Händlerbund-Studie: Ein Drittel der Händler hat noch nie von der DSGVO gehört

Veröffentlicht: 08.08.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 14.02.2018

Die Datenschutzgrundverordnung steht in den Startlöchern. Bereits am 25. Mai 2016 ist sie in Kraft getreten, die Übergangsfrist und die freiwillige Anwendung laufen noch bis zum 25. Mai 2018. Dann wird es ernst und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss umgesetzt werden.

Händlerbund Studie zur Datenschutzgrundverordnung 2018
© Händlerbund

Gewappnet für die Umsetzung? Eher nicht.

Der Händlerbund hat nun eine Studie unter 380 Teilnehmern durchgeführt und die Ergebnisse könnten kaum erschreckender sein. Fast drei Viertel der Befragten (72 Prozent) haben entweder noch nie von der DSGVO gehört oder haben zumindest davon gehört, aber wissen nicht, was genau auf sie zukommt. Nur fünf Prozent gaben an, dass sie sich bereits gut auskennen würden. Entsprechend fühlen sich auch nur drei Prozent der befragten Online-Händler für die Umsetzung sehr gut gewappnet.

Auch die Einschätzung, ob die Datenschutzgrundverordnung sinnvoll ist, bleibt dadurch auf der Strecke. Gerade einmal 21 Prozent halten die DSGVO für ein wichtiges Thema bzw. für gut. 26 Prozent sind hingegen der Ansicht, dass die bisherigen Vorschriften ausreichend waren oder dass die Verordnung generell überflüssig ist. Über die Hälfte (53 Prozent) konnte keine Einschätzung geben.

Verstöße gegen die DSGVO werden sanktioniert

Auf die Frage hin, welche Bereiche der DSGVO besonders für das eigene Geschäft relevant sind, wurde mit Abstand (74 Prozent) am meisten der Umgang mit Kundendaten genannt. Tatsächlich ändert sich einiges. Die alte Rechtslage glich eher einem Flickenteppich von datenschutzrechtlichen Regelungen. Problematisch war hier vor allem, dass sich der Umgang mit Kundendaten auch nach den Gesetzen im Zielland richtete. Mit der DSGVO werden die Regeln vereinheitlicht und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU, wobei die Mitgliedsstaaten weiterhin Spielraum für Erweiterungen haben.

In puncto Konsequenzen bei Nichtumsetzung erwarten die befragten Händler vor allem Abmahnungen (44 Prozent) und hohe Geldstrafen (31 Prozent). Gerade mit letzterem ist nicht zu spaßen. Sanktionen werden gemäß Art. 84 DSGVO verhängt und können bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes aus dem vorherigen Geschäftsjahr ausmachen.

Die Ergebnisse der Händlerbund-Studie zur neuen Datenschutzgrundverordnung 2018 sind nachfolgend noch einmal grafisch zusammengefasst.

Infogrfik Datenschutzgrundverordnung Studie Händlerbund
© Händlerbund

Wenn Sie über die Datenschutzgrundverordnung weiter informieren wollen, können Sie das entweder in der aktuellen Onlinehändler Magazin Ausgabe („Die Datenschutzgrundverordnung: Eine neue Hoffnung oder ein zahnloser Tiger“) bzw. durch die umfangreiche Themenreihe zur DSGVO.

 

Die Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Einführung

Teil 1: Newsletterversand

Teil 2: Informationspflichten

Teil 3: Auskunftspflichten

Teil 4: Betroffenenrechte

Teil 5: Umgang mit Datenpannen

Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten

Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland

Teil 8: Auftragsdatenverarbeitung

Teil 9: Der Einsatz von Cookies

Teil 10: Social Plugins

Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte

Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung

Teil 13: Aufsichtsbehörden

Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen

Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)

Teil 16: Glossar

 

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 157 Tage? (Teil 1)

Der DSGVO-Countdown: Wie plane ich die nächsten 135 Tage? (Teil 2)

 

Der Händlerbund hat Online-Händler zur DSGVO befragt. Die Infografik zeigt, wie Händler sich auf die DSGVO vorbereitet fühlen und was sich bisher bei der Umsetzung getan hat.

 

Kommentare  

#3 Redaktion 2017-08-14 10:50
Hallo Sigi B.,

Sie müssen sich als Händlerbund-Mit glied natürlich keine Sorgen machen.

Unsere Juristen arbeiten bereits mit Hochdruck daran, alle Rechtstexte und sonstigen notwendigen Änderungen für Online-Händler vorzubereiten. Dazu werden wir Sie im Frühjahr 2018 intensiv einbeziehen und Sie auf alle Maßnahmen hinweisen. Im Mai 2018 werden wir Ihnen auch die notwendigen Rechtstextänder ungen zur Verfügung stellen. Dazu erhalten Sie gewohnt unseren Sondernewsletter.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#2 Sigi B. 2017-08-13 13:04
Lieber Händlerbund,
darf ich als Mitglied davon ausgehen, dass ich - wenn es so weit ist - die entsprechenden Texte hierfür von Ihnen automatisch bekomme?
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#1 Bastian 2017-08-12 08:27
muuuhhh... in unseremn 5 mann betrieb sind schon 20 für bürokratie beschäftig....
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