12.01.2015 – Fab.com-Chef in Warteschleife | Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig | Megabus.com Stellungnahme

Veröffentlicht: 12.01.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 09.01.2015

Der Fab.com-Chef hat auf Twitter seinen Unmut über den Online-Einkauf bei Ambientedirect.com öffentlich gemacht. Außerdem: Sogenannte Bestpreisklauseln sind kartellrechtswidrig und Megabus.com setzt weiter auf den deutschen Markt.

Der Newspreview für den 12. Januar 2015.
© Marco2811 - fotolia.com

Fab.com-Geschäftsführer legt sich mit Ambientedirect.com an

Wie ist es eigentlich, wenn man als Geschäftsführer eines Online-Shops in einem anderen Shop bestellt? Das konnte man jetzt bei Twitter nachlesen. Der Chef des Online-Shops Fab.com hat sich dort Luft gemacht, weil er seine Bestellung bei Ambientedirect.com nicht rechtzeitig bekommen habe. Zudem hat Jason Goldberg ein Screenshot eines Anrufs beim Kundenservice des deutschen Online-Shops gepostet: Demnach habe er fast zwei Stunden in der Leitung gehangen und dann wurde er aus der Leitung geworfen.

Bestpreisklauseln sind kartellrechtswidrig

Ob sogenannte „Bestpreisklauseln“ wirtschaftlich Sinn machen ist schon seit längerem umstritten. Nun hat sich jedoch zumindest in rechtlicher Hinsicht herausgestellt, dass Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig und damit unzulässig sind. Angeregt wurde die Diskussion vom Bundeskartellamt, welches am Freitag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf obsiegte. In einem Beschluss vom 09. Januar 2015 hat das Gericht bestätigt, dass die zwischen dem Online-Hotelbuchungsportal HRS (Hotel Reservation Service) und ihren Vertragshotels vereinbarten Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig sind. Die Hotelunternehmen waren durch die Klausel gezwungen, HRS immer mindestens die gleich günstigen Zimmerpreise und Preisbedingungen einzuräumen.

Megabus.com setzt weiter auf deutschen Markt

Nach der Fusion von Meinfernbus und Flixbus, hat sich jetzt ein Konkurrent zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme hat Steven Stewart von megabus.com angekündigt, trotz der großen Marktmacht der beiden Konkurrenten weiterhin auf den deutschen Markt setzen zu wollen: „Megabus.com setzt sich weiterhin zum Ziel, seine Services in Deutschland auszubauen, und wir werden unseren Kunden auch die gewohnt qualitativ hochwertigen und günstigen Busverbindungen, sowohl im Inland als auch zu vielen europäischen Reisezielen, bieten.“

Kommentare  

#1 Günter Mölck-Schmidt 2015-01-19 07:41
"Bestpreisklaus eln sind kartellrechtswidrig"
Das wurde auch mal Zeit. Jetzt bin ich nur gespannt, ob es auch umgesetzt wird.

Auch die " Bestpreisgarant ie " gehört verboten.
Da wird dem Kunden vorgegaukelt, daß dieses der beste Preis wäre, obwohl man das selber nicht genau weiß. Der Kunde ist dann in der Pflicht, das Gegenteil zu belegen.
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.