Lockdown Light

Bekommen auch Online-Händler eine Umsatzentschädigung?

Veröffentlicht: 04.11.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 04.11.2020
Hilfe nach Umsatzeinbruch durch Corona

Seit 2. November gilt der „Lockdown Light”, die erneute, teilweise Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens. Für bedeutende Teile der deutschen Wirtschaft sind die jetzt ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens existenzbedrohend, vor allem wenn die geschäftliche Tätigkeit per staatlicher Verordnung nun untersagt ist. Nach derzeitigem Stand wird der Lockdown bis mindestens Ende November gelten. 

Darum hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits ein weiteres finanzielles Hilfspaket angekündigt, die Neue Corona-Hilfe, die manchmal auch „außerordentliche Corona-Hilfe” genannt wird. Das Programm soll die Umsatzausfälle der besonders betroffenen Branchen abfedern und diese vor der Insolvenz schützen. Und auch viele Online-Händler fragen sich angesichts des neuen Lockdowns, ob es auch für sie neue finanzielle Hilfen geben wird. 

Nur Unternehmen, die schließen müssen, erhalten die Hilfe

Auch der Online-Handel leidet unter der Coronakrise, insbesondere die kleinen und mittelständischen Händler. Die Gründe hierfür sind verschieden und reichen von branchenspezifischen Schwierigkeiten bis hin zu Problemen mit Logistikdienstleistern. Das haben beispielsweise die Umfragen des Händlerbundes ergeben. Zuletzt zeigte die Logistik-Studie 2020, dass auch der Online-Handel Herausforderungen zu bewältigen hat. 

Dennoch richtet sich die Neue Corona-Hilfe bislang nicht an den Online-Handel. Antragsberechtigt sind nämlich ausschließlich Unternehmen aller Größen, Betriebe, Solo-Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund einer staatlichen Anordnung während des Lockdowns ihr Geschäft einstellen müssen. Das sind dann natürlich vor allem Angehörige der Event- und Kulturbranche, der Gastronomie oder etwa Tattoo- und Fitnessstudios.

Für die Dauer des Lockdowns erhalten die Betroffenen eine Entschädigung für den Umsatzausfall, der bis zu 75 Prozent des monatlichen Umsatzes des Vorjahres beträgt. Solange ein Online-Händler aber nicht durch eine staatliche Regelung schließen muss, ist er nicht antragsberechtigt.  

Regelungen für „indirekt Betroffene” sind geplant

Auch wenn die Neue Corona-Hilfe sich bisher nur auf die direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen konzentriert, hat das Bundesfinanzministerium auch Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Aussicht gestellt, die indirekt betroffen sind. Das könnten Zulieferer für die Gastronomie sein oder Händler, die Waren verkaufen, die aufgrund der Schließungen jetzt keinen Absatz mehr finden. 

Nähere Informationen sind jedoch noch nicht bekannt. Laut Bundesfinanzministerium werden die entsprechenden Maßnahmen für „diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, zeitnah geklärt.”

Online-Händler können die Überbrückungshilfe II beantragen

Für Online-Händler mit Umsatzeinbrüchen kommt derzeit die Überbrückungshilfe II eher in Betracht als die neue Corona-Hilfe. Ende Oktober startete die zweite Phase der Überbrückungshilfe mit neuen, erleichterten Förderbedingungen und umfasst als Förderzeitraum die Monate September bis Dezember 2020. Die erste Phase galt von Juli bis August. 

Unternehmen aller Größen können über die Überbrückungshilfe II einen Zuschuss zu betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro im Monat erhalten. Bisher ist das Programm jedoch noch nicht auf viel Resonanz gestoßen – bisher wurden erst eine Milliarde Euro der vorgesehenen 25 Milliarden Euro ausgeschüttet. Gerade für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige sind die Förderbedingungen nicht vorteilhaft. Zudem wird für Kleinstunternehmen eine weitere Hürde dadurch geschaffen, dass Anträge zwingend mit der Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers gestellt werden müssen. 

Zudem gibt es auch für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, einen KfW-Schnellkredit zu nutzen. Der Bund übernimmt bei diesen Krediten die Haftung und die Kredite müssen bei der Hausbank beantragt werden.

Kommentare  

#1 Gaugler 2020-11-08 10:11
Hallo,
ja wie immer, den Großen wird der Arsch gefettet, ja da ist halt dann auch meine Zeit als Mitglied beim Händlerbund abgelaufen, in zwanzig Jahren wurde ebay immer gieriger.
mfg Walter Gaugler
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