Erfahrungsbericht

Ändert Amazon eigenständig Artikelüberschriften?

Veröffentlicht: 16.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.04.2019
Geöffnete Amazon Seller App auf Smartphone

Im Januar kam Amazon mit einer neuen Idee um die Ecke: Das Unternehmen will die vom Händler übermittelten Produktbeschreibungen künftig nur noch als Vorschläge betrachten. Die Ankündigung des Unternehmens deutete darauf hin, dass es sich selbst Schreibrechte an den Beschreibungen einräumen will: „Wenn mehrere Verkäufer dasselbe Produkt über eine Detailseite verkaufen, kombinieren und präsentieren wir die besten Produktdaten, um Kunden so das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten“, hieß es dazu (wir berichteten).

Erste betroffene Händler?

Dem Bericht eines Händlers zu Folge, lässt Amazon seiner Ankündigung nun Taten folgen: Der Händler vertreibt seit Jahren ein Produkt über Amazon. Ohne davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein, soll das Unternehmen den Titel des Angebots verändert haben: Statt einem Einzelstück wird laut Überschrift nun ein Set von zwölf Stück angeboten. Geliefert wird allerdings nur eines. Am tatsächlichen Angebot hat sich nämlich nichts geändert.

Änderung nur mit Herstellernachweis

Eine Rückänderung der Überschrift sei nur mit einem Herstellernachweis möglich. Diesen Nachweis könne der Händler allerdings nur über die Rechnung des Herstellers erbringen, da dort die EAN mit abgebildet ist. Hier besteht aber sogleich das nächste Problem: Laut der Rechnung werden die Produkte in Verkaufseinheiten zu zwölf Stück verkauft.

Mögliche Konsequenzen

Sollte Amazon tatsächlich die Produktbeschreibungen derart ändern, dass sie falsch werden, können hier harte Konsequenzen auf die Händler zu kommen: Der Kunde erwartet beispielsweise die Lieferung von zwölf Stück, bekommt aber nur eines. Schlechte Bewertungen und die damit einhergehende Verschlechterung des Rankings sind vorprogrammiert. Außerdem haftet der Verkäufer in der Regel für die Richtigkeit der Beschreibungen. Sollten sich durch die Veränderungen wettbewerbsrechtliche Verstöße einschleichen, sind eine mögliche Folge Abmahnungen durch die Konkurrenz.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 TS 2019-04-18 09:56
Das ist doch jetzt keine Neuigkeit und passiert schon seit Jahren... Wie oft das unbemerkt passiert, weil es - soweit wir es wissen - keine Benachrichtigun g darüber gibt. Und bei tausenden Produkten kann man das leider auch kaum noch händisch handhaben. In dem Moment hilft eigentlich nur noch das Produkt erstatten und das versendete, einzelne, zu verschenken. Danach das Produkt offline nehmen, denn Amazon bekommt weder Rechnungen noch was anderes, verwechselt trotzdem ständig Gebinde-EAN und Einzel-EAN
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#1 Ralf 2019-04-17 15:04
Genau deswegen kaufe ich nicht so gerne bei Amazon. Man weiß nie was man bekommt. Aber dass eine Rückänderung der Überschrift nur mit Herstellerweis möglich ist und dies nur mit einer Rechnung des Herstellers möglich sei...... Wir sind Hersteller und verkaufen bei Amazon. Bei uns hat aber Amazon ausser mal Rechtschreibfeh ler nichts an unseren Produkten geändert, Inder halt. Aber interessant ist, dass wir diese nicht korrigieren konnten obwohl wir die einzigsten sind diese anbieten und zu dem unter unserer Marke angeboten wird. Wir müssten als nach der o. gen. Methode vorgehen und uns selber eine Rechnung schreiben. Allerdings ist da keine EAN drauf, weil sowas verwenden wir nicht. Einfach köstlich dieses Amazon.
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