Unister rechnet zeitnah mit zweiter Anklageerhebung und geht in die Offensive

Veröffentlicht: 03.03.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 04.03.2016

Seit mehr als drei Jahren ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Unister. Jetzt erwartet das Leipziger Unternehmen zeitnah eine zweite Anklageerhebung. Die Vorwürfe: das ungenehmigte Betreiben von Versicherungsgeschäften, Steuerhinterziehung und Streichpreise.

Unister Eingangsschilder Barfußgässchen Leipzig
© Unister

Für Unister waren die letzten drei Jahre alles andere als leicht. Die medienwirksamen Durchsuchungen der Unister-Büros vor laufender Kamera im Dezember 2012 und 2013 waren damals erst der Anfang einer umfangreichen Ermittlung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen das Unternehmen.

Unister zeigt sich selbstbewusst

Nun erwartet Unister zeitnah die zweite Anklageerhebung und geht öffentlich in die Offensive. In der neuesten Unternehmensmeldung zeigt sich Unister selbstbewusst. Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer der Unister Holding, erklärt: „Wir freuen uns, endlich die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission INES gegen unser Unternehmen bewerten und kommentieren zu können.“ Von Dirk Rogl, dem Leiter der Kommunikation der Unister Holding, heißt es zudem, dass man „mit Respekt vor der Justiz mehr als drei Jahre lang weitgehend darauf verzichtet [hat], die in die Öffentlichkeit gelangten Anschuldigungen der Staatsanwälte gegen unsere Unternehmensgruppe zu kommentieren. Dies wird sich künftig ändern.“

Schon mit der aktuellen Unternehmensmeldung wird der neu eingeschlagene Weg deutlich. Überraschend transparent versucht Unister die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu entkräften. So hat das Unternehmen ein Factsheet zu den einzelnen Vorwürfen veröffentlicht und weist darauf hin, dass „Unister dem Gericht und der Generalstaatsanwaltschaft alle erforderlichen Informationen, eigene Stellungnahmen sowie Gutachten unabhängiger Experten zur Verfügung“ gestellt hat. Weiterhin heißt es, dass es dem Unternehmen ein Anliegen sei, dass „die Unschuldsvermutung zu Gunsten unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer Beachtung findet.“

Was wird Unister vorgeworfen?

Die Vorwürfe gegen Unister sind unter anderem das ungenehmigte Betreiben von Versicherungsgeschäften, Steuerhinterziehung, Streichpreise und das sogenannte „Runterbuchen“. Die ersten drei Vorwürfe stammen aus der ersten Ermittlungswelle, bei der gegen fünf Personen aus dem Unister Holding Umfeld Anklage eingereicht wurde. Über die Zulassung entscheidet das Landgericht Leipzig. Die Prüfung ist bis heute noch nicht abgeschlossen.

Der Vorwurf des sogenannten „Runterbuchens“ stammt aus einer zweiten Ermittlungswelle aus dem Dezember 2013. Wie Unister erklärt, „ist bislang nicht abschließend bekannt, welche Vorwürfe des umfangreichen Ermittlungsvorgangs tatsächlich zur Anklage gebracht werden sollen.“ Bei dem „Runterbuchen“ handelt es sich nach Aussage von Unister allerdings um eine „branchenübliche Methodik der Ticketoptimierung“. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Unister-Kunden die gebuchten Tickets genau zu dem Preis erhalten haben, für den die Buchung eingegangen ist. Aus Sicht des Unternehmens sind weder ein finanzieller Schaden geschweige denn ein Betrugsvorsatz ersichtlich.

Unister selbst zeigt sich zudem unglücklich über das massive öffentliche Vorgehen der Ermittler. Nach vorläufigen Berechnungen sollen Unister nach eigenen Angaben „durch die Arbeit der Sonderkommission ein Schaden in Höhe von mindestens 43,5 Mio. Euro entstanden“ sein. Darin ist ein möglicher Reputationsschaden nicht enthalten. Unister behauptet hingegen, dass „selbst wenn frühere Service-Dienstleistungen der UNISTER Group als Versicherung hätten versteuert werden müssen, […] die Steuerschuld allenfalls im sechsstelligen Bereich liegen“ würde.

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