Post: Immer mehr Anträge auf Streitschlichtung – viele Paketdienstleister unwillig

Veröffentlicht: 16.02.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 16.02.2018

Wie es scheint, wächst die Zahl der unzufriedenen Kunden – zumindest, was den postalischen Bereich angeht. Die Bundesnetzagentur verzeichnet eine steigende Anzahl eingehender Streitschlichtungsanträge. Doch es gibt noch weitere Probleme.

Beschädigtes Pake
© GWImages– shutterstock.com

Der Service von Händlern kann meist noch so gut sein – wenn mit dem Versand etwas schief geht, fällt dies häufig auf die Anbieter zurück. Und das, obwohl sie den logistischen Prozessen selbst machtlos gegenüberstehen. Dass dies ein aktuelles Problem des Online-Handels ist, belegen auch neue Zahlen der Bundesnetzagentur.

Zahl Streitschlichtungsanträge hat sich vervielfacht

Wie die Institution jüngst in einer Pressemitteilung bekannt gab, sind 2017 „viermal so viele Anträge auf Schlichtung im Postbereich“ eingegangen wie noch im Jahr zuvor. Aus dem Tätigkeitsbericht 2017 geht hervor, dass 2017 insgesamt 1.001 Schlichtungsanträge bei der Bundesnetzagentur bzw. der entsprechenden Schlichtungsstelle Post eingegangen sind. 2016 waren es lediglich 235 Anträge. Und auch aktuell soll sich „diese dynamische Entwicklung“ weiter fortsetzen.

Insbesondere beschädigte oder verloren gegangene Pakete sorgen für Ärger und stehen im Mittelpunkt solcher Streitschlichtungsanträge. Dabei geht es laut Bundesnetzagentur unter anderem um die Frage, wer die Haftung übernimmt. „Hier ging es häufig um die Streitfrage einer ausreichenden Verpackung oder um den Versand von besonders wertvollen oder sensiblen Gegenständen, wie z. B. Edelmetalle, Schmuck oder verderbliche Ware“, heißt es weiter.

„Für die Verbraucher ein herber Rückschlag“ – und für die Händler auch

Doch obwohl es grundsätzlich die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitschlichtung gibt, besteht ein Problem: Denn viele Logistikdienstleister scheinen sich in diesem Punkt quer zu stellen. So konnte nach Angaben der Bundesnetzagentur 2017 zwar in 191 Fällen eine gütliche Einigung erzielt werden, doch allein in 414 Fällen hätten es die entsprechenden Postdienstleister abgelehnt, an einem solchen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

„Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat sich in Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen erwiesen“, fasst Netzagentur-Präsident Jochen Homann zusammen. „Leider verweigert die Mehrzahl der Unternehmen bereits in ihren AGB-Klauseln die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag.“

Doch nicht nur für die Verbraucher – denn wenn die Kunden unzufrieden mit dem Versand sind, bekommt – egal, ob der Händler etwas dafür kann oder nicht – der gesamte Einkauf einen herben Beigeschmack. Und dies kann sich natürlich auf zukünftige Einkäufe auswirken.

Viele Händler leiden unter unfairen Versand-Bewertungen

Wie gravierend das Versandproblem für Online-Händler ist, zeigte bereits eine Studie des Händlerbundes aus dem Jahr 2017: Damals wurden mehr als 1.000 Händler zu unfairen Kundenbewertungen befragt. Es zeigte sich, dass 55 Prozent der Befragten angaben, schon einmal eine schlechte Rezension aufgrund schlechter Versanderfahrungen erhalten zu haben. Heißt: Mehr als jeder zweite Händler wurde demnach schon schlecht bewertet, weil Paketdienstleister unfreundlich waren, der Versand sehr lange gedauert hat oder das Paket beispielsweise beschädigt war. – Eine ernste Sache, die die Branche immer wieder beschäftigt.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#5 Magda 2018-02-18 22:49
Das ist für Verbraucher wirklich ein Rückschlag. Mir kommt es so vor, als wenn in den letzten jahren die Verpackungen immer schlecht werden. Ich habe deswegen auch schon eine schlechte Kundenbewertung abgegeben. Mehr dazu auch hier osthessen-zeitung.de/.../...
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#4 Peter 2018-02-16 15:52
Ich bezweifle irgendwie, dass die hier erwähnten Zahlen der Bundesnetzagent ur überhaupt irgendetwas mit online-Handel zu tun haben.

Warum?
Verbraucher werden nur Schlichtungsver fahren anstreben, wenn sie privat etwas versandt haben. Ansonsten ist ja der online-Händler verantwortlich und zuständig.

Bei uns (online-Handel) ist es so:
Wenn Pakete verloren gehen, wird der Wert von DHL ersetzt, begrenzt bis 500,-€.
Das ist manchmal etwas anstrengend und man muss etwas hinterher sein. Klappen tut es aber letztendlich immer. Manchmal sogar ganz unbürokratisch mit pauschalem Schadensersatz direkt auf's Konto.
Gleiches gilt für beschädigte Pakete, wenn (!) sie ordnungsgemäß verpackt wurden.

Dieter (#2) hat hier recht: Probleme sehen anders aus.
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#3 Sven 2018-02-16 14:31
@ Dieter:
Fälle vor Schlichtungsste lle heißt nicht, dass jeder Schaden/Verlust denen gemeldet wird. Das kann man "mal Faktor sonstwas" rechnen!

Selbst ich als "kleinerer Händler" aber mit sehr hoher Marge versende vielleicht 150 Pakete im Jahr, davon sind 3-4 beschädigt oder gehen verloren. Versende mit DHL und DPD.

Was die machen? Nur bei Verlust Zahlung, bei Beschädigung immer die Aussage: Unzureichend verpackt, sehr einfach.

Passiert! Ärgerlich, aber sowas rechnet man in die Preise mit ein.

Es gibt noch genügend "Schmeisser", da kann man noch so gut verpacken...

Du meinst eine extra Transportversic herung?
Falls ja, kannst du mir bitte mal eine Transportversic herung empfehlen?
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#2 Dieter Klaucke 2018-02-16 08:54
im Jahre 2017 wurden insgesamt 3,17 Mrd. Pakete von Paketdiensten wie DHL und Hermes etc. befördert.1001 Schlichtungsant räge wurden gestellt. Worüber reden wir hier?Ein Problem? Wohl kaum. Das sind nicht mal 0,001 Promille Schlichtungsfälle.
Das sind eigentlich nur geringe Einzelfälle. Völlig überbewertet. Jedem online Händler kann ich nur da zuraten eine eigene Transportversic herung abzuschließen, die ALLE Transportschäde n in voller Höhe des Warenwerts absichert. Ware professionell zu verpacken. Wer Ware schlecht verpackt, hat den Transportschade n schon vorprogrammiert . Verkaufsverpack ungen sind in den meisten Fällen nicht geeignet als Versandverpacku ng. Hier besteht Fortbildungsbed arf bei den Versendern. Vor Verlust eines Paket ist keiner sicher. Und was einige Menschen nicht und niemals verstehen ist, das ein Händler keinen Einfluß auf die Versandzeiten der Ware hat. Heute um 18 Uhr bestellt heißt nicht heute um 19 Uhr geliefert!!!
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#1 Wolfgang 2018-02-16 08:45
Ich kann nur jedem Händler empfehlen besonders hochwertige Waren per UPS zu versenden. Mit UPS hatte ich dahingehend noch nie Ärger. Ganz anders verhält es sich dagegen bei der DHL. Man kann nur vermuten, dass die Mitarbeiter des Kundenservice eine Order bekommen haben, sämtliche Beschwerden abzulehnen. Kundenfreundlic h sieht anders aus!
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