Rückblick: Der Online-Handel im Mai

Veröffentlicht: 31.05.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.05.2019

Der Wonnemonat geht zu Ende. Entgegen dem doch eher schlechten Wetter, präsentierte sich der E-Commerce im Mai überaus sonnig und positiv. Dies ist vor allem auf den Wachstum im Online-Handel zurückzuführen, dessen Kurve stetig nach oben zu zeigen scheint. Weitere interessanten Entwicklungen gab es in diesem Monat bei Google, Rakuten und Facebook.

Monatsrückblick, Onlinehandel, Mai

Verschiedene Studien bestätigten im vergangenen Monat, dass dem E-Commerce weiterhin rosige Zeiten ins Haus stehen. Unter anderem rechnet der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) mit einem Beschäftigungswachstum von 8,13 Prozent im Bereich der digitalen Wirtschaft.

Außerdem wurde in diesem Monat das lang erwartete Penguin Update Nr. 4 ausgerollt. Damit will die Suchmaschine nun effektiver LinkSpam, BlackHat SEO und Co aus den Suchergebnisseiten verbannen. Bisher scheinen noch nicht viele Seiten große Auswirkungen des neuen Updates zu spüren. Man könnte den Eindruck erlangen, dass sich schon viele Seiten im Vorfeld mit ihren SEO-Maßnahmen auf das Update vorbereitet haben.

Einer der großen Trends im E-Commerce setzt sich fort und gewinnt an Fahrt. Mobile Shopping gewinnt immer mehr Nutzer und wird in Zukunft die Welt des Online-Handels entscheidend mitprägen. 45% der deutschen Handelsunternehmen sehen die mobilen Bezahlfunktionen mittels Smartphones oder Tablets inzwischen als größten Innovationstreiber im Bereich des M-Commerce.

Ein brisantes Thema für Online-Händler bleibt weiterhin der Verkauf von Markenartikeln. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hinzu kommt, dass viele Markenhersteller die Eröffnung eigener Online-Shops anstreben, was den Händlern natürlich Nachteile bescheren würde.

Digitale Währungen gewinnen wieder an Fahrt. Amazon hat in den USA ihre eigene Währung Coins eingeführt und möchte damit den eigenen ökonomischen Mikrokosmos weiter ausbauen. Währenddessen machen sich nun auch viele Investoren für die digitale Währung Bitcoins stark. Sie investieren in junge StartUps, die der Währung mit neuen Ideen weiteren Auftrieb geben wollen.

Rakuten hat in diesem Monat einige Neuerungen angeschoben. Zum einen ist der Onlinemarktplatz mit rakuten.at in Österreich an den Start gegangen. Außerdem hat das Unternehmen die Mehrheit der Anteile an der innovativen Verkaufsplattform The Grommet erworben. Darüber hinaus will das japanische Unternehmen voraussichtlich ab Sommer 2013 das neue Bezahlsystem Yapital von Otto auf seiner Plattform anbieten.

Beeindruckende Zahlen gab es in diesem Monat von Facebook, die ihre Jahres-Statistik in einer Grafik visualisiert haben. Unter anderem sind jeden Monat durchschnittlich 1,11 Milliarden User auf der Social-Media-Plattform aktiv.

Rechtsprechung im Mai - Google verliert vor BGH und HARIBO vor OLG-Hamm

Das Thema E-Commerce und Internet hat auch im vergangenen Monat die Gerichte beschäftigt und es gab einige Entscheidungen, die für Beobachter eher überraschend kamen. Der Suchmaschinenriese Google musste vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage mit weitreichenden Folgen hinnehmen. Deutschlands oberste Richter entschieden, dass die Ergebnisse von Googles Autocomplete Funktion in Einzelfällen rechtswidrig sein können, und der Betreiber in diesen Fällen zum Handeln verpflichtet ist. Die Begründung für diese Entscheidung finden Sie hier.

Nicht endgültig geklärt werden, konnte im Mai die Frage, ob das „Framing“ eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Frage wurde nach den unterschiedlichen Entscheidungen der ersten Instanz und der Berufungsinstanz ebenfalls vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In den Augen der Richter konnte diese Frage mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG nicht zweifelsfrei beantwortet werden, wie aus der Pressemitteilung des BGH hervorgeht. Zur endgültigen Klärung der Problematik hat der BGH die Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.

Wie weit die Kritik an Online-Händlern in Bewertungen gehen darf, hat das Landgericht Köln am 08. Mai entschieden (AZ. 28 O 452/12). Im vorliegenden Fall hat das LG Köln die Klage des Händlers abgewiesen, generell gilt aber, dass eine negative Bewertung im Einzelfall zu beurteilt werden muss, Schmähkritik aber in jedem Fall unzulässig ist.

Wer ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringt, muss dafür haften, das gilt auch für Fruchtgummi, das hat das OLG Hamm entschieden. Im verhandelten Fall musste die Firma HARIBO dem Kläger Schadenersatz leisten, nachdem bei diesem durch das Kauen auf einem Fruchtgummi, in dem sich Partikel aus Putzmaterialien befanden, zwei Zähne überkront werden mussten. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG Hamm ausgeschlossen, wie aus dessen Pressemitteilung hervorgeht.

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