Hilfe in der Coronakrise

Sieben Bundesländer bieten ab heute finanzielle Soforthilfe für Händler

Veröffentlicht: 25.03.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 25.03.2020
Geldstapel

Das Bundeskabinett arbeitet noch an der Umsetzung des großen Hilfspakets für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige, aber einige Bundesländer ermöglichen bereits jetzt Anträge auf die für finanzielle Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis die Bundesmittel zur Verfügung stehen, wird es wohl noch bis nächste Woche dauern. 

In vier Bundesländern kann man bereits den Antrag stellen, heute sollen drei Länder hinzukommen. Den Antrag stellt man entweder beim jeweiligen Wirtschaftsministerium oder einer Landesbank. Es handelt sich in allen Fällen um nicht rückzahlbare, einmalige Zuschüsse für drei Monate. 

Können die Soforthilfen kombiniert werden?

Bundes- und Ländersoforthilfen sind offenbar kombinierbar, aber nur bis zur vom Bund festgesetzten Grenze (9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten; 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten). Es gibt aber auch bei einigen Landesbanken Unsicherheiten darüber, wie genau die Regelung sein wird. Händler und Unternehmer sollten sich telefonisch mit den zuständigen Institutionen in Verbindung setzen, um diese Fragen im jeweiligen Einzelfall zu klären.

Die niedersächsische Investitions- und Förderbank empfiehlt, wenn möglich zuerst Ländermittel zu beantragen und dann – wenn nötig – mit Bundesmitteln zu ergänzen.

Hier kann man bereits Gelder beantragen

  • Bayern: Seit 18. März unter www.stmwi.bayern.de. Zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Bremen: Seit 22. März unter www.bremen-innovativ.de. Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu 5.000 beantragen, in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro. 
  • Thüringen: Seit 24. März unter aufbaubank.de. Zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Saarland: Seit 24. März unter www.corona.wirtschaft.saarland.de. Zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro, je nach Unternehmensgröße.
  • Brandenburg: Ab 25. März, 9:00 Uhr unter www.ilb.de. Zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro, je nach Unternehmensgröße. 
  • Niedersachsen: Ab 25. März gegen Nachmittag unter www.nbank.de. Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro beantragen.
  • Baden-Württemberg: Ab 25. März gegen Abend unter wm.baden-wuerttemberg.de. Zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro, je nach Unternehmensgröße. 

Informationen zu allen weiteren Bundesländern haben wir in einem eigenen Artikel übersichtlich zusammengetragen

Kommentare  

#3 Redaktion 2020-03-31 07:30
Liebe Frau Schoolmann,

über die Vor- und Nachteile des Föderalismus lässt es sich vortrefflich streiten.

Fakt ist: Die Soforthilfen aus Bundesmitteln werden in allen Bundesländern zu den gleichen Bedingungen verfügbar sein. In Niedersachsen wird die Möglichkeit einen Antrag zu stellen in dieser Woche erwartet. Einige Länder bieten eigene Mittel an. Dazu gehört auch Niedersachsen. Man wird also zusätzlich zu den derzeitig beantragbaren Soforthilfen in Niedersachsen in Kürze auch die Bundesmittel beantragen können.

Die NBank Niedersachsen sagt dazu: Die Bundesmittel „können leider zurzeit noch nicht ausgezahlt werden. Die Vorbereitung dazu läuft auf Hochtouren. Ein gewährter Landeszuschuss wird wahrscheinlich auf den Bundeszuschuss angerechnet! Das wird gerade geklärt!” (nbank.de/.../...)

Ob Unternehmer in Niedersachsen auch Zuschüsse für ein Nebengewerbe erhalten, können wir derzeit nicht sagen. Dazu müssten Sie bei der NBank nachfragen. In einigen Bundesländern ist dies nicht möglich.

Der Danksagung an das Pflegepersonal, Ärzte, Feuerwehr, Polizei und Lebensmittelhän dler schließen wir uns selbstverständl ich an!

Mit freundlichen Grüßen,

Die Redaktion
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#2 Brigitte Schoolmann 2020-03-30 11:37
Wir sind zwar froh das es Unterstüzung gibt, vor allem in Form von Zuschüssen!
Dennoch ärgert es mich sehr, dass mal wieder Unterschiede zwischen den einzelenen Bundesländern gemacht werden.
Warum bekommt ein Einzelunternehm er in Niedrsachsen weniger Zuschuss ????

Sind wir wirklich ein Land und eine Demokratie???

Und stimmt es, dass auch Unternehmer Zuschüsse erhalten obwohl es ein Nebengewerbe ist und geld per einer Festeinstellung kommt????

Trotz der Ärgerniss möchte ich aber mal Danke sagen, vor allem an Pflegepersonal, Ärzte, feuerwehr, Polizei, lebensmittelhän dler samt Personal und den unendlich vielen Helfern!

DANKESCHÖN
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#1 Stefan 2020-03-25 13:41
Wir haben in unserem Bundesland schon am Montag die Formulare für die Beantragung per email vom Land bekommen und hätten schon Zuschüsse beantragen können.

Aber wir werden kein Geld beantragen, da wir nicht unmittelbar betroffen sind.

Wir haben zwar 30% weniger Umsatz als jeweils im Monat März der vergangenen sechs Jahre (Onlinehandel) und kein plus auf dem Konto.
Jedoch sind die 30% nicht nachweislich auf Corona zu schieben.
Und das negative Eigenkapital ist immer noch die Folge der Abwrackprämie aus dem Jahr 2009.
Damals gab es im Übrigen keine Unterstützung für kleine Unternehmen. Es gab nur gefräßige Banken.
So kämpfen wir weiter mit eigenen Mitteln.

Dennoch sind wir froh, dass es nun anders ist. Die Hilfen sollen die Unternehmer bekommen, die auf Grund Schließung komplett "kalt gestellt" worden. Diejenigen, welche tatsächlich in ihrer Existenz gefährdet sind.

Was mich ärgert:
Es gibt jetzt schon einige Unternehmer, die nicht von Corona betroffen sind, jedoch ihren Antrag bereits abgesendet haben. Das sind für mich egoistische Schmarotzer, die gewissenlos lügen und falsche Angaben machen.
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