SEO, SEA, Newsletter, Social Media und Recht

Schnell gemacht und effizient – Weihnachts-Tipps für Online-Händler

Veröffentlicht: 13.11.2020 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.11.2020
Weihnachtliches Shopping am Laptop

In wenigen Wochen ist Weihnachten. Grund genug für Online-Händler, noch einmal schnell die ein oder andere Stellschraube zu drehen, um die Verkäufe maximal anzukurbeln. Mögliche Ansatzpunkte dafür gibt es viele: Nicht nur Suchmaschinenoptimierung oder -werbung können die weihnachtlichen Umsätze noch steigern, auch Newsletter- oder Social-Media-Aktionen haben das Potenzial, Kunden auf Ihre Angebote aufmerksam zu machen. 

Aus diesem Grund haben wir aus den verschiedenen Marketing-Bereichen einige wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt. Und damit auch aus juristischer Sicht alles glattläuft und die Abmahner keine Chance haben, geben wir zusätzlich noch einige zentrale rechtliche Hinweise, die im Online-Handel unbedingt beachtet werden sollten.

Social Media: Bringen Sie Ihre Kanäle auf Vordermann!

Einer der wohl schnellsten und einfachsten Wege, die sozialen Netzwerke für saisonales Marketing zu nutzen: Verpassen Sie Ihren Social-Media-Kanälen eine Kur und werfen Sie sie in Schale. Fangen Sie dabei mit Ihrem Profilbild an. Denn dieses erscheint natürlich automatisch neben jedem Kommentar oder Post, den Sie veröffentlichen, und kann damit sowohl die Wiedererkennung als auch die Kundenbindung steigern. Durch eine saisonale Anpassung des Profilbildes beweisen Sie grundsätzlich Aktualität.

Als Service für die Kunden lohnt sich darüber hinaus beispielsweise auch ein weihnachtlicher Rabatt, den Sie über Ihre Profilbildbeschreibung oder eine weihnachtliche Aktion verbreiten können. Eine weitere Möglichkeit bietet die Anpassung des Titelbildes, das sozusagen (gemeinsam mit dem Profilbild) als Eingangsschild Ihres Kanals dient. Wird mithilfe dieses Bildes eine weihnachtliche Stimmung transportiert, werden sowohl die Fans als auch „vorüberschlendernde“ User darauf aufmerksam gemacht, dass es hier womöglich Weihnachtsangebote gibt. 

Die Nutzung weihnachtlicher Hashtags kann Schnäppchen-Shoppern überdies dabei helfen, Ihre Angebote auch zu finden. Für Händler, die sich bei der Verwendung saisonaler oder thematischer Hashtags nicht sicher sind und nach Inspiration suchen, kann sich beispielsweise die Website http://best-hashtags.com lohnen: Hier lassen sich beliebige Schlagworte eingeben, für die ein spezieller Algorithmus dann wiederum passende Hashtags auflistet. Die Vorschläge basieren laut der Website auf historischen Daten und können im Optimalfall nicht nur für mehr Sichtbarkeit und Likes sorgen, sondern auch die Nutzer dazu anspornen, ihre Aktivität in Form von Kommentaren zu steigern.

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Natürlich sollten Händler ihre Rabatte, die sie beispielsweise über einen Adventskalender im hauseigenen Online-Shop gewähren, möglichst breit streuen, um maximale Aufmerksamkeit zu erhalten. Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram sind dafür ideal, besonders weil man die User hier auch durch optisch attraktive Bilder anlocken kann: Lohnenswert sind unter anderem ansprechende Bilder mit quadratischen Maßen in bildschirmfüllender Größe. Bilder, die beispielsweise Maße von 1500 x 1500 besitzen, geben den Händlern einerseits genug Raum für die Präsentation ihrer Angebote und können andererseits die Blicke und Aufmerksamkeit auf sich ziehen. 

Gerade viele rabattwütige Shopper lassen sich in den Netzwerken durch zeitlich begrenzte Aktionen (wie sie im Rahmen von Adventskalendern üblich sind) gut ansprechen: Durch eine Art Verknappung werden sie angeregt, einen Kauf abzuschließen, bevor das Angebot ausläuft und sie es schließlich verpassen. Weil dies einen gewissen (Kauf-)Druck oder -zwang ausübt, ist dies rechtlich natürlich nur in Grenzen erlaubt. Neben einer zeitlichen Verknappung können Händler beispielsweise Formulierungen nutzen, die auf eine begrenzte Verfügbarkeit des Produkts verweisen und somit weitere Kaufimpulse setzen, wie zum Beispiel: „Dieser Artikel befindet sich im Warenkorb von XY Personen“ oder „Dieser Artikel wurde in den letzten 24 Stunden XY mal verkauft“. Selbstredend müssen diese Angaben auch den Tatsachen entsprechen.  

Die Erfahrung zeigt außerdem, dass auch weihnachtliche Gewinnspiele durchaus gut angenommen werden und sich quasi zum Reichweitenschlager mausern können – zumindest, wenn man es als Händler schafft, sie in  den richtigen, das heißt reichweitenstarken Gruppen zu streuen. Daher sollten Werbetreibende stets einen Überblick über potenziell vielversprechende Nutzergruppen bei Facebook & Co. haben. 

Newsletter: Mit Personalisierung und Kreativität zum Erfolg

Zum notwendigen Handwerkszeug von Online-Händlern gehören Newsletter schon längst dazu. Durch regelmäßige E-Mails können Kunden langfristig gebunden und über aktuelle Neuerungen, Aktionen oder Rabatte informiert werden – speziell auch in der Weihnachtszeit. Dabei geht es nicht immer nur darum, saisonale Preisknaller in den Fokus zu stellen. Vielmehr haben Sie hier auch die Möglichkeit, Ihre weihnachtlichen Services rund um Kundenbetreuung oder Lieferung vorzustellen und anzupreisen.

Wie eine Online-Umfrage durch United Internet unter fast 400 Web.de- und Gmx-Nutzern bei Statista außerdem zeigt, sind es gerade exklusive Rabatte für die Newsletter-Empfänger, zeitlich begrenzte Angebote oder vereinfachte bzw. zeitsparende Bestellungen, die die Kunden zu einem Kauf direkt aus dem Newsletter heraus bewegen. Diesen Umstand sollten Werbetreibende im Rahmen ihrer Strategien für sich nutzen.

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Dabei spielt die Personalisierung von Inhalten im E-Mail-Marketing eine immer wichtigere Rolle, weil sich die Empfänger durch individuelle Inhalte besser angesprochen und stärker umsorgt fühlen. Während eine personalisierte Ansprache mittlerweile bei vielen Unternehmen zum Standard gehört, empfehlen Newsletter-Spezialisten wie Mailingwork grundsätzlich die Erstellung individueller Nutzerprofile, um den Empfängern passgenaue Inhalte bieten zu können. Auch die Einbindung persönlicher Botschaften in Bildern ist ein Aspekt, der Nutzen bringen kann, da den Kunden auf diese Weise „ein echtes Gefühl der Wertschätzung“ vermittelt wird, so der Dienst. Je nach verwendetem Programm kann dies mit mehr oder weniger geringem Aufwand umgesetzt werden.

Eher weniger geeignet seien hingegen Standard-Floskeln wie „Fröhliche Weihnachten“ im Betreff. Viele Kunden erhalten in den Dezember-Wochen ganze Fluten an Newslettern von verschiedenen Händlern und Dienstleistern. Werbetreibende sollten daher explizit darauf achten, beim Betreff durch kreative Formulierungen herauszustechen. Auch ein (gut durchdachter und nicht übermäßiger) Einsatz von Emojis kann die Öffnungsrate steigern.

SEO: Nutzen Sie Keywords rund um Geschenkideen

Während Bereiche wie Social Media oder Newsletter Händlern in der Regel auch in den letzten weihnachtlichen Zügen noch starke Zugkraft verschaffen können, ist SEO – also die Suchmaschinenoptimierung – eigentlich ein Gebiet, in dem der frühe Vogel regiert und eine möglichst frühe Vorbereitung sinnvoll ist. Dennoch kann auch hier in den letzten Wochen noch nachjustiert werden: beispielsweise mit speziell angefertigten Landingpages oder Kategorien, die auf individuelle Geschenkideen abzielen.

Je nach Sortiment sollten sich Unternehmen genau überlegen, für welche (neuen) Zielgruppen ihre Produkte besonders in der Weihnachtszeit relevant sind. Ist diese Vorüberlegung getroffen, können entsprechende Nischen-Keywords zum Einsatz kommen. Denkbar wären beispielsweise: „Weihnachtsgeschenke für Eisenbahnfreunde / Nerds / Filmfans / Senioren / Weihnachtsmuffel / … “. Den Möglichkeiten sind hier kaum Grenzen gesetzt. Auch Abwandlungen dieser Keywords sind natürlich denkbar: „Geschenke für … “, „Geschenkideen für … “, „Geschenktipps für … “. Selbst sogenannte Longtail-Kombinationen (also mehrteilige Keywords, die auf Nischen abzielen) wie „für mich“ können unter Umständen vielversprechend sein.

Im Corona-Jahr 2020 gibt es zudem eine Besonderheit, die Händler bei ihren SEO-Strategien beachten sollten: Durch die grassierende Pandemie gibt es viele Konsumenten, die den Gang in die stationären Geschäfte in dieser Saison eher scheuen. Das bedeutet zugleich, dass Kombinationen mit einer lokalen Suche, die in den vergangenen Jahren vielleicht gut funktioniert haben, in diesem Jahr eventuell weniger bei den Nutzern ankommen.

SEA: Angebotserweiterungen und Ausschlüsse bei Ads

Um Suchmaschinenwerbung kommen Händler gerade in shopping-starken Zeiten nicht vorbei, denn schließlich ist die Konkurrenz groß. SEA-Experten raten (nicht nur) in der Vorweihnachtszeit unter anderem zur Verwendung von Angebotserweiterungen passend zum Anlass. Google selbst erklärt auf seinen Hilfeseiten, dass Händler durch solche Erweiterungen ihre Textanzeigen im Suchnetzwerk noch attraktiver gestalten können, „indem Ihre Verkäufe und Angebote für Nutzer hervorgehoben werden, die an den besten Deals Ihres Unternehmens interessiert sind“. 

Die Angebotserweiterungen werden den Nutzern in leicht lesbarer und auffälliger Form unter der entsprechenden Anzeige eingeblendet. Der gewählte Anlass (in diesem Fall eben Weihnachten) wird dann im Fettdruck direkt neben dem Werbetext angezeigt, wie die beigefügte Grafik zeigt.

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Darüber hinaus stehen Händlern dank solcher Erweiterungen bis zu zwei Zeilen Text zur Verfügung, die sie mit Details zu ihren Angeboten versehen können. Diese Angebotserweiterungen heben sich aus der Masse hervor, lassen sich beispielsweise bevorzugt für Mobilgeräte ausspielen und überdies können Aktualisierungen für verschiedene Anlässe vergleichsweise einfach vorgenommen werden. Für die Nutzung solcher Angebotserweiterungen sollten Händler spezielle Landingpages erstellen, die dann gezielt für die geplante Weihnachtsaktion zum Einsatz kommen. Dabei sollte darauf geachtet werden, ein Enddatum festzulegen, um die beworbenen Aktionen rechtzeitig zu beenden.

Viele Händler können im Weihnachtsgeschäft besonders starke Besucherzahlen und Verkäufe verzeichnen. Sind die großen Shopping- und Feiertage dann vorbei, gehen die Zahlen oftmals zurück. SEA-Experten setzen an dieser Stelle häufig auf Google Ads-Remarketing: Hierbei schließen sie nach dem weihnachtlichen Hoch die jeweiligen Besucher- und Käuferlisten, um auf Basis dieser Listen Nutzer später gezielt wieder ansprechen, motivieren und binden zu können. 

Übrigens: Auch in puncto SEA sollten Händler Besonderheiten durch Corona beachten: Sind beispielsweise Lieferketten gestört und können bestimmte Regionen dadurch nicht mehr beliefert werden, so sollten diese Regionen bei den Anzeigen ausgeschlossen werden. Hinweise zur aktuellen Corona-Lage liefert Google an dieser Stelle.

Recht: Streichpreise erklären und konkrete Liefertermine nennen

Viele Rabattaktionen gehen mit Streichpreisen einher. Auf diese Weise können Händler die Ersparnis für die Kunden noch einmal verdeutlichen und den Wert des Angebots unterstreichen. Allerdings dürfen die durchgestrichenen Preise nicht irgendwie erdacht sein, sondern sie müssen eindeutig erklärt werden, sodass für die Kunden einfach erkennbar ist, worauf sich der durchgestrichene Preis vergleichend bezieht. Möglich ist hier beispielsweise ein Bezug auf den UVP-Preis oder einen früheren Produktpreis. Zudem versteht es sich von selbst, dass dieser durchgestrichene Preis auch ernsthaft und wirklich über einen längeren Zeitraum verlangt wurde.

Darüber hinaus muss auch bei Sonderangeboten ganz grundsätzlich klargestellt werden, um welche Art von Angebot es sich überhaupt handelt: So muss etwa die zeitliche Befristung erkennbar sein: Möglich sind hier Formulierungen wie „Dezember-Angebot 2020“ oder „Weihnachtsrabatt vom xx.12. bis xx.12.2020“. Auch die Nennung einer konkreten Kalenderwoche (KW xx) ist denkbar und rechtssicher.

Weitere, häufige Fehler, die Abmahnern immer wieder gelegen kommen, betreffen die Angabe von Lieferzeiten. Diese müssen von Händlern ganz konkret angegeben werden. Weder heftige Witterungsbedingungen wie Schneestürme oder Glatteis noch Zustellprobleme bei den Paketdiensten können als Ausrede hergenommen werden. Da es für Kunden gerade kurz vor den Feiertagen wichtig zu wissen ist, ob ihre bestellten Geschenke noch ankommen, nimmt der Gesetzgeber die anbietenden Unternehmen in die Pflicht. Sie müssen Kunden einen konkreten bzw. festen Liefertermin oder -zeitraum nennen, ohne dabei irgendwelche Ausweichmanöver oder „Weichmacher“ zu nutzen. Angaben wie „voraussichtlich“ sind ebenso abmahngefährdet wie „in der Regel“. Selbst „Lieferbar bis zum Heiligabend“ ist kritisch, da diese Formulierung nichts über die tatsächliche Lieferung aussagt. Soweit sich Händler tatsächlich dazu verpflichten möchten und die Angaben auch gewährleisten können, können sie etwa Formulierungen wie „Lieferung 21. bis 24. Dezember 2020“ oder „Lieferung bis zum Heiligabend garantiert“ verwenden.

Gute Vorbereitung ist alles

Da die (Vor-)Weihnachtszeit für viele Unternehmen die wichtigste und ertragreichste Saison des gesamten Jahres ist, lohnt es sich grundsätzlich, die weihnachtlichen Strategien von längerer Hand zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Nichtsdestoweniger können auch kurzfristige Aktionen bei Social Media, informative Newsletter oder gezielte SEO- und SEA-Kniffe unentschlossene User inspirieren und zum Kauf verführen. Die Potenziale, die das Online-Marketing Händlern bietet, sind riesig und zwar nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern rund ums Jahr!

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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