Kanadisches Gericht zwingt Google zur Zensur – weltweit

Veröffentlicht: 24.04.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 24.04.2018

Google muss wegen der Entscheidung eines kanadischen Gerichts bestimmte Links weiterhin weltweit aus seinem Suchmaschinen-Index löschen.

Google Hauptquartier
© JHVEPhoto / Shutterstock.com

Das Unternehmen Datalink Technologies verkauft ein Gerät, das sich GW1000 nennt. Dieses verbindet speicherprogrammierbare Steuerungen mit Ethernet-Netzen. Ein kanadischer Konkurrent behauptet, dass die zu Grunde liegende Technik dafür kopiert sei. Im Jahr 2011 hat dieser Konkurrent Datalink verklagt. Soweit, so unspektakulär. 2014 aber erlangte der Disput weltweite Aufmerksamkeit, denn damals erwirkte der Kläger eine Entscheidung des Supreme Court of British Columbia, die Google dazu zwang, Datalink weltweit zu zensieren. Und diese Zensur wurde nun noch einmal bekräftigt.

Entscheidung in Kanada mit weltweiten Auswirkungen

Der übergeordnete Appeals Court und der Supreme Court of Canada bestätigten die Entscheidung, letzterer erlaubte Google aber ausdrücklich die Beantragung einer Änderung der Zensurverfügung. Auch das hat aber der Supreme Court of British Columbia nun kassiert, wie Heise berichtet. Google muss nach wie vor Links auf Seiten von Datalink Technologies weltweit aus seinem Suchmaschinen-Index löschen, auch wenn das gegen geltendes US-Recht verstößt.

Denn ein Gericht in Kalifornien hatte noch im Herbst entschieden, dass die Zensurverfügung gegen die Redefreiheit verstößt, die in der US-Verfassung garantiert ist. Das heißt im Klartext, dass die Verfügung in den USA eigentlich nicht durchgesetzt werden kann, Google in Kanada aber trotzdem Strafen kassieren kann, auch wenn nur die US-Version von Google entsprechende Links aufführt. Das wollte Google in einem Abänderungsantrag ändern und wurde vom Supreme Court of British Columbia abgewiesen.

Die Begründung des Gerichts zitiert Heise wiefolgt: „Die US-Entscheidung stellt nicht fest, dass die [kanadische] Verfügung Google dazu zwingt, US-Recht zu brechen. Es wird nicht nahegelegt, dass US-Recht Google untersagt, diese Webseiten [aus dem Index zu nehmen].“ Google werde zwar in seinen Rechten eingeschränkt, jemanden aber „in seinen Rechten einzuschränken ist nicht dasselbe, wie [ihn] zum Rechtsbruch zu zwingen.“

Nächste Verhandlung kommt

Beendet ist die Geschichte damit wohl noch nicht. Der Verkäufer des GW1000 wurde Heise zufolge zwar aus dem Gerichtsverfahren ausgeschlossen, der Kläger habe inzwischen aber weitere Personen verklagt, sodass es noch zu einer Verhandlung kommen wird. Dabei wird dann auch die Google-Zensur neu verhandelt.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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