Ärger für Händler: Retournierte Produkte werden häufig zu Billigartikeln

Veröffentlicht: 09.01.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.01.2017

Nach der weihnachtlichen Bestellflut folgt nicht selten eine Flut an Retouren für Online-Händler. Dabei kommen die Retouren nicht selten in einem Zustand an, der es für Händler unmöglich macht, diese zu herkömmlichen Preisen wieder zu verkaufen. Doch die „Verramschung“ solcher Artikel kann zur enormen Belastung für Unternehmen werden.

Paket wird übergeben
© Michael Nivelet – shutterstock.com

Dass Kunden die Zeit nach Weihnachten nutzen, um zahlreiche online-bestellte Produkte zu retournieren, ist nichts Neues. Der Bundesverband Bitkom gibt jedoch Einblicke, wie gravierend die Lage für Händler ist: Er geht davon aus, dass das Niveau der Retouren bis Mitte Januar etwa um 40 Prozent höher liegt als der Schnitt.

Knapp ein Drittel der Retouren werden zu Billigartikeln

Doch obwohl die Rücksendungen mit erheblichen Kosten für die Händler verbunden sein können, sind es nicht die Retouren allein, die Unternehmen teils in Bedrängnis bringen. – Es ist der Zustand der zurückgesendeten Produkte. Wie nämlich eine aktuelle Studie des Handelsforschungsinstituts EHI belegt, ist dieser in vielen Fällen mangelhaft:

„Im Durchschnitt können rund 70 Prozent der retournierten Artikel als A-Ware für den Kundenversand wiederverwendet werden“, zitiert die Welt die Analyse zum „Versand- und Retourenmanagement im E-Commerce 2016“. Das heißt wiederum aber auch, dass fast ein Drittel der zurückgeschickten Waren nicht mehr als „neu“ verkauft, sondern „als Billigartikel verramscht oder gleich entsorgt werden“ müssen. Aus diesem Wertverfall der Ressourcen ergebe sich ein Verlust für die Branche dreistelliger Millionenhöhe. Zumal zu diesen Kosten noch die Ausgaben für die Sichtung und Aufarbeitung der Retouren komme.

Retouren für Händler: Machmal wird Wegwerfen zur Regel

Vor allem dem Mode sagt man horrende Retourenquoten nach, wie auch die EHI-Studie belegt: „Insbesondere bei Produkten aus dem Bereich Fashion bestellen die Online-Kunden häufig mehrere Varianten, um erst bei der Anprobe zu beurteilen, welches Kleidungsstück am besten gefällt beziehungsweise am besten passt.“ Experten gehen im textilen Sektor von Retourenquoten in Höhe von 50 Prozent, teils sogar von 70 bis 80 Prozent aus.

Auch wie hoch die Wiederverkaufsrate ist, hängt vom Produkt ab: Online-Händler, die beispielsweise Gesundheitsprodukte, Fotoartikel oder auch Pflanzen verkaufen, können die entsprechenden Produkte häufig nicht noch einmal in den Verkauf bringen. Wegwerfen sei laut Welt hier die Regel und nicht etwa die Ausnahme.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt im Übrigen auch die Retouren-Studie des Händlerbundes: Hier sagten 44 Prozent der Händler aus, dass fast jede zweite Rücksendung beschädigte Ware enthalte. Auf diese müssten dann im Zuge des Wiederverkaufs zum Teil massive Preisnachlässe gegeben werden – im Schnitt mit Rabatten von 35 Prozent, im Modebereich sogar 42 Prozent. Einzelheiten zur Studie finden Sie hier.

Kommentare  

#4 Volker Schnabel 2017-01-11 17:16
Ich solle erst einmal beweisen das der Kunde den Artikel nicht schon so erhalten hat. Ja kann man Beweisen nämlich anhand von Fotos mit Datum und Uhrzeit Fotografiert
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#3 Tom 2017-01-10 08:09
Wir sind so froh, dass wir nur ein B2B Geschäft betreiben. Ich verstehe aber alle Händler, welche gnadenlos, durch unsere ungenügende und peinliche deutsche Gesetzgebung, geprellt werden. Uns Händler stellt man sofort an den Pranger und unter Generalverdacht , aber Kunden welche in betrügericher Weise Waren bestellen denen passiert nichts und diese werden noch vom Staat geschützt. Das ist das Problem.
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#2 Don 2017-01-09 10:02
Hier wird nicht nur ein wirtschaftliche r Schaden für Händler generiert, das ist auch ein Schaden für die Volkswirtschaft und zudem ökologischer Wahnsinn. Der eigentlich angedachte Sinn des Widerrufsgesetz es, Online-Kunden gegenüber Kunden in Ladengeschäften nicht zu benachteiligen, führt durch Fehlverhalten und Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vernichtung von Werten und Ressourcen erheblichen Ausmaßes.

Die Frage ist zu stellen, wann diese durch mittlerweile viele Studien belegte Überregulierung endlich korrigiert wird und die Schlechterstell ung von Onlinehändlern gegenüber stationären Händlern aufgehoben wird.

Solange Gerichte entscheiden, dass es mit dem Widerrufsrecht beispielsweise durchaus vereinbar sei, dass Kunden bis zu drei Nächten in einem neuen Bett schlafen, ohne dass dem Händler ein Anspruch auf Wertersatz entsteht und dieser auch bei längerer Benutzung maximal im Centbereich festgelegt wird, kann von einer Gleichstellung nicht einmal im Ansatz die Rede sein. Ich zumindest habe noch nie in einem Möbelhaus eine Familie getroffen, die dort zwei Wochen zur Probe wohnt.
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#1 Ebay Geschädigte 2017-01-09 08:54
Ganz Klar !! Hier ist mal wieder die Gesetzgebung gefordert. In einigen europäischen Ländern schon eingeführt.

Zurück senden nur:

- in original Verpackung
- nicht zerkratzt
- nicht verdreckt
- nicht benutzt

In Deutschland ist es offensichtlich nicht einmal nötig den Artikel in original Verpackung zurück zu senden.

Eine gute Sache finde ich bei Amazon die Kunden die zu oft Retouren haben zu sperren! Sollte sich Ebay & Co ein Beispiel daran nehmen.

"Ist die vom Verbraucher nach dem Widerruf zurückgeschickt e Ware beschädigt oder weist sie Gebrauchsspuren auf, so kann sie nicht mehr als Neuware wiederverkauft werden. Diesen Wertverlust muss der Verbraucher grundsätzlich ausgleichen."!

Dieses Problem hatte ich schon sehr oft. Was war das Ergebnis !? Negative Bewertungen! Freche Käufer Antworten - Ich solle erst einmal beweisen das der Kunde den Artikel nicht schon so erhalten hat.

ES MUSS ENDLICH DARAN GEARBEITET WERDEN DEM HÄNDLER VIEL MEHR RECHTE EINZURÄUHNEM.
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