Monopolkommission will Internet-Dienstleister nicht überregulieren

Veröffentlicht: 21.09.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 21.09.2016

Online-Vermittlungsdienste sind immer wieder das Ziel von Verboten oder starken Regulierungen. Paradebeispiel ist Uber – der Fahrdienstvermittler musste in Deutschland einige seiner Dienste einstellen und vermittelt mittlerweile nur noch Taxen. Nun hat die Monopolkommission mitgeteilt, dass Internet-Dienstleister nicht ausgebremst werden sollten.

Uber-Fahrer

Bildquelle: Prathan Chorruangsak / Shutterstock.com

Vermittlungsdienste im Internet sollen nicht mit Verboten oder Überregulierungen ausgebremst werden. Das hat die Monopolkommission nun erklärt. Wie die Internet World berichtet, haben die Experten in ihrem Gutachten, das sie nun in Berlin präsentiert haben, „die Zunahme digitaler Dienstleistungen vor allem im Taxi- und Mietwagen- sowie im Beherbergungsgewerbe als wettbewerbsfördernd“ bezeichnet und begrüßt.

Trotz dieser positiven Grundeinstellung zu Online-Vermittlungsdiensten hält die Monopolkommission auch fest, dass es vereinzelt noch Regulierungsbedarf gebe. Doch Verbote oder eine zu starke Regulierung lehnt die Kommission ab. „Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden“, so Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission. Im Bereich der Fintech-StartUps spricht die Kommission sich etwa gegen den Schutz überholter Geschäftsmodelle der Banken aus: „Eingriffe in den Markt, die darauf abzielen, Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben, sind zu vermeiden.“

Regulierung, aber keine Überregulierung

Die Monopolkommission hat sich auch zu den Verboten von Fahrdienstvermittlern und die Vermietung von Privatunterkünften geäußert. Bei Fahrdienstvermittlern seien etwa Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge nötig. Auch um einen hinreichenden Versicherungsschutz sollen die Fahrdienstvermittler nicht herumkommen. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, fordert die Kommission auch, dass die Zahl der Fahrzeuge und die Preisspannen für Tarife nicht mehr durch Kommunen festgelegt werden. Es solle sich ein Mobilitätsmarkt entwickeln, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Damit müssen Kunden sich also an schwankende Preise gewöhnen.

Bei der Vermietung von Privatunterkünften, wie sie Airbnb etwa anbietet, sollten nach Ansicht der Kommission Bagatellgrenzen beziehungsweise Schwellenwerte eingeführt werden. Solange diese nicht überschritten werden, sollte Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung erlaubt sein. Einkünfte aus der Vermietung sollen aber versteuert und etwaige lokale Tourismusabgaben sollten erhoben werden. Trotzdem würde sich durch die Liberalisierung des Marktes eine neue Konkurrenz für etablierte Hotels entwickeln.

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