Holtzbrinck fordert Millionenbetrag von StudiVZ-Betreiber

Veröffentlicht: 30.05.2016 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 30.05.2016

Lange hat man nichts mehr um die StudiVZ-Netzwerke gehört, die langsam aber sicher immer mehr an Bedeutung und Reichweite verloren hatten. Doch der ehemalige Käufer Holtzbrinck fordert nun von den damaligen Betreibern Poolworks einen hohen Geldbetrag zurück.

Holtzbrinck mit Geldforderung.

(Bildquelle Studivz: Gil C / Shutterstock.com)

Eigentlich ist es schon lange ruhig geworden um die einst erfolgreichen sozialen Netzwerke rund um StudiVZ. Doch jetzt kommen die Portale wieder in die Schlagzeilen. Allerdings geht es dieses Mal um eine Geldforderung. So möchte der Holtzbrinck-Verlag drei Millionen Euro vom ehemaligen StudiVZ-Betreiber Poolworks haben, wie Gründerszene berichtet.

Fast vier Jahre nachdem Holtzbrinck die damals angeschlagenen Netzwerke an die US-Investmentfirma Vert Capital verkaufte, fordert das Unternehmen nun Geld von Poolworks. Der Verlag soll laut Gründerszene geklagt haben und sich bereits am vergangenen Freitag mit Poolworks vor dem Berliner Landgericht eingefunden haben.

Holtzbrinck soll Schulden mitübernommen haben

Im Juli 2012 wurden die Netzwerke in das Tochterunternehmen Poolworks zusammengefasst, nachdem Holtzbrinck sie 2007 für 85 Millionen von den Gründern gekauft haben soll. Poolworks soll ursprünglich dem Unternehmen Telefonica die Millionensumme geschuldet haben, die Holtzbrinck 2012 übernommen haben will und nun zurückfordert.

Warum Holtzbrinck die Forderungen übernommen hatte, ist nicht bekannt. Gründerszene spekuliert darauf, dass Holtzbrinck das Unternehmen für potenzielle Käufer interessanter machen wollte. Nach Einschätzung des vorsitzenden Richters Michael Schwarz sehe es wohl für Poolworks nicht so positiv aus. „Es sieht nicht gut aus für die Beklagte. Es entsteht der Eindruck, die Beklagte ist nicht richtig zahlungsfähig – sonst laufen solche Beträge gar nicht erst auf“, sagte der Richter gegenüber Gründerszene.

Holtzbrinck wiederum soll zum jetzigen Zeitpunkt geklagt haben, weil man die Verjährung vermeiden wollte.

 

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