Marktmissbrauch: Google muss Millionenstrafe in Indien zahlen

Veröffentlicht: 09.02.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 09.02.2018

Google hat der indischen Wettbewerbsaufsicht zufolge seine Marktmacht missbraucht. Der Suchmaschinenbetreiber soll die eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt haben. Dafür hat die Wettbewerbsaufsicht nun eine Millionenstrafe ausgesprochen.

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© testing / Shutterstock.com

Die Wettbewerbsaufsicht Indiens hat eine Strafe in Höhe von 1,36 Milliarden Rupien (rund 17 Millionen Euro) gegen Google ausgesprochen. Der Suchmaschinenbetreiber soll seine Marktposition missbraucht haben. Google habe in den Suchergebnissen seine eigenen Dienste prominent platziert, erklärte die Wettbewerbsaufsicht in ihrem Bericht. Die veranschlagte Geldstrafe entspreche fünf Prozent des durchschnittlichen Gesamtumsatzes, den Google in Indien zwischen 2013 und 2015 erwirtschaftete.

Google habe mit seinem Verhalten Mitbewerbern und auch Nutzern geschadet. „Google nutzt seine starke Position im Online-Suchgeschäft, um Nebenmärkte zu erschließen und seine Position dort zu stärken“, heißt es im Bericht der indischen Wettbewerbsaufsicht. „Das schadet nicht nur Mitbewerbern in vertikalen Märkten, sondern auch anderen Website-Betreibern direkt, da ihre Websites in den Suchergebnissen heruntergesetzt werden und sie deshalb weniger Klicks als Ergebnis geringerer Besuche erhalten. Zudem schadet es den Nutzern, die nicht länger die relevantesten Ergebnisse oben angezeigt bekommen.“

Auch die EU verhängte schon eine Geldstrafe

Wie Heise Online berichtet, habe sich eine indische Verbraucherschutzgruppe gemeinsam mit einer Partnervermittlungsplattform im Jahr 2012 beschwert. Durch diese Beschwerde wurde die Untersuchung der Wettbewerbsaufsicht angestoßen.

Google hatte Ende Juni 2017 auch in der EU eine Geldstrafe wegen Missbrauch seiner Marktmacht erhalten. Hier blieb es aber nicht bei 17 Millionen Euro: Die EU verhängte die Rekordstrafe von insgesamt 2,4 Milliarden Euro gegen den US-Konzern (wir berichteten). Google habe seinen Dienst Google Shopping bevorzugt, so das Urteil der EU-Kommission. Damit habe das Unternehmen gegen EU-Kartellrecht verstoßen. Auch aufgrund eines vermeintlichen Marktmissbrauchs von Android steht der US-Konzern im Visier der EU – hier wurde allerdings noch kein Urteil gefällt.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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