Streit der Fahrtendienstanbieter

Bolt klagt gegen seinen Konkurrenten Uber

Veröffentlicht: 27.08.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.08.2021
Bolt Auto

Gleich zwei Klagen reichte Bolt vor dem Landgericht Berlin gegen seinen Konkurrenten Uber ein, so die Wirtschaftswoche.

Bolt ist ebenso wie Uber ein Fahrtendienstvermittler. Via App können sich Kunden, ähnlich wie bei einem Taxi, eine Fahrt buchen, die von einem Fahrer eines Mietwagens übernommen wird.

Nach dem Start von Bolt im deutschen Raum wurden zahlreiche Mietwagenanbieter von Uber gesperrt. Grund dafür sei wohl, dass sie ihre Dienste auch beim Konkurrenten Bolt angeboten haben, wie der Tagesspiegel berichtete. Uber soll die Fahrer telefonisch darüber informiert haben, dass sie erst wieder aufgenommen werden, wenn sie sich bei Bolt wieder abmelden.

Bolt bangt um Markteintritt und Wachstum

Zum einen verlangt Bolt Auskunft darüber, ob Uber Fahrer oder Mietwagenunternehmen von der Uber-Plattform sperrt, weil diese auch Fahrten über die Plattform Bolt angenommen haben oder sich bei der Plattform registriert haben. Im selben Verfahren verlangt Bolt auch Schadensersatz gegenüber Uber. 

Im zweiten Verfahren geht Bolt gegen Exklusivverträge vor, die Uber Mietwagenfahrern anbietet. Dabei verspricht Uber bessere Konditionen, wenn die Fahrer sich verpflichten, ausschließlich für Uber zu fahren und nicht für andere Anbieter, wie Bolt, zu fahren. „Quality-Partner-Programm” wird das ganze von Uber genannt. Den Fahrern, die sich auf diese Verträge einlassen, verspricht Uber eine höhere Beteiligung an der Servicegebühr. 

Bolt beklagt, dass ein Großteil der Fahrer für ihr Unternehmen nicht erreichbar sind, da sie Exklusivverträge mit Uber abgeschlossen haben. Der Markteintritt und das Wachstum seien dadurch behindert. In den Augen des Unternehmens sind die Verträge nicht hinnehmbar, da der Markt auf Angebotsseite komplett zerstört wird. 

Unterlassungserklärung von Uber

Uber soll eine Unterlassungserklärung von Bolt bereits unterschrieben haben, in denen sie sich dazu verpflichtet haben sollen, es zu unterlassen „Mietwagenunternehmer und/oder einzelne Fahrer (...) nur deswegen von seiner Plattform Uber Fahrer-App herunter zu nehmen und/oder darin zu sperren, weil diese auch Fahrten über die Plattform Bolt (...) angenommen haben, annehmen oder sich bei dieser registriert haben“. 

Uber macht aber deutlich, dass sie die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet halten und die Erklärung nur abgeben haben, weil kein Interesse an einer weiteren Auseinandersetzung besteht. Im Hinblick auf die zwei Verfahren konnte dieses Ziel wohl nicht erreicht werden. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Hanna Hillnhütter

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.