-App eintragen kann. Gibt man hier nun seinen Hostnamen, etwa www.onlinehaendler-news.de, ein und klickt auf Property hinzufügen, gelangt man auf eine neue Seite. Hier muss die Bestätigungsmethode für die Seite ausgewählt werden – schließlich soll nicht jedermann

Zugriff auf die Daten der Website erhalten. Die Bestätigung kann über verschiedene Wege erfolgen: 

  • Hochladen einer HTML-Datei auf den Webserver 
  • Integration eines Metatags im Quelltext der Startseite
  • Einfügen des Bestätigungsschlüssels in den DNS-Eintrag der Domain
  • Authentifizierung über Google Analytics
  • Bestätigung via Google Tag-Manager

Über die Bestätigung wird das Google-Konto als sogenannter „Website-Inhaber“ identifiziert – ein Status, der weitgehende Rechte beinhaltet. Der Website-Inhaber kann auch weitere Nutzer mit uneingeschränkten oder eingeschränkten Rechten bestimmen. Google empfiehlt im übrigen standardmäßig das Hochladen einer HTML-Datei als Bestätigungsmethode, da es sich hierbei um die einfachste Methode handelt. Dabei lädt der Webmaster einfach per FTP-Programm die Bestätigungsdatei von Google in das Hauptverzeichnis des Website-Servers hoch. Danach kann die Übertragung in der Search Console überprüft werden und die Bestätigung der Website abgeschlossen werden.

Google erfasst die Daten einer Website dabei unabhängig von der Anmeldung in der Search Console. Doch über die Nutzung des Tools erhält der Webmaster Zugriff auf die Daten der Website und kann nötige Optimierungen besser durchführen. Wird eine Website zum ersten Mal in der Search Console angelegt, sind die Daten nach etwa 24 Stunden einsehbar.

Die richtigen Rechte ans Team vergeben

Wer mit einem Team zusammenarbeitet, sollte die Nutzerverwaltung nutzen. Hier können für andere Mitglieder des Teams Rechte vergeben werden, damit auch sie die Search Console nutzen können. Damit aber nur so viele Rechte vergeben werden, wie unbedingt nötig ist, bietet Google drei verschiedene Nutzergruppen: Den Website-Inhaber, uneingeschränkte Nutzer und eingeschränkte Nutzer. Dabei sollte beachtet werden, dass selbst uneingeschränkte Nutzer noch mit einigen Einschränkungen versehen sind. Sie können etwa keine Adressänderung durchführen und auch die Nutzer und den Website-Inhaber nicht bearbeiten.

Die Verteilung der Rechte sollte je nach Aufgabenbereich und Erfahrung durchgeführt werden. Es macht sicherlich keinen Sinn, jeden als Website-Inhaber einzutragen. Nur leitende Mitarbeiter, vor allem aus dem Bereich SEO, sollten dieses Status erhalten. Den uneingeschränkten Zugriff sollten SEO-Mitarbeiter, die bereits einiges an Erfahrung haben, und externe SEO-Berater erhalten. Mit den eingeschränkten Rechten kommen in der Regel alle anderen Mitarbeiter, etwa SEO-Mitarbeiter mit wenig Erfahrung und auch das SEA-Team, aus.


Onlinehändler Magazin 08/2017

Dies ist ein Auszug aus der aktuellen Ausgabe unseres Onlinehändler Magazins. In dem vollständigen Artikel erfahren Sie, wie Sie erste Schritte zur Verbesserung der Website umsetzen können. Dabei geht es zunächst um die Behebung von Crawling-Fehlern.

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