Ab 30. September 2021

Kritik an Amazons neuen Anforderungen für Stückzahl und Grundpreis

Veröffentlicht: 01.09.2021 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Amazon-Logo

Ab dem 30. September 2021 gelten auf Amazons Marktplätzen in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Spanien neue Anforderungen für die Stückzahl und den Grundpreis von Produktangeboten. Das gibt der Marktplatz in seinem Verkäuferportal Seller Central bekannt. Amazon-Händler sollen dann für die jeweiligen Produkttypen die Attribute „unit_count“ (Zahlenwert) und „unit_count_type“ (Maßeinheit) angeben, um den Grundpreis zu berechnen und anzuzeigen. Neue oder geänderte Angebote ohne diese Angaben können nicht eingestellt werden. Amazon will es den Käufern mit diesen „vollständigen, einheitlichen und genauen Grundpreisinformationen“ leichter machen, Produkte zu vergleichen und so „das bestmögliche Einkaufserlebnis bieten“.

Die Angabe der gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreise führt in manchen Produktgruppen wie Stoffpaketen und DIY-Sets oder auch Kosmetik bei Online-Händlern immer wieder zu Unsicherheit.

Im Seller-Central-Forum finden sich zu der Ankündigung bereits einige kritische Stimmen. So bemäkelt ein Nutzer etwa die Masse  – teils vermeintlich kurzfristig angekündigter – neuer Bedingungen: „Kann es sein, dass amazon einen neuen Weltverbesserer eingestellt hat? Seit Monaten fast täglich Änderungen und Neuerungen.“ Zuletzt klagten Amazon-Händler etwa auch über neue Regelungen bei den Rücksendungen sowie beim Lagern ihrer Ware.

Abmahnfalle durch neue Amazon-Regeln?

Auch das Ändern der Angaben scheint mehreren Anbietern Probleme zu bereiten, wie ein Nutzer berichtet: „Ich habe Produkte (eigene Marke), die vor zig Jahren angelegt wurden - da gibt es schlichtweg diese Felder nicht. Sind aber alle mit den damals gültigen Werten angelegt und wurden auch seit Jahren korrekt mit Grundpreis angezeigt - und dann fehlte auf einmal bei einigen der Grundpreis, völlig willkürlich. Und da es die Felder unit_count und unit_count_type damals nicht gab, kann man auch diese nicht nachträglich befüllen, wenn die alten dafür vorgesehenen Felder nicht mehr aktiv sind.“

Ein anderer bemängelt, dass bei Artikeln, die nach Volumen verkauft werden, über die Amazon-Eingabemaske aber nur das Verkaufsgewicht angegeben werden könne. „Das Ganze ist so schwachmatisch umgesetzt, dass man eigentlich nur noch mit dem Kopf rhythmisch auf die Schreibtischplatte schlagen müsste“, heißt es. Ein Marktplatz-Anbieter befürchtet durch die neuen Regelungen bereits neue mögliche Abmahnfallen bei Amazon. Aktuell wurde ein Ebay-Händler wegen Lücken in der Grundpreisangabe abgemahnt.

Kommentare  

#3 Daniel 2021-09-06 00:44
Ich dachte die Grundpreisangab e ist schon lange
Pflicht?
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Antwort der Redaktion

Lieber Daniel,

es handelt sich um eine Änderung in der Angabe.

Beste Grüße
die Redaktion
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#2 Amazonhändler 2021-09-02 13:11
wir pausieren gerade bei Amazon, man kann gar nicht so schnell alles umstellen, wie es verlangt wird. Dazu die kosten..
macht keinen Sinn für mich mehr.
Ich werde dieses Medium wohl ganz abwählen, zumal eine einfache Handhabung nicht mehr sichtbar ist.
Dann lieber weniger mit besserer Spanne und weniger Aufwand verkaufen. Das gefällt mir besser....
Man muss nicht gierig sein... (es sei denn, man ist Amazon)
Zum Wissen, Rakuten, Ebay etc. wurden schon alle abgewählt, die haben mich auch nicht überzeugt...
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#1 Marc 2021-09-02 11:07
Es ist traurig, dass Amazon so lange benötigt hat, um in Deutschland und weiteren Ländern geltendes Recht umzusetzen. Bei Ebay ist das schon seit Jahren der Fall! - Fehlende Grundpreise sind u.a. Grund für Abmahnungen
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