Gefälschte Kundenbewertung als Rabatt-Coupon

Neue Betrugsmasche bei Amazon

Veröffentlicht: 18.12.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 18.12.2018
Fünf Sterne

Von Betrugsmaschen bei Amazon können Kunden und Händler mehrere Lieder singen, vor allem gefälschte Produktbewertungen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Eine gänzliche neue, durchaus kreative Herangehensweise hat uns nun via Insider-Tipp erreicht. Zur Verkaufsförderung können Händler bestimmte Werbeaktionen im Amazon-Marketplace nutzen, darunter auch das Angebot von Rabatten über Coupons. Händler können dafür bestimmte Budgets, Zeiträume oder Zielgruppen festlegen. Legal sieht das dann etwa so aus:

Amazon richtiger Rabatt

Per Mouseover über „Aktuelle Angebote“ erfährt der Kunde genau, was der Rabatt beinhaltet. Damit lassen sich Angebote, vor allem in Verbindung mit weiteren Rabatten wie Blitzangeboten (die Kombination ist laut Amazon erlaubt), sehr attraktiv für die Kunden gestalten.

Falsche Fünf-Sterne-Bewertung

Weniger ehrliche Naturen wollen über das Coupon-System aktuell aber offenbar leichtgläubige Kunden hinters Licht führen. Ein Händler, den wir an dieser Stelle nicht nennen werden, weckt über die Coupon-Möglichkeit den Anschein einer Fünf-Sterne-Bewertung, in dem eine solche als Titel für das Angebot verwendet wird, wie auf dem nachfolgenden Screenshot zu sehen ist.

Amazon falscher Rabatt

Diese „Bewertung“ ist aber natürlich eine Fälschung. Wie ebenfalls im Bild zu sehen, steht die echte Bewertung wie gehabt unter der Artikelbezeichnung und über dem Preis. Die vermeintlichen 19 Fünf-Sterne-Bewertungen – die sich im Übrigen in sehr vielen Artikeln des betreffenden Händlers finden – entbehren jeglicher Grundlage. Per Mouseover über die Fake-Bewertung findet sich eine kryptische Rabatt-Erklärung: „Beim Kauf von mindestens 2 können Sie bei Qualifizierte Artikel aus dem Angebot von [Händler] Wähle den Express! Wird in 6 Tagen jeweils 5% sparen“ [sic]

Ist das erlaubt?

Auf der Amazon-Seite zur Erstellung der Coupons heißt es: „Die Eingabe anstößiger Wörter und Rabattprozentsätze sowie der Verweis auf bestimmte Ereignisse (wie z. B. der Prime Day oder Black Friday) ist im Titel von Coupons unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Richtlinien kann dazu führen, dass Ihre Coupons von Amazon deaktiviert werden.“ Von eingefügten Produktbewertungen ist an dieser Stelle zwar keine Rede, dennoch ist das Vorgehen selbstverständlich nicht rechtens.

Doch auch die wettbewerbsrechtliche Seite spielt hier eine Rolle: Es handelt sich eindeutig um irreführende Werbung. Rezensionen sind per Definition ehrliche Bewertungen von objektiven Personen, meistens Kunden. Hier darf der Verbraucher auf den ersten Blick annehmen, dass es sich um eben solche klassische Bewertungen handelt. Das ist aber gerade nicht der Fall: Der Käufer wird gezielt in die Irre geführt, um einen Kauf herbei zu führen. Irreführende Werbung stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

Wir haben Amazon mit dem Fall konfrontiert, eine Stellungnahme liegt bisher jedoch nicht vor.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#2 tim forster 2018-12-22 08:07
sehe ich auch so kreativ genutzt , es sind Sterne sehen aner amders aus.

Lesen schauen vesrtehen

Sollte in Ordnung sein , kreativ umgesetzt

Frohe Weihnacht
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#1 michael wiechert 2018-12-18 08:27
Man korrigiere mich - aber bei dem Beispiel handelt es sich mitnichten um einen "Coupon" sondern um eine schnöde Werbeaktion. Coupons sind eigenständige Werbeformen wo soweit mit bekannt ist die Verwendung von Symbolen nicht möglich ist. Zumindest ist es mir als ich davon gelesen hab vor ein paar Tagen nicht gelungen.

Weshalb nun die Verwendung von Geschenk-Symbol en, Tannenbäumen, Blitzen oder Haken zulässig sein soll, die Verwendung von schönen Weihnachts-Ster nen aber nicht, ist mir nicht so ganz einsichtig.

Von Bewertung steht da nix und auch die Sterne sehen doch anders aus als die Bewertungssymbo le.
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