Prognose: Lebensmittel-Boom im Online-Handel wird kommen

Veröffentlicht: 28.03.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 28.03.2017

Der bayerische Handelsverband erwartet einen Boom im Online-Handel mit Lebensmittel. Amazon Fresh könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Lebensmittel online kaufen

© Cherries / Shutterstock.com

Der Einkauf von Lebensmitteln im Internet ist in Deutschland noch ein recht exotisches Vergnügen. Der Anteil am Gesamtumsatz mit Lebensmitteln liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich, in Bayern sind es gerade einmal 0,8 Prozent. Das europäische Ausland ist da schon weiter: In Großbritannien etwa sind es immerhin schon 4,4 Prozent. Der bayerische Handelsverband glaubt, dass die Zeit auch in Deutschland reif ist. „Ich halte es für realistisch, dass der Anteil der Online-Verkäufe von Lebensmitteln in zehn Jahren bei 10 bis 20 Prozent liegt“, so Bernd Ohlmann, Sprecher des Verbandes.

Starthilfe von Amazon Fresh

Ein wichtiger Treiber dieser Entwicklung könnte Amazons Online-Supermarkt Amazon Fresh werden, sagt Ohlmann: „Wenn sich das Projekt von Amazon richtig etabliert, wird das nicht ohne Folgen bleiben für den stationären Einzelhandel.“ Das wird auch nicht nur kritisch beurteilt. Gerade in Bayern bietet der Online-Handel dem Kunden mehr Flexibilität, denn in Bayern schließen die Geschäfte traditionell um 20 Uhr, nicht wie in einigen anderen Bundesländern, etwa Sachsen, erst 22 Uhr. Das sorgt quasi für einen Standortvorteil auf Seiten der Online-Supermärkte. Ohnehin rät der Handelsverband zu einer zweigleisigen Strategie: „Man muss online zum Beispiel einen Einblick ins Sortiment geben, damit der Kunde dann zielgerichtet ins Geschäft kommen kann.“

Allerdings bringt der Online-Lebensmittel-Handel auch Probleme mit sich. Die Verbraucherzentrale Bayern weist zum Beispiel auf die Frische von Lebensmitteln hin, die per Versand nicht immer garantiert werden kann. „Enttäuschungen sind hier vorprogrammiert und Reklamationen zeitaufwendig.“ Online-Händler kann das im Zweifel Kunden kosten. Ein weiteres großes Fragezeichen steht aktuell hinter dem Widerrufsrecht im Online-Handel. Für schnell verderbliche Lebensmittel gilt das Widerrufsrecht aus nachvollziehbaren Gründen gar nicht. Offene Fragen also, für deren Beantwortung der gerade erst beginnende Online-Handel mit Lebensmitteln aber noch viel Zeit haben dürfte.

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