„Erweiterte Missbrauchsaufsicht“

Bundeskartellamt geht jetzt schärfer gegen Amazon vor

Veröffentlicht: 06.07.2022 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Amazon-Lager

Jeder Online-Nutzer weiß, dass Amazon dominant ist. Eine Analyse hat gerade erst gezeigt, dass mehr als die Hälfte des deutschen E-Commerce-Umsatzes über den Marktplatz generiert wird. Jetzt hat auch das Bundeskartellamt die herausragende Rolle des Online-Riesen klargestellt und kann ihn daher strenger kontrollieren und stärkere Maßnahmen ergreifen als vorher, wie das Amt mitteilt.

Amazon fällt unter erweiterte Missbrauchsaufsicht – und wehrt sich

Dahinter steht die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht des § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die seit Januar 2021 in Kraft ist und für Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ gilt – wie jetzt Amazon. „Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Amazon habe dadurch eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffne, heißt es. Die neue Kontrolle gilt zunächst für fünf Jahre. Die Marktwächter können in dieser Zeit in einem zweistufigen Vorgehen wettbewerbsgefährdende Praktiken gezielter aufgreifen und verbieten.

Amazon hat laut Zeit Online bereits Widerstand angekündigt: „Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“.

Bundeskartellamt ermittelt bereits in zwei Amazon-Verfahren

Dabei hat das Kartellamt den Mega-Konzern schon mit seinen „normalen“ Kontrollmechanismen lange im Visier und untersucht bereits zwei kritische Praktiken: den Einfluss von Amazons Preiskontrollmechanismen bzw. Algorithmen auf die Preissetzung der Marktplatz-Händler sowie die Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen. Bereits 2019 musste Amazon nach einem weiteren Verfahren des Amtes seine Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegenüber den Marktplatz-Händlern ändern.

Die seit 2021 geltenden schärferen Regeln der Missbrauchsaufsicht sollen vor allem die großen Tech-Konzerne an die kurze Leine nehmen – auch der Google-Konzern Alphabet und der Facebook-Mutterkonzern Meta stehen seit einigen Monaten unter besonderer Beobachtung in Deutschland.

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Kommentare  

#2 lux 2022-07-07 19:19
Was ich immer wieder unglaublich dreist von Amazon finde, einen für den Verkauf eines Markenproduktes eines Dritten zu sperren (weil der das so angefordert hat), und dann zur wider Freischaltung nicht etwa nur eine Einkaufsrechnun g (als Orginalitätsnac hweis der Ware) zu fordern, sondern eine Rechnung in der explizit erklärt werden soll, dass es sich um original Ware handelt. also z.B. Original SHENHAISUSIMDAY PENG Gerät. Sowas ist absurd, wenn die Marke auf der Rechnung steht, steht die Marke drauf und muß diese nicht als original bezeichnet werden. Diese Forderung dient meinem Eindruck nach nur dazu eine normale Beschaffungsrec hnung als Nachweis nicht anzuerkennen. Als alternative wird eine Erlaubnis der Markeninhabers zum verkauf gefordert. In der Praxis geht also nichts ohne explizite Erlaubnis des Markeninhabers.

Eine absolute Dreistigkeit. Es steht rechtlich jedem Inhaber eines original Produktes zu, dieses unter Nennung der Marke zu verkaufen, egal ob der Markeninhaber davon weiß, oder gar zustimmt.

So wird Wettbewerb bewußt behindert, Amazon profitiert u.a. durch sein Werbesystem davon, dass ohne störende Mitbewerber auf der jeweilgen Marke, intensiver vom Markeninhaber befeuert wird.

Gern stehe ich für dem Amt zur Verfügung (einfach hier mit kontaktdaten antworten). Ich habe früher sehr viel verkauft über Amazon (über ½ Mio. im Jahr), mache das nun nur noch nebenbei. Ich habe keinen Umsatz zu verlieren, und mich schon über so viele unglaubliche Dreistigkeiten geärgert. Bei Amazon zu verkaufen ist ein Kampf gegen Windmühlen, der einen in den Wahnsinn treibt und der ein ausschlaggebend er Grund für die Aufgabe meines Geschäftes war.
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#1 Kunde 2022-07-07 14:11
Zeit wird es! Vor allem die Tatsache, das es Plattformbetrei ber und Händler in einer "Person" ist, dafür haben andere Unternehmen schon viel eher "aufs Dach" bekommen. Schade das sich am Amazon immer keiner dran traut.
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