Konjunkturpaket

GroKo senkt Mehrwertsteuer (Update)

Veröffentlicht: 04.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.06.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Sitzung

Gestern, am 3. Juni 2020, hat sich die GroKo unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ auf ein Milliardenschweres Konjunkturpaket geeinigt. Neben einem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und höheren Prämien für E-Autos, soll auch die Mehrwertsteuer zumindest temporär gesenkt werden. 

Stärkung der Nachfrage

Um die Nachfrage nach Produkten innerhalb Deutschlands zu stärken, sieht das Konjunkturpaket eine Senkung der Mehrwertsteue vor. Der Mehrwertsteuersatz soll von 19 Prozent auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Die Senkung soll nur temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten. Der Finanzbedarf dafür liegt bei etwa 20 Milliarden Euro. 

Jetzt sind also erst einmal die Händler gefragt: Diese müssen dafür sorgen, dass die Mehrwertsteuer auf Rechnungen und im Shop richtig ausgewiesen wird. 

Milliardenhilfen für besonders betroffene Branchen

In dem Paket sind außerdem 25 Milliarden Euro für Branchen reserviert, die besonders schwer von der Coronakrise betroffen sind. Dazu zählen etwa Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Clubs und Bars, Jugendherbergen, Reisebüros, Sportvereine, Schausteller und Firmen der Veranstaltungslogistik. Diesen Bereichen soll von Juni bis August eine Überbrückungshilfe gewährt werden. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze im April und Mai um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind. Zudem müssen die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August um mindestens 50 Prozent fortdauern. Das gilt allerdings nur, wenn die Umsatzeinbrüche auf Corona zurückzuführen. Für jüngere Unternehmen, die erst im April 2019 gegründet wurden, werden zum Vergleich November und Dezember 2019 herangezogen. 

Sonstige Hilfen für Unternehmen 

Ebenfalls entlasten dürfte die Verkürzung der Insolvenzverfahren auf drei Jahre wirken. Unternehmen sollen außerdem eine Prämie für Ausbildungsplätze erhalten.

Durch die Pandemie steigen außerdem die Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge. Hier sollen Arbeitgeber entlastet werden. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert. 

Nicht irrelevant für Online-Händler ist außerdem noch der Punkt Stromkosten. Die GroKo will Bürger und Unternehmer gleichermaßen entlasten. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen soll dafür ab 2021 gesenkt werden.

Update zur Steuersenkung im Gastro-Bereich

Aufgrund der nachfragen haben wir bezüglich der Mehrwertsteuer im Gastro-Bereich noch eine Ergänzung: Die vorübergehende Steuersenkung wurde am 28. Mai im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes vom Bundestag beschlossen. Demnach soll die die vorübergehende Senkung in die gesetzliche Auflistung der ermäßigten Steuersätze (§12 Abs. 2 UStG) aufgenommen werden. Es ist anzunehmen, dass die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ebenfalls hier gesetzlich umgesetzt wird, sodass die Anpassung im Rahmen des Konjunkturpakets sich auch auf die Gastronomie auswirkt und entsprechend ein Steuersatz von 5% anwendbar wäre, soweit sich die jeweiligen Zeiträume der Sonderregelungen überschneiden. Genaues lässt sich jedoch nicht sagen, da bisher kein Gesetzesentwurf für die Senkung im Rahmen des Konjunkturpaketes vorliegt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

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Kommentare  

#39 H.-J Heinicke 2020-06-08 17:12
Ab den 1.7.20 bis 31.12.20 ist der Onlinshop geschlossen. Ich müsste ca. 1400 Artikel 2 x im Jahr preislich einzeln ändern. Das ist ein Aufwand der sich für mich nicht lohnt. Sollte ich irgendetwas übersehen droht mir eine Abmahnung. Das lohnt sich alles nicht.
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#38 Silke 2020-06-08 16:01
zu oejendorfer

Vielen, vielen Dank , Du sprichst mir aus der Seele!!!
Leider habe ich im Moment keine Zeit (Schule & Kindergarten sind heute zu), sonst hätte ich mich ebenfalls schon dazu gemeldet.
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#37 oejendorfer 2020-06-08 11:48
An die Händlerbund Redaktion.

Ich verwahre mich hiermit eine Wahlwerbung des Herrn Koch aus BW für die AfD lesen zu müssen.
Gerade der Satz regt micht auf. Die AFD ist eine rechtstaaliche Partei. Ja, das stimmt, aber die NSDAP war es auch und das Endergebnus muss ich hier wohl nicht kommentieren. Bitte die ROTE Karte an Herrn Koch und seinen Kommentar umgehend löschen.

Ich erwarte ihr feedback
Wolfgang Köbke
Hamburg

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Antwort der Redaktion

Hallo Herr Köbke,

danke für die Anregung.
Wir haben den Teil, den wir als werblich erachten aus dem Kommentar entfernt.

Generell freuen wir uns auf angeregten Diskussionen, in denen Menschen verschiedener Ansichten zu Wort kommen. Daher ist es uns besonders wichtig, auch gegenteilige Ansichten zu tolerieren - sofern sie nicht unsere Nettiquette verletzen.

www.onlinehaendler-news.de/... /

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#36 oejendorfer 2020-06-08 11:15
@ Denis.
Na, viel Spass beim schreiben der Preisschilder.
Aber ein Vorschlag: Schreibe doch auf das Preisschild: "Preis incl. der zur Zeit gültigen Mwst"
Ich meine das ist Rechtskonform -- ggf Händlerbund noch mal fragen -- , denn am Jahresende kommt wahrscheinlich alles zurück.
mfg
wolfgang
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#35 oejendorfer 2020-06-08 11:07
@ Koch

Sehr geehrter herr koch. Bitte keine wahlwerbung hier im Händler forum.
Und schon gerade NICHT für die AFD Das ist ja wohl die letzte Partei.
Wahrscheinlich haben die Wähler dieser Partei die Geschichte nicht verstanden.

Aufgabe an die Radaktion: Bitte den Artikel von Hr/Fr. Koch sofort löschen
mfg
wolfgang
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#34 A. Terveen 2020-06-08 09:42
Da bin ich dann mal gespannt, ob ich von meinem Leasinggeber (Kfz-Leasing) für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 auch eine neue Rechnung erhalte. Mit der muß ich ja meinen Vorsteuerabzug belegen und die bisher vorliegende Rechnung (einmalig ausgestellt) lautet ja nun mal auf 19% MwSt.!
Und die Buchhaltung sowie das Finanazamt sind da gnadenlos: Keine Buchung / kein Abzug ohne Beleg!
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#33 A. Terveen 2020-06-08 09:40
Früher nannten wir so ein Verhalten (das der Politiker, die diesen MwSt-Schmarrn beschlossen haben): "Operative Hektik ersetzt geistige Windstille"
Ich sehe aktuell 0 Wind in der Politik, nicht mal ein laues Lüftchen!
Trostlos mit was für Nasen wir uns umgeben müssen (den abwählen geht ja leider nicht)!!!
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#32 Silke 2020-06-07 13:26
WICHTIG: Wird eine Rechnung ab dem 01.07.2020 mit 19% UST ausgewiesen - müssen die 19% UST auch an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden!!! (§ 14c UStG – unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis)

NOCH WICHTIGER: Anders verhält es sich ab 01.01.2021, wenn wieder der normaler Steuersatz gültig ist.
Ab diesem Zeitpunkt müssen 19% USt gemeldet und abgeführt werden!!! Ganz egal, was auf der Rechnung steht. (§ 12 USTG - Steuersätze)



Fazit:

Wird kein oder ein geringerer Steuersatz, (als gesetzlich festgelegt) auf der Rechnung ausgewiesen
- MUSS der gesetzliche (HÖHERE) Steuersatz
Wird ein höherer Steuersatz, (als gesetzlich festgelegt) auf der Rechnung ausgewiesen
- MUSS der ausgewiesene (HÖHERE) Steuersatz

an das FA abgeführt werden.


Frage an die Redaktion und an die Runde: Wo sieht man in eBay oder amazon den USt-Satz (derzeit 19%)
Ich selbst kann nirgendwo diesen Satz finden. Ich sehe nur "inkl.MwSt" oder "inkl. USt".
Muss auf diesen Plattformen überhaupt eine Änderung vom Händler erfolgen???

Bin mal gespannt, ob die 16% auch für Verkäufe in EU-Länder gilt, habe noch nichts darüber gefunden.
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#31 Silke 2020-06-07 13:25
Die Bundesregierung HOFFT, dass die Händler diese UST-Senkung berücksichtigt und an die Endverbraucher weitergibt. Die Bundesregierung stellt es sich so vor (Beispiel):

Jetziger Verkaufspreis: 11,90 € (10,00 € netto + 1,90 € USt)
Verkaufspreis ab 01.07.: 11,60 € (10,00 € netto + 1,60 € USt)


Nun arbeiten wir aber alle im Onlinehandel mit Angebotspreisen (Bruttopreisen z.B. 11,90 €).
Wir müssen nun zum 01.07. um 0 Uhr einerseits jeden Verkaufspreis reduzieren und andererseits den Steuersatz auf 16% ändern. Den Steuersatz für alle Artikel mit einem Klick zu ändern ist in unserer WaWi kein Problem. Aber die VK-Preise zu ändern stellt uns vor eine Herausforderung , die entweder kostenpflichtig von einem IT-Experten durchgeführt werden muss oder wir uns da in stundenlanger Suche selbst durchwurschteln müssen.

Da gebe ich allen Vorrednern Recht und habe meinen eigenen (vorläufigen) Plan.
Ich werde die zusätzlichen Kosten für IT-Spezialisten nicht bezahlen können und habe auch keine Zeit, bis 30.06. alle Preise zu ändern.

So lasse ich erst einmal alle vorhandenen VK-Preise bestehen.
Ich werde lediglich zum 01.07. um 0:00 Uhr den Steuersatz in meinem System ändern.
Somit wird im Webshop sofort 16% angezeigt.
Und alle Rechnungen ab diesem Tag, werden mit 16% Ust ausgewiesen.

So steht dann in.o.g. Beispiel folgendes auf der Rechnung: 11,90 € (10,26 € netto + 1,64 € USt)

Ich mache erst einmal kein Minus (im Gegenteil) und kann mir Zeit nehmen, die Preise meiner Artikel anzupassen.
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#30 oejendorfer 2020-06-06 23:03
Für uns Händler ist die Mehrwertsteuer ( Umsatzsteuer genau ) kann Nachteil und auch kein Vorteil, da unsere ganzen Kalkulationen, Einkäufe , Verkäufe immer auf der Nettobasis kalkaliert werden. Entweder muss ich die Mwst abführen oder als Vorsteuer verrechnen.
Auf eine Rechnung, die ich ausstelle ist immer mit der z.zT gültige Mwst auszuweisen. Der Tag der Bezahlung spielt keine Rolle. Habe ich mir ein Auto im Januar bestellt- wie oben als Beispiel geschrieben- und wird es im Juli übergeben, so hat das Auzohaus die Rechnung auf die z.Zeit gültige Mwst - also 16% - auszuweisen. Schön für dich- kann aber auch mal anders sein.
Alle Angebote müssen ab Juli mit dann 16% ausgewiesen werden. Was davor war erfährt keine Änderung. Eigentlich alles ganz einfach, nur der Schwachsinn ist, das jenes nur für 6 Monate gelten soll.
Da zeigt sich mal wieder, das Merkel, Scholz und co. keine Ahnung von "Handel und wandel haben"
Ob nun einige Kollegen im online Handel ihere Umstellungsarbe it in die Kalkulation der Preise einfließen lassen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
tschüs Wolfgang Köbke
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