Anpassung des Vertragsrechts

Gutachten: Marktplätze sollen mehr Verantwortung tragen

Veröffentlicht: 13.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.02.2020
Person kauft am Notebook online ein

Bisher haben es Online-Händler auf Marktplätzen in der Regel nicht immer einfach: Die Marktplätze bieten im Vergleich zum eigenen Shop zwar einige Vorteile, dafür muss der Händler häufig für das gerade stehen, was der Marktplatz in punkto Verbraucherschutz versemmelt hat.

Ein Gutachten von Prof. Christoph Busch vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück zeigt nun auf, dass unter anderem Marktplätze mehr rechtliche Verantwortung tragen müssen.

Anpassung im Vertrags- und Verbraucherrecht erforderlich

Das Gutachten wurde von dem Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegeben, der zur Vorstellung des Gutachtens am Mittwoch in Berlin auf zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern verwies. Es geht dabei um Streitfälle, die Online-Plattformen und Vergleichsportale, die Händler und Käufer über das Netz zusammenführen, betreffen. Bei solchen Diensten sei für die Käufer häufig unklar, wer eigentlich ihr Ansprechpartner im Falle eines Problems ist: die Plattform oder der vermittelte Händler? Der Bundesverband berichtet – so Heise – auch über Beschwerden im Zusammenhang mit der Erreichbarkeit von Kundenservices, Problemen bei der Zahlungsabwicklung und unberechtigten Inkasso-Forderungen. Ein großes Problem seien Kontaktsperren bei „unbequemen“ Kunden. Hier besteht das Problem, dass gesperrte Kunden keine Möglichkeit mehr hätten, Waren zurückzusenden oder von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch zu machen. 

Prof. Busch kommt in seinem Gutachten zu einer Lösung des Problems: Marktplätze und Vergleichsplattformen, die Verkäufer und Käufer zusammenbringen, müssen rechtlich gesehen stärker in die Haftung genommen werden. Hierfür bedarf es einer Anpassung des Vertrags- und Verbraucherrechts.

Mehr Transparenz

Einmal mehr wird gefordert, Plattformen zu mehr Transparent zu verpflichten: Das fängt mit der Gestaltung der Angebote an und hört bei Rezensionen auf. Plattformen sollten keinen Einfluss auf Rezensionen nehmen, da sich diese Rezensionen meist aufs Ranking auswirken und so ein falscher Eindruck entstehen könnte. Insbesondere sollten Plattformen die Rezensionen nicht durch Algorithmen bewerten und unterschiedlich gewichten dürfen, wie es beispielsweise bei Yelp der Fall ist.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.