Omnibus-Richtlinie


Die Omnibus-Richtlinie umfasst vier EU-Vorschriften, mit denen das Verbraucherrecht modernisiert wurde:

  1. Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG)
  2. Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
  3. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  4. Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)

Die Änderungen haben Auswirkungen auf das allgemeine Zivilrecht, das Wettbewerbsrecht und die Preisangabenverordnung. Auf unserer Themenseite finden Sie aktuelle Artikel rund um das Thema Omnibus-Richtlinie.

Änderungen im allgemeinen Zivilrecht


Die Änderungen im Zivilrecht betreffen vor allem das Widerrufsrecht von digitalen Produkten. Dazu zählen digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Das betrifft vor allem Musikdateien, E-Books, Apps, Computerspiele, aber auch Streamingdienste und Cloudservices.
Bei den Voraussetzungen des Widerrufsrechts kommt es darauf an, ob das Produkt mit personenbezogenen Daten oder ganz herkömmlich mit Geld gezahlt wurde. Wenn der Verbraucher rechtmäßig darüber informiert wurde, kann das Widerrufsrecht eingeschränkt werden.

Im Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch wurden außerdem neue Informationspflichten für Händler und Marktplatzbetreiber eingeführt. Diese betreffen vor allem Rankingergebnisse, Bewertungen und die Unternehmereigenschaft des Händlers.


Änderungen in der Preisangabenverordnung


Die Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG) wird in Deutschland in der Preisangabenverordnung umgesetzt. Die Änderungen betreffen vor allem das Werben mit Rabatten und die Grundpreisangaben.
In Zukunft regelt die Preisangabenverordnung, dass beim Werben mit Rabatten, der niedrigste Gesamtpreis der letzten dreißig Tage als Referenzpreis angegeben werden muss. Bezüglich der Grundpreisangabe, die bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, erfolgen muss, gab es auch einige Änderungen.

Unter anderem muss der Grundpreis nun grundsätzlich einheitlich auf ein Liter, ein Kilogramm, ein Meter oder ein Kubikmeter angegeben werden. Der Gesetzeswortlaut, wie die Darstellung des Grundpreises erfolgen muss, wurde zudem dem der europäischen Richtlinie angepasst.


Änderungen im Wettbewerbsrecht


Besonders betroffen sind Online-Händlerinnen und -Händler von den Änderungen im Wettbewerbsrecht. Mit dem Schadensersatz, der von Verbrauchern geltend gemacht werden kann, kommt es zu einer echten Neuheit.
Außerdem wurden einige neue Tatbestände in die sogenannte Schwarze Liste mit aufgenommen. Unter anderem das Nutzen von Fake-Bewertungen, oder die Täuschung darüber, ob die Echtheit der Bewertungen überprüft wurde. Auch verdeckte Werbung in Suchergebnissen findet sich nun als Tatbestand in der Schwarzen Liste wieder.

Zusätzlich wurde die Norm, zur Nichtkenntlichmachung eines kommerziellen Zwecks bei geschäftlichen Handlungen konkretisiert und soll somit vorhandene Unklarheiten beseitigen. Dieser Norm betrifft vor allem Influencer und Influencerinnen, die Social-Media Postings im Zusammenarbeit mit anderen Firmen verfassen.