Was die neue Umsatzsteuer-Regelung für Ebay-Händler bedeutet

Veröffentlicht: 30.08.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 31.08.2016

Zum beruflichen Alltag von Händlern gehört nicht nur der eigentliche Verkauf von Produkten, sondern auch die Beschäftigung mit bürokratischen Belangen. Wie wichtig zum Beispiel steuerliche Angelegenheiten werden können, macht eine künftige Ebay-Neuerung deutlich: Von dieser Neuerung könnte die Zukunft einiger Händler abhängen.

Achtungszeichen: wichtig!
© jro-grafik – Fotolia.com

Wie in jedem Jahr üblich hat Ebay nun, zum Ende des Sommers, sein Herbst-Update bekannt gegeben. Über die einzelnen Neuerungen, die für gewerbliche Händler wichtig sind bzw. sein werden, haben wir bereits an dieser Stelle berichtet. Ein Thema, das jedoch im Zuge der Änderungen besondere Priorität hat und daher noch einmal separat beleuchtet werden soll, ist folgendes: Ebay fordert seine gewerblichen Händler dazu auf, bis zum 25. Oktober 2016 ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf dem Marktplatz zu hinterlegen.

Die Finanzbehörden mischen mit ...

Ebay begründet die Forderung nach der Umsatzsteuer-ID-Nummer folgendermaßen:

„Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nr.) ist zukünftig der einzige Beleg, den die deutschen Finanzbehörden für den Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts anerkennen.“

Im Gespräch mit Vertretern von Ebay wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neuerung also nicht auf Betreiben von Ebay selbst durchgeführt wird, sondern den Forderungen der Finanzbehörden geschuldet sei. Händlern mit Sitz in Deutschland, die diese Umsatzsteuer-ID-Nummer bis zum Stichtag nicht bei Ebay hinterlegen, stellt Ebay ab dem 1. November 2016 Bruttorechnungen aus.

Was sind Bruttorechnungen?

Bei einer Bruttorechnung, die beispielsweise jeder Verbraucher bei einem Einkauf im Supermarkt erhält, werden sämtliche Bestandteile der Kosten ausgewiesen – zuzüglich der Umsatzsteuer (landläufig auch „Mehrwertsteuer“ genannt). Eine Nettorechnung enthält diese Rechnungsbestandteile hingegen nicht.

Liegt die Umsatzsteuer-ID-Nummer eines Händlers bei Ebay vor und er kann somit seine Unternehmereigenschaft nachweisen, erhält er eine Rechnung über die entstandenen Kosten ohne Umsatzsteuerausweis. Verpasst er es, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Ebay anzugeben, so werden ihm im Zuge dessen die anfallenden Ebay-Gebühren brutto – also inklusive 19 % deutscher Umsatzsteuer – berechnet. Dies hat zur Folge, dass die Rechnungen wesentlich höher sind und auf Dauer möglicherweise sogar die Ressourcen des Händlers erschöpfen.

Anzumerken ist, dass eBay Europe SARL in Luxemburg die Rechnungen an deutsche Händler stellt. Nur aus diesem Grund ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID Nummer erforderlich.

Was müssen Händler tun, um eine Umsatzsteuer-ID zu erhalten?

Jeder gewerbliche Händler, der als solcher in Deutschland tätig ist und sein Gewerbe entsprechend angemeldet hat, kann eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen. Dies ist eine rein bürokratische Angelegenheit und sollte für Händler ohne Probleme verlaufen. Das Bundeszentralamt für Steuern zeigt auf seiner Website mehrere Möglichkeiten, die USt-ID Nr. zu beantragen. Händler können

 

  • einen Antrag über das Internet stellen oder
  • einen schriftlichen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen (Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis)

 

Dabei müssen die Händler einige Angaben, wie etwa das zuständige Finanzamt, die Steuernummer oder die Rechtsform ihres Unternehmens, machen. – Alles kein Hexenwerk! Wer dennoch Fragen oder Probleme hat, kann sich auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern belesen. Auch ein Gespräch mit dem Steuerberater sollte im Fall der Fälle Probleme lösen können.

Kommentare  

#6 Oliver 2016-09-29 12:12
Hallo,

ich habe eine Frage. Wo liegt hier denn für mich der Vorteil? Wenn ich meine Ust-ID da nicht angebe, bekomme ich zwar höhere Rechnungen als mit 19%,diese kann ich aber doch als Vorsteuer monatlich geltend machen, dies ist doch mit Nettorechnungen nicht der Fall, ebay schreibt doch auch das man dann darauf anfallende Mehrwertsteuer abführen soll. Also wo liegt der Vorteil?

Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.
Oliver
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#5 Kalb 2016-09-03 08:28
Soweit ich mich erinnern kann, hat Ebay doch schon immer Nettorechnungen nur für "UID-Inhaber" ausgestellt?! Wo ist nun also das Neue an der Regelung? Die Pflicht, die UID zu hinterlegen galt ebenso schon seit Ewigkeiten.
Und sorry, aber wenn hier schon dargestellt wird, "wie easy" doch die ERlangung einer UID ist, der sollte dann auch darauf hinweisen, welche Pflichten daraus folglich hervorgehen. Das könnte sonst für den/die einen oder anderen ein böses Erwachen ergeben.
Wobei man als Unternehmer/in über solche Sachverhalte ohnehin Bescheid wissen sollte. (naja, wobei mancher ja nichtmal mit Prozentrechnung vertraut scheint, und Umsatz oft mit gewinn verwechselt wird ;) )
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#4 Harald Richter 2016-08-31 21:30
Es sollte auch einmal darauf hingewiesen werden, dass Händler, die den Kleinunternehme r-Status haben - und diesen auch weiter behalten wollen -, keine Umsatzsteuer-Id entifikationsnu mmer bekommen können. Sie müssen die Umsatzsteuer zahlen. Bei den bisher von eBay ausgestellten Netto-Rechnunge n musste die deutsche Umsatzsteuer nachentrichtet werden. Was recht umständlich ist. Wenn eBay jetzt Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer ausstellt, dürfte das in Zukunft die lästige Nachentrichtung überflüssig machen. Das ist auch ein Vorteil - zumindest für den, der den Kleinunternehme r-Status nicht aufgeben will.
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#3 N.W 2016-08-31 09:34
Ich glaub, ich steh im Wald, oder? Was sollen solche Artikel?

Ein Händler ohne Umsatzsteuer-ID ??? Die dann auch noch in ihrer Existenz bedroht sein sollen?
Das würde doch wenn überhaupt nur die treffen, die erst als sogenannte Kleinunternehme r alle Preise kaputtmachen, da sie die MwSt nicht aufschlagen und anschließend so das Finanzamt betrügen.
Solche Händler sind garantiert auch Mitglied im Händlerbund (Ironie aus).
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#2 Henry Fischer 2016-08-31 08:45
So ein Quatsch, ich habe trotz Angabe meiner UstID und Handelns als normaler Vorsteuerabzugs berechtigter Bruttorechnunge n von Ebay erhalten von welchen ich mir die Vorsteuer geltend machte(allerdin gs, logischerweise, den luxemburgischen Prozentsatz). Als ich bei Ebay umstellte auf Nettorechnung, erhielt ich auch Nettorechnung. Der alleinige Besitz einer UstID bestätigt kein unternehmerisch es Handeln, wie sicher die unzähligen Kleinunternehme r nach §19 bestätigen werden. Vorteil für die Händler mit UstID: Die Wettbewerbsverz errung durch Kleinunternehme r, welche von ihren Gewinnen keine Ust abführen und dadurch einen Vorteil hatten, entfällt.
Allerdings gibt es die gesetzliche Regelung nach §19, und wenn es diese gibt, warum sollte 1. Ebay das nicht akzeptieren und 2. die Finanzbehörden als angeblicher Aktionator dafür verantwortlich sein, wenn doch die §19-Regelung von ihnen stammt?
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#1 Clio 2016-08-31 08:03
Gilt das auch für Kleinunternehme r?
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