Gastbeitrag

Verpackungsgesetz 2019: So berechnen Sie Ihre individuelle Verpackungsmenge

Veröffentlicht: 06.12.2018 | Geschrieben von: Gastautor | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Mann mit Paket und Klemmbrett

Die Kunde des zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes (VerpackG) schallt von allen Dächern. Zum 1. Januar 2019 bringt es neue Pflichten für alle (Online-)Händler mit sich, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen. 

Konkret formuliert das Gesetz zwei Pflichten für betroffene Händler:

  • Die Beteiligung an einem dualen System durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“, dessen Höhe sich im Wesentlichen am Gesamtgewicht und an der Materialart der in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen orientiert und
  • die Registrierung bei der als Kontrollinstanz des VerpackG eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

So weit, so gut. Doch wie berechnen Händler nun das unter a) angesprochene Gesamtgewicht ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen – vor allem, da die verschiedenen Verpackungsmaterialien jeweils getrennt voneinander angegeben werden müssen? 

Fallbeispiel 1: Ihnen liegen die Verpackungsgewichte bereits vor

Können Sie die Gesamtgewichte der Verpackungsmaterialien, die Sie jährlich in Umlauf bringen, ohne Weiteres bei Ihrem Verpackungshersteller oder -lieferanten nachvollziehen oder Sie halten diese Daten bereits verlässlich für sich fest, ist die Verpackungslizenzierung bei einem dualen System im Handumdrehen erledigt. 

Die meisten dualen Systeme betreiben Online-Shops für Verpackungslizenzierung mit Kalkulatoren, in die Sie die Gewichte je verwendetem Verpackungsmaterial direkt eingeben können. Hieraus wird automatisch Ihr individuelles Lizenzierungsentgelt berechnet und Sie können Ihre Verpackungen anschließend direkt beteiligen.

Fallbeispiel 2: Sie kennen Ihre Verpackungsgewichte nicht

Liegen Ihnen Ihre individuellen Verpackungsgewichte nicht vor, ist es sinnvoll, von der verwendeten Stückzahl der jeweiligen Verpackungen auszugehen. So können Sie entweder anhand des beispielhaften Gewichts einer Verpackung selbst berechnen, wie viel Gesamtgewicht sich daraus für alle Verpackungen ergibt, oder Sie benutzen Berechnungshilfen, wie sie beispielsweise Lizenzero bereitstellt. Hier wählen Sie aus verschiedenen vordefinierten Standardverpackungen Ihre verwendete Verpackungsart aus, geben deren Stückzahl an und die Berechnung der Gewichte pro Materialart erfolgt automatisch.

Hinweis

Das VerpackG fordert, dass Händler ihre Verpackungsmengen für ein Jahr im Voraus angeben. Doch wie können damit über das Jahr auftretende Schwankungen berücksichtigt werden? 

Die Angabe der Verpackungsmengen vor Beginn eines Jahres stellt bloß eine Vorausschätzung für das Jahr dar. Hierzu können zum Beispiel Absatzzahlen aus den Vorjahren herangezogen werden. Ist das Jahr rum, müssen Händler ihre ursprünglich getätigten Angaben dann noch einmal mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen gegenprüfen und den finalen Wert als Jahresabschluss-Mengenmeldung sowohl bei ihrem dualen System als auch bei der Zentralen Stelle durchgeben. Außerdem geben einige duale Systeme in ihren Online-Shops auch die Option zu unterjährigen Mengenangleichungen.

Checkliste: Tipps zur einfachen Berechnung der Verpackungsmengen

  • Halten Sie künftig Ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen über den Jahresverlauf in Gewichtsangaben fest, um Ihnen die jährlichen Meldungen bei der Zentralen Stelle und bei Ihrem dualen System zu erleichtern.
  • Ermitteln Sie hierzu einmal für Ihre verwendeten Standardverpackungen die jeweiligen Gewichtsangaben pro Verpackungsmaterial – so können Sie künftig immer darauf zurückgreifen und benötigen für die Meldungen beim dualen System nur noch die verwendeten Stückzahlen pro Verpackung.
  • Schauen Sie außerdem nach, ob Ihr Verpackungshersteller Gewichtsangaben Ihrer Bestellungen mitliefert oder Daten zu den einzelnen Verpackungen bereitstellt, aus denen Sie Ihre verwendeten Verpackungsgewichte hochrechnen können.
  • Nutzen Sie zur Zeitersparnis und Orientierung Berechnungshilfen, wie sie z. B. im Online-Shop Lizenzero zur Verfügung gestellt werden, und geben Sie hier testweise verschiedene Werte ein, um ein Gefühl für die Gewichtskalkulation zu bekommen.

Über die Autorin

Foto Ida J. Schloßer

Ida Schlößer ist im digitalen Marketing für den Umweltdienstleister Interseroh tätig und hat den Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero mitentwickelt. Als anerkanntes duales System mit langjähriger Erfahrung steht Interseroh Betroffenen in allen Fragen rund um das Verpackungsgesetz kompetent zur Seite und ermöglicht mit Lizenzero eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung der Verpackungslizenzierung.

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