Bahnheld.com: Ticket-Portal im Visier der Staatsanwaltschaft

Veröffentlicht: 09.11.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.11.2015

Zug-Tickets sind häufig kein Schnäppchen. Umso verführerischer klingt das Angebot von Bahnheld.com: Das Online-Portal wirbt mit Rabatten von bis zu 50 Prozent gegenüber den Normalpreisen. Doch die Staatsanwaltschaft soll von betrügerischen Machenschaften hinter dem Geschäftskonzept ausgehen und hat nun Ermittlungen eingeleitet.

 Bahn-Schienen

(Bildquelle Schienen: Alexandra Lande via Shutterstock)

Es klingt erst einmal verlockend: Bahnheld.com verkauft auf seiner Website Zug-Tickets und wirbt dabei mit bis zu 50 Prozent Preisnachlässen. – Und das Beste: Die Online-Plattform unterstützt nach eigenen Aussagen auch gemeinnützige Projekte wie die SOS Kinderdörfer, Unicef und WWF. Das Unternehmen schreibt auf seiner Seite:

„Hinter Bahnheld stecken eine vielzahl von Menschen, die Ihre Freifahrten auf Bahnheld verkaufen und diese für gemeinnützige Projekte spenden. Die Freifahrten vergibt die Deutsche Bahn aufgrund unterschiedlicher Situationen (z.B. Bahnstreiks). Die Erlöse von Bahnheld werden komplett an Spendenorganisationen gespendet.“ – Doch anscheinend ist das Angebot zu schön, um wahr zu sein.

Bahnheld: Verdacht auf gewerbsmäßigen bandenmäßigen Computerbetrug

Denn wie die Süddeutsche berichtet, soll bei Bahnheld nicht alles mit rechten Dingen zugehen. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Ermittlungen „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Computerbetrugs“ gegen das Online-Portal eingeleitet. Dies wurde dem Blatt durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bereits bestätigt.

Es wird vermutet, dass der Verkauf der Zug-Tickets „unter missbräuchlicher Verwendung von Kreditkarten-Daten“ vonstatten gegangen sei. Bahnheld selbst widerspricht den Vorwürfen – dies seien „stupide Behauptungen“ und „nicht bewiesene Vermutungen“, kommentierte der Geschäftsführer Bernard Thill via E-Mail.

Doch auch die genannten Spendenorganisationen dementierten eine Zusammenarbeit mit Bahnheld: Bei Unicef sei bisher keine Spende eingegangen, sodass man eine Verletzung der Markenrechte prüfe. Auch WWF habe bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Der Bahnheld-Geschäftsführer erklärte dies mit Werbe- und Personalkosten, die vor den Spenden noch gezahlt werden müssten.

Staatsanwaltschaft kriegt Bahnheld-Betreiber nicht zu fassen

Das Schwierige an der aktuellen Lage: Wie die Süddeutsche weiter schreibt, sind die rechtlichen Schritte gegen die Betreiber von Bahnheld nicht gerade erfolgreich: „Es konnten noch keine Verantwortlichen ausfindig gemacht werden.“

Die Firma „Next Solutions Online“, die nach Angaben des Impressums für das Angebot von Bahnheld zuständig ist, sitze zwar in Luxemburg, doch ein Eintrag im Handelsregister sei nicht zu finden.

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