Anforderungen an Wareneinfuhr

Brexit: Das ändert sich 2022 beim Export nach UK

Veröffentlicht: 22.12.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
LKW warten an der Grenze zwischen UK und EU

Nach und nach treten weitere neue Regelungen beim Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in Kraft. Auch zum Jahreswechsel und im Laufe des Jahres 2022 kommt es zu Veränderungen. Besonders betroffen sind Produkte, die sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS) unterliegen – also gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen. 

Ab 1. Januar 2022: Vollständige Zollanmeldung und Kontrollen

Durch die Zollgrenze, die durch den Brexit zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU entstanden ist, werden zahlreiche Prozesse und Formalitäten nötig, die schrittweise eingeführt wurden und werden. Zum 31. Dezember läuft nun eine wichtige Schonfrist aus: Ab dem 1. Januar 2022 sind für alle Einfuhren aus der EU nach Großbritannien vollständige Zollanmeldungen und Zollkontrollen zum Zeitpunkt der Einfuhr notwendig. Bisher waren vereinfachte Zollerklärungen ausreichend und teilweise konnten Dokumente nachgereicht werden. Durch die neuen Anforderungen und drohenden Kontrollen könnte sich das Verkehrschaos auf beiden Seiten der Grenze, das es schon Anfang 2021 gab, wiederholen.

Das sind die Fristen für Lebensmittel tierischen Ursprungs und andere SPS-Waren 

Für SPS-Waren gilt ab 1. Januar 2022 die Pflicht zur Vorabanmeldung. Die Einreichung von Gesundheitszeugnissen wird ab 1. Juli 2022 fällig. Ab diesem Datum wird es dann auch zu physischen SPS-Kontrollen an der Grenze kommen. Solche Kontrollen werden etwa bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs fällig, also Fleisch, Milch oder Tierfutter. Auch bestimmte regulierte Pflanzen müssen dann diese Kontrollen an der Grenze passieren. 

Die Gesundheitszeugnisse müssen vom Exporteur der Ware von der zuständigen Behörde eingeholt werden und dann an den Importeur übermittelt werden. Dieser muss das Zeugnis dann den britischen Behörden übermitteln. Bestimmte Lebensmittel dürfen ab 1. Januar 2022 außerdem nicht mehr eingeführt werden, etwa gekühltes Hackfleisch. Die deutsche Außenwirtschaftsagentur GTAI informiert auf ihrer Seite über diese Produkte.

Die CE-Kennzeichnung kann noch bis Ende 2022 genutzt werden

Ursprünglich sollte die CE-Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2022 vollständig durch das neue UKCA-Label ersetzt werden. Diese Frist wurde jedoch um ein Jahr nach hinten verschoben. Bis 31. Dezember 2022 gilt also weiterhin die Übergangsfrist für die Verwendung der CE-Kennzeichnung und diese kann verwendet werden, solange die europäischen und die britischen Produktvorschriften identisch sind. Ab 1. Januar 2023 muss dann aber verpflichtend die UKCA-Kennzeichnung angebracht werden.

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