Rücksendungen: Amazon rudert bei geplanten Richtlinien ein bisschen zurück

Veröffentlicht: 05.09.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.09.2018

Amazon hat mit Blick auf Rücksendungen gewisse Änderungen auf dem hauseigenen Marktplatz angekündigt. Doch diese wurden nun in Teilen vorerst gekippt. Dennoch müssen Händler aktiv werden.

Paket wird gepackt
© Makistock – shutterstock.com

Bereits vor einigen Monaten hatte sich Amazon mit einer Nachricht an seine gewerblichen Händler gewandt: Der Konzern informierte die Anbieter darüber, dass auf dem Online-Marktplatz die „freiwilligen Rückgabebedingungen“ geändert werden. Im Speziellen betreffen die Richtlinienänderung jene Warenrücksendungen in den Kategorien Schmuck, Uhren und Koffer, Rucksäcke sowie Taschen, schrieb das Unternehmen.

Konkret kündigte Amazon an, für Produkte aus den genannten Kategorien eine kostenlose Warenrücksendungen einzuführen. Diese kostenfreie Retoure sollte für die Kunden ab dem 5. September 2018 gelten. Darüber hinaus informierte Amazon über die Einführung einer Bearbeitungsgebühr, die für Warenrücksendungen aus den genannten Kategorien bei Versand durch Amazon erfolgen werde – und zwar ebenfalls ab dem 5. September 2018.

Amazon: Neue Richtlinien gelten nur für Schmuck und Uhren

Nun jedoch hat Amazon in einer E-Mail an seine gewerblichen Händler angekündigt, die Richtlinienänderungen eben nicht in allen angekündigten Kategorien vorzunehmen: Die Anpassungen werden ab dem 5. September 2018 lediglich für Produkte aus den Kategorien Schmuck und Uhren vorgenommen.

In den vormals ebenfalls aufgeführten Kategorien Koffer, Rucksäcke & Taschen werden die Neuerungen nach Angaben von Amazon „bis auf Weiteres“ verzögert und somit nicht zum Stichtag umgesetzt.

Was müssen Amazon-Händler nun tun?

Für Händler, die gewerblich auf dem Marktplatz von Amazon aktiv sind, haben die angekündigten Neuerungen zur Folge, dass sie ihre Rechtstexte – konkret ihre Widerrufsbelehrung – anpassen müssen. Mitglieder des Händlerbundes wurden bereits über die Anpassungen und das entsprechende Vorgehen informiert.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#2 R.H. 2018-09-07 11:07
Nach Rücksprache mit einem Amazon Mitarbeiter wurde mir gerade erklärt das dies nur für Artikel gilt, die durch Amazon versendet werden (FBA).
Das Anschreiben das mir geschickt wurde ist auch mit
" Ihr Versand durch Amazon Team " unterschrieben !
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#1 Amazon Hasser 2018-09-06 21:41
Ja, die Händler sollten etwas unternehmen.
Und zwar mal das Kartellamt anschreiben.
Diese "Verpflichtung" ist wettbewerbsrech tlich genauso haltbar wie damals die Vorgabe, daß ein Händler die Ware nirgends billiger anbieten darf als auf Amazon. Wurde dann klammheimlich aus den AGB gestrichen, nachdem es da einen "auf den Deckel" gab.

Amazon probiert immer nur, wie weit sie gehen können, obwohl sie wissen, daß gewisse Dinge rechtlich nicht haltbar sind. Und solange sich keiner wehrt, ziehen Amazon das eben durch. Mein Anschreiben an das Kartellamt ist schon fertig :-)
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