Wer trägt eigentlich die Hin- und Rücksendekosten, wenn das Widerrufsrecht greift?
Käufer oder Verkäufer – wer ist in der Pflicht? So viel sei gesagt: Nicht immer ist der Verkäufer für die Kosten zuständig. Maßgebende Faktoren sind u.a. die Kostentragungsklauseln in den AGB oder die Höhe des Warenpreises.
Der Händlerbund stellt Ihnen hierfür ein Hinweisblatt mit ausführlichen Informationen zur Verfügung. Anhand einiger Beispiele wird der Sachverhalt veranschaulicht und einhergehende Besonderheiten aufgezeigt.
https://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-hinweisblaetter/22-hin-und-ruecksendekosten
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