Interview mit Jan Höntzsch von bVL

Betriebliche Altersvorsorge: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Veröffentlicht: 26.10.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.10.2020
Frau steckt Münze in Sparschwein

Dass jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hat, ist nichts Neues. Dennoch sieht die Praxis anders aus. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschließen sich möglicherweise aus Unkenntnis dem Thema betriebliche Altersvorsorge. Wir haben daher einen gefragt, der es wissen muss: Jan Höntzsch ist als Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung und gerichtlich zugelassener Rentenberater bei der bVL Gesellschaft für betriebliche Versorgungslösungen mbH & Cie. KG und Fachbereichsleiter für betriebliche Altersversorgung für den Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) Experte auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge und beantwortet uns in einem Interview wichtige Fragen, die besonders für Online-Händler und speziell für Arbeitgeber interessant sind, die sich dem Thema Mitarbeiterfindung und -bindung stellen wollen.

Zunächst einmal vorweg: Was genau versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?

Jan Höntzsch: Fachlich: Der Arbeitgeber sagt seinem Mitarbeiter bestimmte Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenleistungen auf Anlass seines Arbeitsverhältnisses zu. Umgangssprachlich: Viele Unternehmer möchten ihre Mitarbeiter wertschätzen und für ein auskömmliches Einkommen während und nach dem aktiven Berufsleben sorgen.

Wie können Arbeitgeber mit zusätzlichen, freiwilligen Leistungen Bewerber ansprechen?

Jan Höntzsch: Bei der Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive legen immer mehr Mitarbeiter neben einer Life-Work-Balance gesteigerten Wert auf ein verlässliches Alterseinkommen. Unternehmer, die dies erkennen und einfache, nachvollziehbare Lösungen anbieten, können dem Mitarbeiter einen echten Mehrwert und ein gesichertes Alterskapital bieten. Von ursprünglichen großen Firmen wie Krupp, Siemens und vielen mehr seit über einem Jahrhundert eingeführt, kann nun auch der klassische Mittelstand, die Händler, dies nutzen und einen USP (Unique Selling Proposition = dt.: Alleinstellungsmerkmal) bei der Akquise und dem Halten von Mitarbeitern schaffen.

Der Unterschied von betrieblicher und privater Altersvorsorge

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge?

Jan Höntzsch: Die betriebliche Altersversorgung beruht grundsätzlich auf Arbeitsrecht – ein verbindliches Recht. Im Vergleich zu anderen Lösungen werden Leistungen konkret zugesagt und abgesichert. Zum besseren Verständnis für Unternehmer und Mitarbeiter sei der Vergleich mit einem Arbeitseinkommen angeführt. Sagt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein festes Gehalt von 2.000 Euro zu, so erhält der Mitarbeiter bei erbrachter Arbeitsleistung genau 2.000 Euro Lohn und nicht weniger. Genauso verhält es sich bei der betrieblichen Altersversorgung im Vergleich zu anderen privaten Lösungen, wo stets Hochrechnungen und mögliche Entwicklungen in Aussicht gestellt werden, die jedoch immer unverbindlich sind.  

Gibt es Steuer-Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Jan Höntzsch: Dies liegt an der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung. So können Aufwendungen des Arbeitgebers teilweise oder ganz als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Auch für den Arbeitnehmer kann sich dies sehr positiv auswirken. Je nach Gestaltung des Versorgungswerkes können die Steuerlasten im Alter massiv gesenkt werden, bis hin im besten Fall auf Null für kleinere Anwartschaften.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersvorsorge. Viele Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit aber gar nicht an oder informieren schlecht/gar nicht darüber. Wie erklären Sie sich das?

Jan Höntzsch: Dies liegt oftmals im Unverständnis begründet, was überhaupt unter betrieblicher Altersversorgung verstanden wird und dies beiderseits. Oftmals wird betriebliche Altersversorgung mit dem Abschluss einer Versicherung gleichgesetzt. Dem ist jedoch nicht so, sondern es geht viel weiter. Wird die betriebliche Altersversorgung richtig gestaltet und eingesetzt, so ergeben sich für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer Vorteile.

Beispielsweise sei angeführt, dass betriebliche Altersversorgung als Betriebssteuerungsinstrument eingesetzt werden kann. Dies bietet dem Arbeitgeber je nach Ausgestaltung die Möglichkeit, Liquidität im Unternehmen für Investitionen zu behalten oder zu schaffen, die Bilanzkennzahlen zu verbessern, ein aktives Risikomanagement enthaftend für die Geschäftsführung zu führen und Gewinne zu erzielen – neben den klassischen Punkten der Mitarbeitergewinnung, -würdigung und -bindung.

Auch die Arbeitnehmer haben je nach Ausgestaltung wesentliche Vorteile. Wird zum Beispiel das einfache Prinzip des Betriebsrenten-Sparbuchs genutzt, wird jeder vom Arbeitnehmer vom Lohn umgewandelte Euro bespart und verzinst. Dabei wird bei vielen Lösungen gesetzlich die Zusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer abgesichert. Beinhaltet die Zusage also einen arbeitsrechtlichen Zins, so ist nicht nur die Einzahlung, sondern auch der anteilige Zinsertrag abgesichert. Wo finden Sie dies heute sonst noch?

Wie sicher ist das Guthaben des Arbeitnehmers bei einer Insolvenz?

Jan Höntzsch: Auch hier kommt es darauf an, wie die Versorgung ausgestaltet ist. Über die Versicherungslösungen gibt es den Protektor und bei anderen Lösungen greift das Betriebsrentengesetz mit dem Pensionssicherungsverein, der bereits über 40 Jahre existiert und alle Absicherungsfälle der letzten Jahre vollständig abgefangen und bezahlt hat.

Aktuell wichtig: Welche Folgen hat die Kurzarbeit in einem Unternehmen? Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Beiträge vorübergehend nicht mehr bezahlt werden können?

Jan Höntzsch: Dies wird in der Regel in der Versorgungsordnung beschrieben. Die einfachste und häufigste Regelung ist: Wandelt der Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge um, fördert der Arbeitergeber ebenfalls nicht. Folglich wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Mitarbeiter verliert damit keinen Anspruch aus der Vergangenheit und erhält die Verzinsung auf das bis dato gebildete Vermögen auch für die Zukunft. Beide werden durch die Beitragsaussetzung gleichermaßen entlastet, können sich erholen und die Beitragszahlung erneut aufnehmen, wenn es wirtschaftlich wieder besser geht.

Vielleicht noch ein Hinweis: Wird die Versorgung richtig aufgesetzt, so kann die Beitragsfreistellung bereits nach dem ersten Beitrag und Monat erfolgen, so dass es eben keines Mindestguthabens, wie oftmals bei Versicherungen gefordert, bedarf. Dies wissen viele Unternehmer und Mitarbeiter besonders zu schätzen.

Altersvorsorge: Was passiert, wenn ich den Job wechsele?

Welche Folgen hat ein Arbeitgeberwechsel?

Jan Höntzsch: Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer geschützt werden. Als Basis soll die bestehende arbeitsrechtliche Zusage dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer erhalten bleiben. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer zwar nicht mehr einzahlt, aber auf das bis zum Ausscheidenen gebildete Guthaben weiterhin die Verzinsung bis zum Leistungszeitpunkt erhält. Optional können das Übertragungsguthaben oder die Zusage auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser erstens dem Arbeitnehmer mindestens eine gleichwertige Zusage gibt und zweitens alter und neuer Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer sich einig sind und dies im dreiseitigen Einvernehmen schriftlich bestätigen.  

Herr Höntzsch, vielen Dank für das Interview!

 

Höntzsch

Als Experte für das Themengebiet der betrieblichen Altersvorsorge berät Jan Höntzsch seit über zehn Jahren Unternehmen und deren Mitarbeiter mit Wertschätzung und Vertrauen, mit dem Ziel Mitarbeitern einen würdevollen finanziell abgesicherten Lebensabend zu ermöglichen und gleichzeitig Unternehmen vor drohenden Haftungsrisiken zu bewahren sowie deren Liquidität zu schonen und zu erhalten. Er ist einer der wenigen gerichtlich zugelassener Rentenberater und Sachverständiger.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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