Preisparität bei Amazon offenbar abgeschafft

Veröffentlicht: 26.08.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 27.08.2013

Die Klauseln zur Preisparität in den AGB von Amazon beschäftigen derzeit im Verfahren Hood.de gegen Amazon das LG Köln und das Bundeskartellamt. Noch bevor zu diesem Thema eine Entscheidung gefallen ist, hat Amazon die umstrittenen Klauseln zur Preisparität offenbar aus eigenem Antrieb abgeschafft.

Preisparität bei Amazon

Klauseln zur Preisparität aus den AGB entfernt

Amazon hat die umstrittene Preisparität, bei der die Verkäufer verpflichtet wurden, einen angebotenen Artikel nirgendwo anders günstiger anzubieten, offenbar abgeschafft. Das berichtet Axel Gronen von wortfilter.de. Die fraglichen Klauseln, die sich auf die Preisparität bezogen haben, fehlen demnach bereits seit dem 20. August in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Riesen.

Auch wenn die entsprechenden Klauseln inzwischen aus den AGB entfernt wurden, ist die Amazon-Hilfeseite zur Preisparität noch online. Diese dürfte inzwischen jedoch veraltet sein, denn, wie Wortfilter berichtet, hat der Amazon-Support in Bratislava auf die Nachfrage eines Online-Händlers bestätigt, dass die Preisparität abgeschafft wurde. In den AGB weiterhin enthalten bleiben jedoch die Klauseln zur Serviceparität.

Bundeskartellamt ermittelt zur Preisparität bei Amazon

Es ist davon auszugehen, dass die zahlreichen Beschwerden gegen die Klauseln der Preisparität und die derzeitigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes in diesem Zusammenhang zur Entscheidung von Amazon beigetragen haben. Letzten Informationen folgend hatte das Bundeskartellamt bereits im Februar dieses Jahres 2.400 Online-Händler, die ihre Produkte über die Plattform Amazon Marketplace vertreiben, zu einer Online-Befragung bezüglich der Problematik aufgefordert. Eine Entscheidung des Bundeskartellamtes war nicht vor Herbst dieses Jahres zu erwarten. Der Versand-Riese nimmt die Entscheidung und die Konsequenz durch die Abschaffung der umstrittenen Klauseln jedoch nun offenbar vorweg.

Einfluss haben dürfte die Maßnahme des Versand-Giganten auch auf das beim LG Köln verhandelte Verfahren Hood.de gegen Amazon, das am 16.05.2013 ausgesetzt wurde, um die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Frage der Preisparität abzuwarten. Die Verkaufsplattform Hood.de hatte in diesem Fall gegen den Online-Riesen geklagt, da sie sich durch dessen Klauseln im Wettbewerb benachteiligt sah.

Kommentare  

#2 Baseline GmbH 2013-08-27 12:12
Jedes Urteil, dass wieder ein bisschen Boden gegenüber Amazon gutmacht ist zu begrüßen. Besonders, wenn es sich um so unverschämte Klauseln handelt.
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#1 buntebank 2013-08-27 08:27
na endlich ; )
Diese Klausel hat mich schlicht jahrelang davon abgehalten bei Amazon anzubieten. Zum einen ist/war dies sowieso eine Unverschämtheit , weil bei kleinen Umsätzen dann nur noch Amazon etwas verdient hat, zum anderen könnte dies für Konsumenten zu günstigeren Einkaufs-Möglic hkeiten führen, was letztendlich für alle gut sein dürfte (ausser vielleicht für die Amizone & deren Aktienbesitzer ... ).
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