Bundeskartellamt: Lego ändert Rabattsystem und schafft Ungleichbehandlung ab

Veröffentlicht: 18.07.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 18.07.2016

Das Kartellamt hat eine Einigung mit dem Spielzeug-Hersteller Lego erzielen können. Lego war in die Kritik geraten, weil das Rabatt-System vor allem auf den stationären Handel zugeschnitten war und Online-Händler dadurch benachteiligt wurden. Durch die Einigung wird das entsprechende Verfahren gegen Lego jetzt eingestellt.

2 Legofiguren geben sich die Hand

Ekaterina_Minaeva / Shutterstock.com

Der Spielzeughersteller Lego und das Bundeskartellamt haben eine Einigung im aktuellen Verfahren erzielen können. Grund für das Verfahren war das Rabattsystem von Lego für seine Händler. Online-Händler hatten sich bei der Behörde darüber beschwert, dass das System vor allem auf den stationären Handel ausgerichtet ist und Online-Händler so benachteiligt werden.

Lego-Onlinehändler erhielten schlechtere Rabatte

Und tatsächlich gestaltet sich das Rabattsystem von Lego bisher sehr unfreundlich für Online-Händler. Nach der bisherigen Fassung konnten Händler allein durch Verkäufe im stationären Handel in den Genuss der höchsten Rabattpunktzahl kommen, da eine Reihe von Kriterien nur auf den stationären Handel zugeschnitten war. Eines dieser Kriterien war zum Beispiel die Orientierung an den zur Verfügung stehenden Regalmetern. Dies führte dazu, dass selbst im Online-Vertrieb vorbildlich agierende Händler in vielen Fällen niedrigere Rabatte erhielten als ausschließlich im stationären Vertrieb tätige Händler.

Das ist insofern problematisch, als das die gewährte Rabatthöhe einen enormen Einfluss auf den Einkaufspreis der Händler hat. Der stationäre Handel konnte demnach günstiger die Produkte von Lego einkaufen als der Online-Handel.

Nun hat Lego auf Druck des Kartellamtes eingelenkt und diesem gegenüber zugesagt, das Rabattsystem künftig so auszugestalten, dass Händler auch über den Online-Vertrieb die gleiche Rabatthöhe erreichen können wie im stationären Vertrieb. Dafür sollen laut Bundeskartellamt extra auf den Online-Handel zugeschnittene, alternative oder ergänzende Rabattkriterien einführen werden, die dem Vertriebsweg angepasst sind.

Online-Handel darf als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes zeigt sich mit der Einigung zufrieden und erklärt: „Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen. Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden. Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. Solche Geschäftsmodelle müssen – mitunter auch zur Stützung des stationären Handels – möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann.“

Wie genau sich das neue Rabattsystem von Lego gestaltet, ist bisher nicht bekannt. Lego will die Händler gesondert darüber informieren.

Durch die Kooperation von Lego stellt das Bundeskartellamt das bis dato laufende Verfahren zu diesen speziellen vertikalen Beschränkungen ein. Dabei war das nicht das erste Zusammentreffen von Lego mit dem Bundeskartellamt. Schon im Januar 2016 verhängte die Behörde ein Bußgeld gegen Lego in Höhe von 130.000 Euro. Damals hieß es, dass Lego Händler dazu gedrängt haben soll, die Endverkaufspreise von besonders beliebten Artikeln gegenüber den Kunden anzuheben. Schon damals zeigte sich Lego sehr kooperativ, das Unternehmen hatte „von Anfang an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen“, erklärte Mundt damals.

 

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