Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung

Überbrückungshilfe III: Anträge können ab sofort gestellt werden

Veröffentlicht: 11.02.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 11.02.2021
Mensch arbeitet am PC

Seit dem 10. Februar können in ganz Deutschland Anträge für das neue Zuschussprogramm zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gestellt werden, die Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die aufgrund  der Pandemie Umsatzverluste erlitten haben, haben die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent ihrer fixen Betriebskosten erstattet zu bekommen. 

Voraussetzung ist ein monatlicher Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 von mindestens 30 Prozent. Die Höhe der erstatteten Betriebskosten ist gestaffelt je nach Höhe des erlittenen Umsatzeinbruches der Unternehmen. Alle wichtigen Informationen rund um das Programm und die Antragstellung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: So erhalten Händler Zuschüsse”.

Anträge werden im Antragsportal der Bundesregierung gestellt

Anträge werden wie schon die Überbrückungshilfe I und II sowie die November- und Dezemberhilfe im Antragsportal der Bundesregierung gestellt. Die Frist für das Einreichen der Anträge auf Überbrückungshilfe III ist der 31. August 2021. Erste Abschlagszahlungen sollen laut Bundeswirtschaftsministerium schon ab dem 15. Februar an Unternehmen gezahlt werden. Die reguläre Auszahlung soll im März beginnen.

Wie bei den bisherigen Förderprogrammen können Unternehmen den Antrag jedoch nicht einfach selbst stellen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Antragstellung über „prüfende Dritte“ geschieht, etwa über Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Die Kosten hierfür können im Rahmen der Förderung zumindest teilweise auch geltend gemacht werden.

Solo-Selbstständige müssen noch mindestens eine Woche warten

Ab sofort sind nur Anträge für die Überbrückungshilfe III möglich. Solo-Selbstständige, die die Neustarthilfe beantragen wollen, um eine Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro zu erhalten, müssen sich noch etwas gedulden. Laut dem brandenburgischen Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) sollen Anträge für die Neustarthilfe erst in Kalenderwoche 7 freigeschaltet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt sich in der Frage etwas ungenauer und spricht davon, dass Anträge für die Neustarthilfe „voraussichtlich noch im Februar möglich” sein werden. 

Kommentare  

#8 Jana 2021-03-19 16:53
Hallo,

für mein kleines Unternehmen habe ich die November- und Dezemberhilfe erhalten. Nun möchte ich für Januar bis Juni 2021 die Überbrückungshi lfe III beantragen. Ist das so möglich oder kenn man diese nur für den achtmonatigen Zeitraum (Nov.2020 bis Juni 2021) beantragen? Und sollte die Beantragung ab Januar 2021 möglich sein, wird dann die November- und Dezemberhilfe mit der Überbrückungshi lfe III verrechnet?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus dafür.
Viele Grüße
Jana
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Hallo Jana,

laut den Angaben des Bundesfinanzmis teriums heißt es:

"Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind entsprechend für November und/oder Dezember für die Überbrückungshi lfe III nicht antragsberechti gt. Die Überbrückungshi lfe III kann in solchen Fällen nur dann beantragt werden, wenn die Anträge auf November- und/oder Dezemberhilfe zuvor zurückgenommen wurden. An der genauen Ausgestaltung und der technischen Umsetzung wird gearbeitet. Leistungen nach der Überbrückungshi lfe II für die Monate November und Dezember 2020 werden – neben anderen Leistungen – auf die Überbrückungshi lfe III angerechnet."

Beste Grüße
Die Redaktion
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#7 Volker 2021-03-09 14:40
Hallo zusammen!
Im Rahmen der Überbrückungshi lfe III stehen bis zu 20.000 Euro für Investitionen in die Digitalisierung zur Verfügung. Was ist damit konkret gemeint außer den genannten Beispielen mit Onlineshops? Würde darunter auch die Anschaffung eines zeitgemäßen Notebooks fallen oder einer professionellen Kamera, die man u.a. auch als webcam für online-Konferen zen nutzt? Mit professionell meine ich jetzt zum Beispiel eine UE150 mit NDX (rd. 10T€ netto!).
So ganz eindeutig sind die FAQ bisher nicht und der Hinweis, dass Hardware bis Jahresende im BV bleiben muss, deutet zumindest auf die Möglichkeit der Anschaffung von Hardware hin.
Für Tips wäre ich dankbar!
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Antwort der Redaktion:

Hallo Volker,

wir können da auch nur auf die FAQ von uns und der Bundesregierung verweisen, aber vielleicht haben ja andere Leserinnen und Leser hier Erfahrungen gesammelt. Ansonsten kannst du dich bestimmt ans Service-Desk für Solo-Selbststän dige der Bundesregierung wenden: .../kontakt.html

Liebe Grüße
die Redaktion
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#6 Robert Döring 2021-03-04 08:28
Hallo
Nachdem ich den Antrag auf neustarthilfe ausgefüllt hatte, klickte ich auf den sendebutton und die Seite verschwand einfach.ich habe auch keine Bestätigungsmai l erhalten.
Was soll ich nun tun?
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Antwort der Redaktion

Hallo Herr Döring,

das haben uns jetzt schon einige Betroffene berichtet. Am besten Sie kontaktieren mal den Service-Desk für Solo-Selbststän dige für die Neustarthilfe der Bundesregierung . Den Kontakt finden Sie hier: .../kontakt.html

Beste Grüße
die Redaktion
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#5 J. Manke 2021-03-03 14:57
Hallo,

ich bin Antragsberechti gt für die Neustarthilfe und habe über Elster mein Zertifikat angefordert.

Da ich mich durch den Antrag am Wochenende online arbeiten möchte und meine Unterlagen alle beim Steuerberater liegen würde mich Interessieren welche Unterlagen ich alle für das ausfüllen des Antrags benötige?

Viele Grüße
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Antwort der Redaktion:

Guten Tag,

schauen Sie mal im FAQ der Bundesregierung unter Frage 4.3, da werden alle benötigten Informationen aufgelistet: .../neustarthilfe.html

Beste Grüße
die Redaktion
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#4 Klaus 2021-02-21 17:18
Hallo liebes HB-Team!

Wir haben eine GmbH gegründet und zum 01.12.2020 unsere Tätigkeiten aufgenommen. Viele unserer Kunden sind Frisörgeschäfte , die ja durch den Lockdown betroffen sind. Und damit sind auch wir indirekt sehr stark davon betroffen. Gibt es für uns eine Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen?

Beste Grüße
Klaus
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Antwort der Redaktion

Hallo Klaus,

leider gibt es keine Zuschüssen für Unternehmen, die zum 1.12.2020 gegründet wurden.

Die Stichtage sind für die einzelnen Hilfsprogramme:
Überbrückungshilfe III: vor dem 30. April 2020
Neustarthilfe: vor dem 1. Mai 2020
November- und Dezemberhilfe: vor dem 1. Oktober 2020

Beste Grüße
die Redaktion
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#3 Kerstin 2021-02-17 12:17
Hallo liebes HB-Team,

wir sind ein kleiner Deko-Onlinehand el, der nebenberuflich seit 5 Jahren das Geschäft betreibt.
Durch Corona sind unsere Umsätze um mehr als 50% eingebrochen, so dass wir uns nur noch durch private Bezuschussung über Wasser halten. Haben wir auch einen Anspruch auf (Mini-) Zuschüsse oder gilt unser Handels als reines "Hobby"?

Danke vorab und VG
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Antwort der Redaktion:

Hallo Kerstin,

das lässt sich hier in einem Kommentar anhand deiner knappen Angaben leider nicht einschätzen.

Schau am besten Mal in unseren ausführlichen Artikel, in dem wir viele Fragen beurteilen: onlinehaendler-news.de/.../...

Oder du kontaktierst den Autoren des Artikels einfach über das Kontaktformular , das oben verlinkt ist. :)

Ansonsten gibt es auch noch ganz viele Infos von der Bundesregierung : .../ueberbrueckungshilfe-lll.h tml

Beste Grüße
die Redaktion
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#2 B.Wagner 2021-02-15 11:47
hallo liebes Team,

die Neustarthilfe kann man auch anteilig für beispielsweise Januar,Februar, März 2021 stellen? oder nur immer für den Zeitraum von 01-06.2021?

B.Wagner
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Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Wagner,

nach jetzigem Stand kann man die Neustarthilfe nur für den sechsmonatigen Zeitraum von Januar bis Juni 2021 beantragen.

Da es allerdings noch keine Anträge gibt und damit auch noch einige Infos fehlen, lohnt es sich, diese Frage noch einmal zu überprüfen sobald Anträge und offizielle FAQ der Bundesregierung veröffentlicht sind.

Beste Grüße
die Redaktion
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#1 Frank 2021-02-11 10:45
Hallo dem Händlerbund Team,

ich habe schonmal geschaut, aber könnt ihr mir die Frage beantworten ob auch die Neustarthilfe nur über dritte zu beantragen ist, auf der Bundesseite steht man kann die Neustarthilfe nur direkt beantragen, wie kann ich das verstehen? Geht es dann auch einfach über Elster wie die Nov/Dez Hilfe und ich benötige keinen dritten? Alles in allem super kompliziert, wenn man sich das alles mal durchliest. Zudem war vorab die Info auf der Seite das es für kleine Soloselbstständ ige auch ohne dritte gehen soll, wiedermal alles durcheinander.

Danke für Info und bleibt gesund
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Antwort der Redaktion:

Hallo Frank,

die Neustarthilfe kann man genau wie die November-/Dezem berhilfe mit Hilfe des ELSTER-Zertifik ats beantragen. Ein prüfender Dritter ist nicht nötig.

Der Antrag für die Neustarthilfe ist aber noch nicht möglich – derzeit kann man nur die Überbrückungshi lfe III beantragen. tragt werden. Start der Anträge soll im Februar sein. Wann genau ist noch nicht klar.

Das Bundeswirtschaf tsministerium sagt bisher nur, dass es im Laufe des Monats Februar soweit sein soll. Der brandenburgisch e Wirtschaftsmini ster sagte, es könnten wahrscheinlich schon ab Kalenderwoche 7 Anträge gestellt werden. Da muss man abwarten. Wir werden auf unserer Seite sofort darüber informieren, wenn die Anträge möglich sind.

Beste Grüße
die Redaktion
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