Der frühe Vogel

Washington verklagt Amazon wegen Bestpreisklausel

Veröffentlicht: 26.05.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Amazon-Logistikzentrum

Karl Racine, der Generalstaatsanwalt von Washington D.C., hat Klage gegen Amazon erhoben. Dabei gehe es um „wettbewerbsfeindliche Praktiken“, wie die Zeit berichtet. Konkret stehe der Vorwurf im Raum, dass Amazon unabhängigen Anbietern, also seinen Marketplace-Händlern, verbieten würde, ihre Produkte auf anderen Plattformen zu einem niedrigeren Preis anzubieten. 

Wie Heise Online berichtet, wird diese Bestpreisklausel in der sogenannten „Fair Pricing Policy“ festgehalten, nach der Händler auch keine hohen Rabatte vorgaukeln oder exzessive Versand- oder Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen. Doch die „Fair Pricing Policy“ untersagt es ebenfalls, Preise anzusetzen, die deutlich höher liegen als kürzlich auf oder abseits von Amazon angebotene Preise. 

Das Problem nach Ansicht des Generalstaatsanwalts: Amazon verlange bis zu 40 Prozent Gebühren von Marketplace-Händlern. Diese Gebühren würden natürlich in die Preise mit einberechnet werden, doch aufgrund der geltenden Policy müssten die Händler ähnlich hohe Preise auch in ihrem eigenen Shop und auf anderen Marktplätzen verlangen – selbst wenn dort die Gebühren niedriger ausfallen. Diese Bestpreisklausel führe Racine zufolge zu unnatürlich hohen Preisen für die Verbraucher.

Amazon weise die Vorwürfe zurück: „Der Staatsanwalt des District of Columbia hat das komplett falsch verstanden“, habe das Unternehmen auf Anfrage von Heise erklärt. „Verkäufer setzen die Preise für ihre Produkte selbst fest. Amazon ist stolz auf die Tatsache, dass wir niedrige Preise für die breiteste Auswahl bieten, und wie jedes Geschäft behalten wir uns vor, Angebote nicht hervorzuheben, die nicht kompetitiv bepreist sind.“

Das Verfahren in den USA dürfte auch für deutsche Marktplatz-Händler spannend werden: Denn auch hierzulande wendet Amazon die gleiche Klausel an.  

Altmaier erwägt Lockerung der Homeoffice-Pflicht

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, schrittweise wieder zurücknehmen. „Ich glaube, dass die Idee, dass man zur Normalität zurückkehrt, sicherlich auch bedeutet, dass man dann dort, wo es Sinn macht, auch wieder vor Ort arbeiten kann“, erklärte Altmaier der Tagesschau zufolge gegenüber der Bild-Zeitung.

Gleichzeitig glaube der CDU-Politiker, dass viele Beschäftigte in Zukunft weiter von zu Hause aus arbeiten könnten. In der Krise hätten sich Arbeitgeber und -nehmer arrangiert und flexiblere Arbeitsmodelle möglich gemacht. Das sei eine positive Entwicklung in der Krise.

WhatsApp: Sprachnachrichten in doppelter Geschwindigkeit

WhatsApp rollt eine neue Funktion für alle Nutzer aus, mit der die Abspielgeschwindigkeit von Sprachnachrichten erhöht werden kann. Wie t3n berichtet, kann das Abspieltempo künftig über einen Button auf das 1,5- und sogar 2-fache der ursprünglichen Geschwindigkeit eingestellt werden. 

WhatsApp hatte die Funktion bereits länger getestet. Nun ist das Feature regulär für iOS und Android verfügbar – und sollte demnach zeitnah allen Nutzern zur Verfügung stehen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Kommentare  

#3 Peter 2021-05-26 11:22
Diese Bestpreisklause l ist doch in Deutschland (EU?) schon einmal vom Gesetzgeber oder deren Vertreter abgebügelt worden ...

__________________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Peter,

du meinst sicherlich den Rechtsstreit bezüglich Booking.com: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#2 Stefan Inri 2021-05-26 09:47
Richtig so ! Amazon muss in seine Schranken gewiesen werden. Diese Geschäftsprakti ken die auch hier in Deutschland angewendet werden müssen verboten werden.. Amazon ihr habt die Händler nun genug ausgenutzt und strapaziert ! Es reicht langsam.. Am besten wäre es wenn man den Verein komplett verbieten würde.
Zitieren
#1 Ingo Scharp 2021-05-26 08:21
Das war ein Grund, weshalb wir uns von Amazon getrennt haben. Endlich kommt dort Bewegung für diese Geschäftspraxis . Außerdem finden wir die Pflicht für das Eintragen von eignen Marken mehr als Fragwürdig.
So werden viele Gleiche Produkte (vom gleichen Hersteller!) unter den Eigenmarken der Händler verkauft.
Das hat nicht's mit Markttransparen z zu tun, sondern täuscht Kunden genau über diese "Bestpreisgarantie".
Irgendwann wird dies wie eine "Immobilienblas e" platzen.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.