
Seit dem 10. Februar können in ganz Deutschland Anträge für das neue Zuschussprogramm zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gestellt werden, die Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die aufgrund der Pandemie Umsatzverluste erlitten haben, haben die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent ihrer fixen Betriebskosten erstattet zu bekommen.
Voraussetzung ist ein monatlicher Umsatzeinbruch im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 von mindestens 30 Prozent. Die Höhe der erstatteten Betriebskosten ist gestaffelt je nach Höhe des erlittenen Umsatzeinbruches der Unternehmen. Alle wichtigen Informationen rund um das Programm und die Antragstellung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel „Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: So erhalten Händler Zuschüsse”.
Anträge werden im Antragsportal der Bundesregierung gestellt
Anträge werden wie schon die Überbrückungshilfe I und II sowie die November- und Dezemberhilfe im Antragsportal der Bundesregierung gestellt. Die Frist für das Einreichen der Anträge auf Überbrückungshilfe III ist der 31. August 2021. Erste Abschlagszahlungen sollen laut Bundeswirtschaftsministerium schon ab dem 15. Februar an Unternehmen gezahlt werden. Die reguläre Auszahlung soll im März beginnen.
Wie bei den bisherigen Förderprogrammen können Unternehmen den Antrag jedoch nicht einfach selbst stellen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Antragstellung über „prüfende Dritte“ geschieht, etwa über Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Die Kosten hierfür können im Rahmen der Förderung zumindest teilweise auch geltend gemacht werden.
Solo-Selbstständige müssen noch mindestens eine Woche warten
Ab sofort sind nur Anträge für die Überbrückungshilfe III möglich. Solo-Selbstständige, die die Neustarthilfe beantragen wollen, um eine Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro zu erhalten, müssen sich noch etwas gedulden. Laut dem brandenburgischen Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) sollen Anträge für die Neustarthilfe erst in Kalenderwoche 7 freigeschaltet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt sich in der Frage etwas ungenauer und spricht davon, dass Anträge für die Neustarthilfe „voraussichtlich noch im Februar möglich” sein werden.
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Kommentare
Wir haben eine GmbH gegründet und zum 01.12.2020 unsere Tätigkeiten aufgenommen. Viele unserer Kunden sind Frisörgeschäfte , die ja durch den Lockdown betroffen sind. Und damit sind auch wir indirekt sehr stark davon betroffen. Gibt es für uns eine Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen?
Beste Grüße
Klaus
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Antwort der Redaktion
Hallo Klaus,
leider gibt es keine Zuschüssen für Unternehmen, die zum 1.12.2020 gegründet wurden.
Die Stichtage sind für die einzelnen Hilfsprogramme:
Überbrückungshilfe III: vor dem 30. April 2020
Neustarthilfe: vor dem 1. Mai 2020
November- und Dezemberhilfe: vor dem 1. Oktober 2020
Beste Grüße
die Redaktion
wir sind ein kleiner Deko-Onlinehand el, der nebenberuflich seit 5 Jahren das Geschäft betreibt.
Durch Corona sind unsere Umsätze um mehr als 50% eingebrochen, so dass wir uns nur noch durch private Bezuschussung über Wasser halten. Haben wir auch einen Anspruch auf (Mini-) Zuschüsse oder gilt unser Handels als reines "Hobby"?
Danke vorab und VG
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Antwort der Redaktion:
Hallo Kerstin,
das lässt sich hier in einem Kommentar anhand deiner knappen Angaben leider nicht einschätzen.
Schau am besten Mal in unseren ausführlichen Artikel, in dem wir viele Fragen beurteilen: https://www.onlinehaendler-news.de/online-handel/praxistipps/134299-ueberbrueckungshilfe-iii-neustarthilfe-haendler-zuschuesse
Oder du kontaktierst den Autoren des Artikels einfach über das Kontaktformular , das oben verlinkt ist. :)
Ansonsten gibt es auch noch ganz viele Infos von der Bundesregierung : https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Beste Grüße
die Redaktion
die Neustarthilfe kann man auch anteilig für beispielsweise Januar,Februar, März 2021 stellen? oder nur immer für den Zeitraum von 01-06.2021?
B.Wagner
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Wagner,
nach jetzigem Stand kann man die Neustarthilfe nur für den sechsmonatigen Zeitraum von Januar bis Juni 2021 beantragen.
Da es allerdings noch keine Anträge gibt und damit auch noch einige Infos fehlen, lohnt es sich, diese Frage noch einmal zu überprüfen sobald Anträge und offizielle FAQ der Bundesregierung veröffentlicht sind.
Beste Grüße
die Redaktion
ich habe schonmal geschaut, aber könnt ihr mir die Frage beantworten ob auch die Neustarthilfe nur über dritte zu beantragen ist, auf der Bundesseite steht man kann die Neustarthilfe nur direkt beantragen, wie kann ich das verstehen? Geht es dann auch einfach über Elster wie die Nov/Dez Hilfe und ich benötige keinen dritten? Alles in allem super kompliziert, wenn man sich das alles mal durchliest. Zudem war vorab die Info auf der Seite das es für kleine Soloselbstständ ige auch ohne dritte gehen soll, wiedermal alles durcheinander.
Danke für Info und bleibt gesund
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frank,
die Neustarthilfe kann man genau wie die November-/Dezem berhilfe mit Hilfe des ELSTER-Zertifik ats beantragen. Ein prüfender Dritter ist nicht nötig.
Der Antrag für die Neustarthilfe ist aber noch nicht möglich – derzeit kann man nur die Überbrückungshi lfe III beantragen. tragt werden. Start der Anträge soll im Februar sein. Wann genau ist noch nicht klar.
Das Bundeswirtschaf tsministerium sagt bisher nur, dass es im Laufe des Monats Februar soweit sein soll. Der brandenburgisch e Wirtschaftsmini ster sagte, es könnten wahrscheinlich schon ab Kalenderwoche 7 Anträge gestellt werden. Da muss man abwarten. Wir werden auf unserer Seite sofort darüber informieren, wenn die Anträge möglich sind.
Beste Grüße
die Redaktion
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