Paneuropäischer Versand

Brexit: Amazon gibt Änderungen bei FBA und EFN bekannt

Veröffentlicht: 23.07.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 23.07.2020
Amazon Center im Sonnenuntergang

Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union unausweichlich am 1. Januar 2021 verlassen, nachdem die Option einer Fristverlängerung nicht gewählt wurde. Wie genau die künftigen Beziehungen aussehen und ob künftig Zolltarife anfallen werden, darüber wird derzeit noch immer verhandelt. 

Klar ist aber, dass es ab 2021 eine neue Zollgrenze zwischen dem Inselstaat und der EU geben wird. Amazon hat nun bekannt gegeben, welche Auswirkungen das auf die Geschäftstätigkeiten von Verkäufern auf dem Marktplatz haben wird. 

Lagerbestandtransfers über die Zollgrenze von EU und UK werden gestoppt

Ab dem 1. Januar wird es also einige Veränderungen für Händler geben, die ins Vereinigte Königreich verkaufen. Amazon hat jetzt zwei einschneidende Auswirkungen bekannt gegeben: 

  • Lagerbestandstransfers mit paneuropäischem Versand zwischen UK und EU werden gestoppt,
  • Kundenbestellungen mit Versand durch Amazon (FBA) vom Vereinigten Königreich in die EU und umgekehrt können nicht mehr aufgegeben werden, weil der Versand durch Amazon per Europäischem Versandnetzwerk (EFN) nicht mehr über die Grenze zwischen UK und EU geschehen wird. 

Laut Amazon ist der paneuropäische Versand von Lagerbestand innerhalb der EU (also in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) nicht betroffen. 

Amazon empfiehlt den Lagerbestand aufzuteilen

Händlern, die jetzt ihre Verkäufe im Vereinigten Königreich und der EU schützen wollen, wird von Unternehmensseite geraten, ihren Lagerbestand aufzuteilen, sodass sie auf beiden Seiten der künftigen Zollgrenze über genügend Lagerbestand verfügen. 

Hierbei sollte man sich schon jetzt mit den möglichen Anforderungen an den Versand von Lagerbestand über die Zollgrenze zwischen UK und EU informieren, schließlich benötigt man zahlreiche Informationen im Rahmen einer Zollanmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, EORI-Nummern oder bestimmte Lizensen). 

Auch beim Versand durch Verkäufer sollte man sich frühzeitig informieren

Händler, die den Versand nicht über Amazon abwickeln lassen, müssen sich natürlich ebenfalls genau damit auseinandersetzen, welche Situation beim Versand ins Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 besteht. 

Wie beim Versand von Lagerbestand werden nämlich Zollanmeldungen fällig. Amazon empfiehlt, sich mit dem genutzten Transportdienstleister abzusprechen, um die künftigen Modalitäten einschätzen zu können. 

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