Alle Jahre wieder: Amazon verkündet Weihnachts-Richtlinien

Veröffentlicht: 19.08.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 08.01.2015

Während viele Verbraucher gerade ihren Urlaub genießen und die sommerlichen Monate so langsam ihrem Ende entgegensehen, ist es für Online-Händler langsam an der Zeit, sich auf das wichtigste Geschäft des Jahres vorzubereiten: Weihnachten. Weil die winterliche Saison dem Handel das wohl größte Potenzial verspricht, verweist Amazon schon jetzt auf einige wichtige Weihnachts-Richtlinien, die dabei beachtet werden müssen.

Amazon Figur feiert Weihnachten

(Bildquelle Merry Christmas from Danbo! : Ben Harrington via Flickr, bestimmte Rechte vorbehalten)

Wie jedes Jahr verkündet Amazon (via E-Mail) beizeiten seinen gewerblichen Händlern die Weihnachts-Richtlinien in Bezug auf Spielzeuge, die den winterlichen Handel auf dem Online-Marktplatz bestimmen. Die Erfahrungswerte zeigen, dass Amazon diese mit einem hohen Qualitätsstandard und einem besonderen „Einkaufserlebnis“ begründet. Viele Händler hingegen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an den Bedingungen geäußert.

Weihnachts-Richtlinien für den Handel mit Produkten aus der Spielzeug-Kategorie im Überblick

Auf Amazon.de dürfen im Zeitraum vom 18. November 2014 bis einschließlich zur ersten Januarwoche 2015 nur jene Händler Spielzeug-Produkte verkaufen, die folgenden Merkmale erfüllen:

1. Der Händler muss vor dem 18. September 2014 bereits Verkäufe bei Amazon getätigt haben. Dabei ist es irrelevant, welcher Kategorie diese Transaktion zugeordnet wurde.

2. Zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober 2014 müssen die Händler mindestens 25 Bestellungen bzw. Verkäufe vorweisen können, die darüber hinaus in diesem Zeitraum auch verarbeitet und versendet werden. Auch hier müssen die Bestellungen nicht zwangsläufig der Spielzeug-Kategorie zugeordnet sein.

3. Die Stornorate der Händler darf im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2014 nicht mehr als 1,75 Prozent betragen.

4. In eben genanntem Zeitraum (Oktober) darf zudem die Rate der verspäteten Lieferungen 4 Prozent nicht überschreiten.

5. Händler dürfen bei der kurzfristigen Rate an Bestellmängeln zum 1. November 2014 keinen Wert über 1 Prozent erreichen.

Für einige Händler dürfte es durchaus schwierig werden, diese Weihnachts-Richtlinien einhalten zu können. Amazon selbst verweist darauf, dass gewerbliche Anbieter jederzeit in der Lage sind, sich über ihre Stornoraten, Mängel usw. im eigenen Verkäuferkonto zu informieren. Darüber hinaus wirbt das Unternehmen im Zuge der Verkündung dieser Maßstäbe gleichzeitig für den „Verkauf durch Amazon“. Denn wer als Online-Händler diesen Service nutzt, für den gelten die eben genannten – durchaus strengen – Richtlinien nicht.

Bis spätestens zum 12. November 2014 wird Amazon seine Händler informieren, welche Verkäuferkonten für den weihnachtlichen Handel im Bereich Spielzeug freigeschalten sind und welche Anbieter ausgeschlossen werden. Auch ein nachträgliches Verbot behält sich Amazon dabei vor, wenn den Kunden im weiteren Verlauf kein „hervorragendes Einkauferlebnis“ geliefert wird.

Aus diesem Grund schlägt Amazon vor, sich schon jetzt über die eigenen Statistiken zu informieren und die Angebote und Services entsprechend anzupassen und zu regulieren.

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