Versicherungsportal: Check24 steht juristisch weiter unter Beschuss

Veröffentlicht: 16.10.2017 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 16.10.2017

Check24 steht unter strengster Beobachtung durch Versicherungsvertreter. Im April wurde das Vergleichsportal dazu verurteilt, seine Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung besser zu informieren. Dieses Urteil soll das Unternehmen aber nicht ausreichend umgesetzt haben.

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© Check24 (Screenshot: YouTube)

Hat Check24 das Urteil aus dem April nicht richtig umgesetzt? Der Bundesverband für Versicherungskaufleute (BVK) hat diese Befürchtung und nach Angaben der Internet World das Landgericht München angerufen. BVK-Präsident Michael Heinz wirft dem Online-Vergleichsportal vor, die Kundschaft nach wie vor zu spät darüber zu informieren, dass es als Makler agiert. Das Landgericht soll nun prüfen, ob Check24 tatsächlich gegen das Urteil verstoßen hat – stellt sich das als wahr heraus, droht dem Unternehmen eine Strafzahlung.

Check24 war im April dazu verurteilt worden, seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser zu informieren (wir berichteten). Das Unternehmen trat zwar als vermeintlich neutrale Vergleichsplattform auf, agierte aber als Makler und erhält dafür schließlich auch Provisionen von den Versicherungen.

Auge um Auge, Abmahnung um Abmahnung

„Uns geht es um den Verbraucherschutz und die Gleichbehandlung“, erklärt BVK-Präsident Heinz. „Es müssen gleiche Spielregeln für alle gelten. Wir sehen bei Check24 Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit nach wie vor verletzt.“ Check24 habe nach Ansicht des BVK die Auflage nicht erfüllt, Besucher seiner Seite proaktiv auf die Maklertätigkeit hinzuweisen. Jeder klassische Makler überreiche zunächst seine Visitenkarte und weise den Kunden auf seine Vermittlertätigkeit hin. „Diese Spielregeln müssen auch für den Online-Vertrieb gelten“, fordert Heinz.

Rund 12.500 selbstständige Versicherungsvertreter sind im BVK organisiert – für sie ist Check24 ein starker Konkurrent. Check24 erhebt nun seinerseits Vorwürfe gegen die Versicherungsvertreter. „Der BVK agiert scheinheilig und unaufrichtig“, erklärt das Unternehmen in einer Stellungnahme. „Es geht ihm offensichtlich nicht um Verbraucherschutz, sondern um polemisierende Kritik am Geschäftsmodell Vergleichsportal.“ Check24 wirft den Maklern nun ebenfalls vor, sich nicht an die gesetzlichen Informationspflichten zu halten. Das Online-Portal habe die Makler nun ebenfalls abgemahnt – darunter auch BVK-Präsident Heinz.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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