Kurzmeldung

Amazon wälzt Digitalsteuer auf Händler ab und erhöht Verkaufsgebühr

Veröffentlicht: 05.08.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.08.2019
Mann zählt Geld an einem Tisch, auf dem ein kleiner Eiffelturm steht.

Einige Leser berichteten in den vergangenen Tagen, E-Mails von Amazon erhalten zu haben. Konkret geht es dabei um Amazon.fr, also den französischen Ableger. Dieser hat in der vergangenen Woche angekündigt, die Verkaufsgebühr um drei Prozent zu erhöhen. Für einen Artikel, bei dem jetzt eine Gebühr von 15 Prozent anfällt, soll ab dem 1. Oktober 2019 also eine Gebühr von 15,45 Prozent fällig werden, heißt es weiter.

Begründet wird diese Erhöhung mit der neuen Digitalsteuer in Frankreich. Konkret heißt es dazu in der E-Mail: „Nach der Einführung einer 3-Prozent-Steuer für digitale Dienstleistungen in Frankreich möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Verkaufsgebühren bei Amazon.fr anpassen müssen, um diesen zusätzlichen Kosten Rechnung zu tragen.“ 

Hintergrund: französische Digitalsteuer

Der Online-Riese macht damit eine Drohung aus der vergangenen Woche wahr: Seit dem 01.01.2019 gilt die Digitalsteuer in Frankreich. Das bedeutet, dass Unternehmen auf die Gewinne, die sie in Frankreich erzielen, drei Prozent Steuern zahlen müssen. Bisher galt das Prinzip, dass eine Firma am Unternehmenssitz seine Gewinne versteuert. Große Konzerne, wie etwa Amazon, Apple, Google und Facebook suchen sich daher bewusst Länder mit einem niedrigen Steuersatz als Firmensitz aus.

Nachdem sich bereits US-Präsident Trump gegen die französische Digitalsteuer ausgesprochen hat, drohte Amazon damit, die Steuer auf seine Händler abzuwälzen und ließ nicht unerwähnt, dass dies für kleinere Unternehmen „einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Firmen“ bedeuten würde (wir berichteten). Wie stark sich diese Umwälzung nun auf die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Amazon-Seller auswirken wird, muss sich erst noch zeigen.

Ihre Meinung zählt

Sind auch Sie von der Erhöhung der Verkaufsgebühren in Frankreich betroffen? Was halten Sie davon? Schreiben Sie es uns einfach in die Kommentare oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@onlinehaendler-news.de

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Dieter Brandes 2019-08-10 08:57
Dabei gibt es so viele schöne Marktplätze auf denen man einstellen kann. Z.B. www.meinonlinelager.de
Der Marktplatz ist so schön klein, dass man dort noch mit dem Chef selber kommuniziert. Leider geht es dem durch die Grossen so schlecht, dass der mittlerweile leider auch Grundgebühren nehmen muss. Aber die Verkaufsprovisi on ist wesentlich geringer.
Ebenso ist es mit Hood.de unseren Amazonbezwinger .

Da stellt bitte auch ein, das sind zu unterstützende Marktplätze. Wenn wir alle dies tun würden und da unsere geringeren Kosten in den Preisen sich Niederschlag finden lassen würden und dort dann generell bessere Preise als gerade auf dem Monster amazon ausbilden würden und ebenso viele Artikel da wären, dann würde es eine Hype auf Hood und Co geben und amazon müsste Federn lassen und seine Geschäftsprakti ken uns Händlern gegen über und die Verkaufsprovisi onen endlich anpassen.

Das wäre der einfachere und direkte Weg endlich die Ellbogenmentali tät von ebay und amazon zu brechen.
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