Abgemahnte Stadt einigt sich im Ebay-Streit mit Abmahner auf Vergleich

Veröffentlicht: 17.04.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 17.04.2015

Die Stadt Kaufbeuren möchte so schnell nicht mehr auf Ebay handeln. Denn der Handel mit ausgedientem Bürobedarf hat der Stadt eine Abmahnung eingebracht. Die Verantwortlichen hatten sich als private Verkäufer ausgegeben und wichtige Angaben nicht gemacht. Jetzt einigte man sich auf einen Vergleich.

Stadt Kaufbeuren einigt sich auf Vergleich.

(Bildquelle Gericht: aerogondo2 via Shutterstock)

Es kommt nicht oft vor, dass eine Stadt wegen des Handels auf Ebay abgemahnt wird. Doch genau das ist der Stadt Kaufbeuren aus dem bayerischen Allgäu passiert. Die 41.000 Einwohner-Stadt wurde von einem Händler für Bürobedarf abgemahnt, weil die Stadt als privater Händler auf Ebay selbst Bürobedarf verkauft hatte.

Stadt Kaufbeuren tappte in Abmahnfalle

Man hört selten von Abmahnungen gegenüber öffentlichen Einrichtungen, Kommunen und Städten. Umso überraschender ist es, dass die Stadt Kaufbeuren in die Abmahnfalle tappte, weil sie Verkäufe über ein privates Ebay-Konto getätigt hat. Zudem hatten die Verantwortlichen vergessen, auf zahlreiche wichtige Informationen hinzuweisen, so zum Beispiel das Impressum. Nachdem die Stadt die Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, kam es beim Landgericht Kempten zu einer Entscheidung.

Wie der Kreisbote schreibt, monierte der Händler, der die Stadt abgemahnt hatte, dass diese bei der großen Zahl an Verkäufen als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei und nicht als privater Verkäufer.

Stadt und Abmahner einigen sich auf Vergleich

Thomas Zeh, der die Rechtsabteilung der Stadt Kaufbeuren leitet, erklärte, dass er diese Sichtweise nicht ganz verstehen könne. Denn bei genauerer Betrachtung des Ebay-Kontos sei erkennbar gewesen, dass es sich bei dem Anbieter der Produkte nicht um einen privaten Käufer, sondern um die Stadt Kaufbeuren gehandelt habe. Dass sei der Grund gewesen, warum die Stadt die Unterlassungserklärung zurückgewiesen hatte.

Letztlich hat man sich aber auf einen Vergleich geeinigt, berichtet der Kreisbote. Dadurch darf die Stadt die Produkte nicht mehr ohne Widerrufsbelehrung und Impressum auf Ebay zum Verkauf anbieten. Sollte die Stadt dies doch tun, sei eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

 

 

Kommentare  

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