Die Ergebnisse der Händlerbund-Studie zur Verbraucherrechterichtlinie

Veröffentlicht: 10.09.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 12.09.2013

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist beschlossene Sache und wird am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Für Online-Händler bedeutet diese Angleichung der Verbraucherrechte einen hohen Anpassungsbedarf. Mithilfe einer Studie des Händlerbundes wurde analysiert, was Online-Händler bereits über die Verbraucherrechterichtlinie wissen.

Deckblatt der Händlerbund-Studie

Das Ziel der Verbraucherrechterichtlinie besteht insbesondere in der Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen, um den grenzüberschreitenden Handel positiv zu vereinfachen. Neuerungen wird es vor allem hinsichtlich des Widerrufsrechts, der Informationspflichten sowie der Übernahme von Liefer- und Rücksendekosten mit Inkrafttreten des Gesetzes am 13.06.2014 geben.

Die Ergebnisse der aktuellen Händlerbund-Studie zeigen, dass sich bisher nur 17 Prozent der befragten Online-Händler auf die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vorbereitet haben. Immerhin haben rund 84 Prozent der Befragten schon einmal von der neuen Richtlinie gehört, aber dennoch sind 83 Prozent noch nicht auf die Umsetzung der Vorgaben vorbereitet.

Betroffen von der neuen Verbraucherrechterichtlinie ist vor allem das Widerrufsrecht. Hierbei soll eine einheitliche Frist von 14 Tagen gelten, die 90 Prozent der befragten Online-Händler für angemessen halten.

Mit der Einführung der neuen Richtlinie können Shop-Betreiber nun auch die Kosten für Retouren auf die Endkunden umlegen. Immerhin 88 Prozent der Händler wollen davon Gebrauch machen und scheuen dabei auch nicht den Wettbewerbsnachteil gegenüber den großen Playern im Online-Handel.

Zur Erhebung der Daten wurden die Antworten von 422 Online-Händlern anonym ausgewertet. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick werden in der folgenden Infografik anschaulich dargestellt:

Infografik Verbraucherrechterichtlinie

Die vollständigen Ergebnisse mit Grafiken und weiteren Informationen finden Sie hier.

Kommentare  

#3 Detlev Schäfer 2013-09-11 14:27
Ich sehe, ähnlich wie Karl, auch noch keinen Handlungsbedarf . Ich gehe davon aus, dass wir rechtzeitig vom Händlerbund mit neuen Rechtstexten versorgt werden, die wir dann zu studieren und termingenau einzupflegen haben. Vll. muss ein Shopbetreiber den einen oder anderen Zeiger verbiegen, aber ich als Ebay-Händler kann da eigentlich noch nichts machen (oder?).
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#2 Karl 2013-09-11 09:52
Wie sollen sich denn Ihrer Meinung nach Online-Händler auf die Umsetzung vorbereiten?
1. Aus der Vergangenheit wissen wir, daß in acht Monaten noch viel passieren kann und mehrmals Änderungen und Ergänzungen zu den vorgesehenen Änderungen vorgenommen werden können.
2. sind die Shopprogramm-An bieter meistens gefordert, daß die neuen Regelungen überhaupt von uns Händlern im Shop eingepflegt werden können.
3. Solange von den zuständigen Organen nichts verabschiedet worden ist, stehen die neuen Regelungen nicht fest = solange ist alles "wahrscheinlich , eventuell, vorgesehen, geplant, usw."
Das wir vom Händlerbund regelmäßig informiert werden, ist natürlich bestens. So kann ich mich die folgenden Monate körperlich, seelisch und geistig wohl auf eine erforderlich werdende "Nacht-und-Nebe l-Aktion" vorbereiten, um zum Stichtag die erforderlichen Änderungen vornehmen zu können.
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#1 Anke 2013-09-10 08:36
Schön das vieles Vereinheitlicht wird im grenzüberschrei tenden Bereich, ich würde mich aber darüber freuen, wenn auch mal Informationen zu den Schritten davor, wie zum Beispiel die Verpackungsvero rdnungen in den einzelnen EU Ländern und andere zu beachtende Richtlinien aufgeführt oder gar Umsetzbar erklärt würden, bevor ein EU-weiter Handel überhaupt stattfinden kann...
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