Steuern sparen leicht gemacht – Wie Sie Computer, Telefone oder Fortbildungen absetzen können

Veröffentlicht: 22.04.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Steuererklärungen sind für viele Arbeitnehmer mit komplizierten Rechnungen und vermeintlich undurchdringlichen Gesetzes-Klauseln verbunden und lassen die Betroffenen häufig verzweifeln. Laut BITKOM, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., können Arbeitnehmer jedoch ganz einfach Steuern sparen, wenn sie privat angeschaffte Computer oder Handys auch beruflich nutzen. Welche Voraussetzungen dafür geschaffen sein müssen, erfahren Sie hier:

Steuer Bitkom Tipps

Privat erworbene Endgeräte, wie Smartphones, PCs oder Tablets, lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie in erheblichem Maße für die Arbeit genutzt werden. Dieses „erhebliche Maß“ sollte dem Finanzamt durch einen schriftlichen Beleg des Arbeitgebers oder eine dreimonatige Aufzeichnung der Gerätenutzung nachgewiesen werden. Sollte solch eine Bescheinigung nicht möglich sein, nehmen die Finanzämter automatisch eine beruflich / private Nutzung von jeweils 50% an.

Auch Telefon- und Internetgebühren können abgesetzt werden. Sofern keine Gesprächsnachweise vorliegen, werden 20% der Kosten, jedoch maximal 20 Euro im Monat, anerkannt. Arbeitnehmer mit höheren Aufwendungen sollten die berufliche Nutzung durch Einzelverbindungsnachweise belegen. Die vorgelegten Verbindungsdetails sollten sich über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erstrecken. Bei Pauschaltarifen bzw. Flatrates nehmen die Finanzämter eine Kostenaufteilung von je 50% im privaten und beruflichen Bereich an.

Computer- und Software-Schulungen können in vollem Umfang abgesetzt werden, wenn sich nachweisen lässt, dass die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse dem beruflichen Interesse dienen und auf Arbeit eingesetzt werden. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ist in diesem Falle von Vorteil.

Wer kostenpflichtige Business-Netzwerke nutzt, um beruflich voranzukommen oder geschäftliche Interessen zu wahren, kann dies bei der Steuerklärung ebenfalls angeben. Dabei legen die Finanzämter jedoch Wert auf ein ausschließlich geschäftlich orientiertes Nutzerprofil.

Vertiefende Einblicke in die steuerrechtlichen Angelegenheiten bietet der BITKOM auf seiner Webseite.

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