Medienbericht: Bundeskartellamt soll Verbraucherschutz im Internet übernehmen

Veröffentlicht: 21.11.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 21.11.2016

Das Bundeskartellamt soll einem Bericht der FAZ zufolge mehr Kompetenzen erhalten: Demnach plane die Große Koalition, eine neue Verbraucherschutzbehörde für das Internet auszubauen. So soll das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen Internet-Unternehmen erhalten.

Andreas Mundt im Gespräch

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt (© Bundeskartellamt)

Die Große Koalition plant offenbar, das Bundeskartellamt zu einer Verbraucherschutzbehörde für das Internet auszubauen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Demnach soll die Wettbewerbsbehörde künftig auch im Internet gegen Unternehmen vorgehen können, heißt es bei der FAZ. Unter anderem müssten Unternehmen, die sich nicht an die Anordnungen der Wettbewerbshüter halten, mit Geldbußen rechnen.

„Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, die Kompetenzen des Bundeskartellamtes zu erweitern“, so der CDU-Abgeordnete Matthias Heider. Darüber sei sich die Union „weitgehend“ mit der SPD einig. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begrüße die Pläne der Großen Koalition. „Wir kennen die digitalen Märkte und könnten auf unserem vorhandenen juristischen und ökonomischen Knowhow aufbauen“, zitiert die FAZ den Kartellamtspräsidenten.

Große Koalition im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb

Die FAZ beruft sich in ihrem Bericht auf Entwürfe, mit denen die CDU und SPD den Ausbau des Bundeskartellamts zur Verbraucherschutzbehörde im Internet in die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufnehmen wollen. Die Wettbewerbsbehörde soll demnach auch dazu ermächtigt werden, finanzielle Vorteile, die ein Unternehmen durch unlauteren Wettbewerb erzielt hat, abzuschöpfen.

Dem FAZ-Korrespondenten Helmut Bünder zufolge sei dieser Schritt der Politik „längst überfällig“. In seinem Kommentar weist er darauf hin, dass andere Länder im Vergleich zu Deutschland längst weiter seien. Dem Bundeskartellamt die erweiterten Befugnisse zu geben, unterstütze zudem den fairen Wettbewerb: „Es darf redlichen Unternehmen nicht zu Nachteil gereichen, dass sie Verbraucher- und Datenschutzstandards respektieren. Deshalb ist die Wettbewerbsbehörde die richtige Adresse für den kollektiven Verbraucherschutz“, so Bünder.

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