Umfrage der Bundesländer

Bereits über 500 Millionen Euro Corona-Soforthilfen zurückgezahlt

Veröffentlicht: 19.10.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 19.10.2020
Hand mit Geldbeutel und Dollarzeichen

Mit den Soforthilfen sollten Selbstständige und Kleinunternehmer in der Coronakrise schnelle finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Alleine der Bund hat bis Ende September 13,8 Milliarden Euro dafür ausgeschüttet. Allerdings waren die ausgezahlten Summen teileweise zu hoch, bereits im Juli wurde vom Bundesland Nordrhein-Westfalen daran erinnert, dass „zu viel ausgezahltes Geld an die Landeshauptkasse zurückerstattet werden muss“. 

Eine aktuelle Umfrage zeigt jetzt, dass diesem Aufruf in großem Maße gefolgt wurde, bis Ende September gingen Rückzahlungen der Soforthilfen in Höhe von mehr als 506 Millionen Euro ein, wie die Welt berichtet.

Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter unter den Rückzahlern

Der größte Anteil der Rückzahlungen stammt bislang aus Nordrhein-Westfalen mit 170 Millionen Euro, gefolgt von Berlin mit 143 Millionen Euro und Bayern mit 107 Millionen Euro. Baden-Württemberg (60 Millionen), Niedersachsen (30 Millionen) und Sachsen (24 Millionen) liegen mit den Rückzahlungen im zweistelligen, die restlichen Bundesländer im einstelligen Millionen-Bereich. Lediglich für Hamburg und Brandenburg konnte die Umfrage keine Zahlen liefern.

Allerdings ist davon auszugehen, dass die Summen in den kommenden Monaten noch deutlich zunehmen werden. „Voraussichtlich Ende Oktober startet das digitale Rückmeldeverfahren, bei dem die jeweilige tatsächliche Förderhöhe abschließend festgestellt wird“, heißt es vom Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen. Dann haben die Soforthilfe-Empfänger bis zum 31. März 2021 Zeit, zu viel gezahlte Coronahilfen zurückzuzahlen.

Keine klare Richtlinie über Verwendung

Große Kritik am Verfahren der Soforthilfen gab es besonders am Anfang, als noch keine klare Regelung über die Verwendung des ausgezahlten Geldes bestand. So war die Soforthilfe des Bundes nur auf Betriebsausgaben wie die Büromiete beschränkt, der Lebensunterhalt durfte davon nicht finanziert werden. Diese Richtlinie wurde allerdings erst später bekannt.

Auch konnten in den ersten Wochen der Pandemie der tatsächliche Finanzbedarf von Selbstständigen und Kleinunternehmen nicht genau bestimmt werden. Dass die Einbußen im Laufe der Zeit doch kleiner als angenommen waren, könnte die bereits getätigten freiwilligen Rückzahlungen erklären.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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