Andreas Arlt im Interview

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Andreas Arlt, zu den Zielen und Möglichkeiten des Händlerbund e.V.

NZ: Herr Arlt, achten Sie beim Onlinekauf auf die Erwähnung der vielbesprochenen Batterieverordnung?

Arlt: Von Berufs wegen hängt mir sicherlich eine gewisse Pedanterie an, aber die Erwähnung der Batterieverordnung fällt privat weniger ins Gewicht.

NZ: Und doch beschwören sie Ihre Mitglieder, gerade auf diese Art von Verordnungen hinzuweisen.

Arlt: Sicherlich erscheint es dem klein- und mittelständischen Händler geradezu als Schikane, auf seinen Online-Seiten umfassende Hinweise zu geben. Dennoch ist es Unternehmerpflicht - der Gesetzgeber fordert es und die Rechtsprechung unterstützt diese Forderung einhellig. Unsere Mitglieder tun gut daran, umfassend zu informieren.

NZ: …um keine Abmahnung zu riskieren…

Arlt: Richtig - und auch um fair gegenüber dem Verbraucher aufzutreten. Ziel des Händlerbund e.V. ist es, einerseits den Händler weitgehend vor Abmahnungen zu schützen und anderseits ihn für die Zukunft fit zu machen. Verbraucherschutz ist eines der TOP-Themen der Zukunft und der Kunde wird zunehmend sensibilisiert.

NZ: Wie muss ich mir die Vereinsarbeit vorstellen?

Arlt: Zunächst besteht das Problem, dass die meisten Onlinehändler weder die Zeit noch das Interesse haben, jede Veränderung in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu recherchieren und einzuarbeiten. An dieser Stelle ist der Händlerbund e.V. Partner der Wirtschaft. Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig und leiten aus den beobachteten Veränderungen Empfehlungen in Form von Formulierungsvorschlägen ab. Somit werden die Online-Seiten und AGB der Mitglieder regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. Oberstes Gebot ist es, den Aufwand für den Händler so gering wie möglich zu halten und dabei eine größtmögliche juristische Optimierung zu erzielen.

NZ: Sie bieten einen umfassenden Schutz vor Abmahnungen? In welchem Umfang ist dies zu realisieren?

Arlt: Die Formulierungsvorschläge, die wir unseren Mitgliedern an die Hand geben, halten wir für nahezu abmahnsicher.

NZ: …„nahezu“?

Arlt: Ich bin auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts langjährig tätig und habe zahlreiche Mandate im Zusammenhang mit der Abmahnung von unlauter handelnden Unternehmern und der Abwehr von Abmahnungen übernommen. Die Erfahrung zeigt, dass die Rechtslage nach wie vor schwierig ist und dass es somit keinen 100 %igen Schutz geben kann – aber einen 99%igen!

NZ: Sie sehen den Schutz also vor allem in der Prävention.

Arlt: Das ist die Kernaussage. Und deshalb ist die Arbeit des Vereins so wichtig. Wir können erreichen, dass insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen erst gar nicht von Abmahnwellen betroffen werden.

NZ: Ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie Abmahnungen grundsätzlich für legitim halten?

Arlt: Natürlich. Die Abmahnung eines Konkurrenten ist im Wirtschaftsleben ein unverzichtbares Instrument. Sie ist sinnvoll, wenn sie eine stichhaltige Grundlage hat. Abmahnungen schaffen Ordnung auf dem Markt. Jeder Händler, der bewusst oder unbewusst gegen die Verbraucherschutzvorschriften verstößt, kann zu Recht von einer Abmahnung betroffen sein.

Ich weiß, dass die meisten Händler nicht wissentlich fehlerhaft ihre Online-Seiten gestalten. Wettbewerbswidrig bleibt es trotzdem, nach meiner Meinung auch zu recht. Denn jeder Händler weiß, wie aufwendig es ist, seine Präsenz auf dem aktuellen Stand zu halten.

Es sich dabei einfach zu machen, spart Geld und Zeit – schafft schon dadurch einen Vorteil gegenüber dem umsichtigen Händler.

Der Händlerbund e.V. will nicht diejenigen schützen, die bewusst gegen den Verbraucherschutz verstoßen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Wir wollen zum einen die Händler befähigen, die zu Recht eine Abmahnung erhalten haben, sich künftig wettbewerbskonform zu verhalten und sie dabei von Kosten entlasten.

Zum anderen wollen wir die schützen, der von inhaltsleeren Abmahnwellen betroffen ist.

Von Abmahnungen Betroffene sind in unserem Verein herzlich willkommen, sie werden kostenlos vertreten.

NZ: Kostenlos vertreten?

Arlt: Durch unsere Spezialisierung können wir das leisten. Wir stehen mit aller Konsequenz hinter unseren Empfehlungen und gewähren deshalb unseren Mitgliedern einen kostenlosen Rechtsschutz. Bekanntlich ist die außergerichtliche anwaltschaftliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten für den Betroffenen schon deshalb problematisch, da er - egal wie der Streit ausgeht - regelmäßig auf den Kosten seines Rechtsanwaltes sitzen bleibt.

NZ: Ist der Rechtsschutz die grundlegende Idee des Händlerbund e.V.?

Arlt: Nein. Der Verein ist vom Grunde her als eine „wirkliche“ Interessenvertretung der Onlinehändler in Deutschland angelegt – und das soll er auch sein. Wir wollen als Verein die Interessen unserer Mitglieder effektiv gegenüber allen relevanten Instanzen vertreten. Weiterhin fördern wir die Kommunikation unter unseren Mitgliedern und stärken natürlich auch durch den Rechtsschutz den Onlinehandel. Sie haben natürlich recht, wenn sie vermuten, dass der Schutz vor Abmahnungen sehr oft das entscheidende Motiv ist, in unseren Verein einzutreten. Die Leistungsfähigkeit des Händlerbund e.V. beruht dennoch vor allem auf seiner ganzheitlichen Ausrichtung.

NZ: Ich höre aus der Formulierung „wirkliche Interessenvertretung“ heraus, dass Sie sich von den anderen Interessenvertretungen abgrenzen wollen.

Arlt: Unbedingt! Reine Lobbyarbeit führt einfach nicht zum Ziel. Der Händler will verbindliche Aussagen und wissen, woran er ist. Juristische Debatten über das Für und Wider von dieser oder jener Widerrufsbelehrung sind für den Unternehmer bedeutungslos. Der Händler verlangt konkreten Rat für sein Unternehmen. Indem wir konkrete Formulierungsvorschläge geben, kann ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zugesichert werden und ganz nebenbei wird der Verbraucherschutz in Deutschland durch aktive Gestaltung an der Basis entwickelt und gefördert.

NZ: Was einer Art Wirtschaftsförderung gleichkommt?

Arlt: Verbraucherschutz ist mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor. Die in unserem Verein formulierten Ziele sind voneinander untrennbar: Interessenvertretung, ShopOptimierung, Rechtsschutz und Wirtschaftsförderung! Letztlich steht fest, wer sich vertrauenswürdig präsentiert, macht die besseren Geschäfte.

NZ: Vielen Dank für das Gespräch.

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