Unister: Erneute Razzia wegen Betrugsvorwürfen im Reisebüro

Veröffentlicht: 12.12.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.12.2013

Das Firmenimage von Unister hat in den letzten Monaten und Jahren immer wieder gelitten. Erst im Dezember 2012 musste das Unternehmen wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eine Durchsuchung der Polizei in Kauf nehmen. Und auch jetzt kommt das Reiseunternehmen nicht zur Ruhe, denn schon wieder gab es eine Razzia. Diesmal steht der Vorwurf des Betrugs im Raum.

Erneute Razzia bei Unister

(Bildquelle Online-Flüge: doomu via Shutterstock)

Wie die LVZ berichtet, waren am vergangenen Dienstag knapp 90 Ermittler des Landeskriminalamtes, genauer gesagt der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (kurz: INES), in den Büroräumen von Unister zu Gange. Sowohl Polizisten als auch Staatsanwälte und Steuerfahnder beteiligten sich an der Razzia. Die spezialisierte Ermittlungseinheit befasst sich laut LKA mit „Ermittlungen in Fällen struktureller und in schweren Einzelfällen situativer Korruption“, die längerfristig angelegt und bewusst geplant werden.

Dem digitalen Reiseunternehmen werde Betrug vorgeworfen: Es soll mehrere Zehntausend Flugtickets der Firma Lufthansa durch unwahre Angaben unrechtmäßig und kostengünstig erworben haben, ohne beim Weiterverkauf die Ersparnis an die Kunden weiterzutragen. Die überteuerten Lufthansa-Tickets vertrieb Unister über Reiseseiten wie fluege.de. Dieser Verdacht richtet sich gegen über 70 Angestellte von Unister.

Razzia wirft weitere Fragen auf

Wolfgang Klein von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden führt jedoch aus, dass dem Unternehmen auch weitere Delikte angelastet werden: „Im Zuge unserer Ermittlungen, bei der Auswertung bereits beschlagnahmter Daten, sind weitere Verdachtsmomente wegen Computer- und Steuerbetrugs aufgekommen.“ Weitere Angaben zum Fall und zur Razzia wurden jedoch aufgrund laufender Ermittlungen und andauernder Durchsuchungen in anderen Firmensitzen nicht gemacht.

Auf seiner Presseseite gab Unister bekannt, dass es zwar „großes Interesse an der Rechtsfindung in den relevanten Fragen“ zeige, jedoch keine weiteren Stellungnahmen abgeben wolle.

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