Datenhehlerei: Justizminister Maas will Nutzerdaten besser schützen

Veröffentlicht: 08.08.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 08.08.2014

Das Thema Datendiebstahl ist momentan allgegenwärtig. Nach aktuellem Recht ist jedoch nur der Diebstahl selbst, nicht aber der Handel mit gestohlenen Daten oder deren Nutzung strafbar. Dies soll sich nach Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas nun ändern.

Datenhehlerei: Maas will Veränderung

(Bildquelle Online-Schutz: Maksim Kabakou via Shutterstock)

Immer wieder sind Nutzer, Händler, Unternehmen oder ganze Netzwerke von Cyberangriffen betroffen. Die Unsicherheit der User wächst, viele fühlen sich hilflos, wenn es um den Schutz ihrer sensiblen Daten geht. – Ganz zu Recht. Denn obwohl der Diebstahl solcher digitalen Informationen strafbar ist und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, bleibt ihr An- und Verkauf bzw. die Datenhehlerei bislang innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Zumindest noch, denn Bundesjustizminister Heiko Maas strebt nach einer Reform: „Wenn Hacker mit krimineller Energie Daten abgreifen, müssen wir dagegen mit der ganzen Härte des Strafrechts vorgehen“, kommentierte Maas gegenüber Neue Presse. „Wir prüfen derzeit, wie wir im Bereich der Datenhehlerei Strafbarkeitslücken schließen können.“

Obwohl die Online-Kriminalität und Datenhehlerei überhandzunehmen scheint, bemühen sich neben Heiko Maas auch die Großen der Online-Branche um eine Zukunft, die Nutzern mehr Sicherheit bescheren soll: So hat Google beispielsweise erst kürzlich bekannt gegeben, dass verschlüsselte https-Seiten künftig besser in den Suchmaschinenergebnissen gerankt werden sollen. Auf diese Weise sollen Webmaster und IT-Experten animiert werden, das Problem bei der Wurzel zu packen und Online-Präsenzen sicherer zu gestalten.

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